NoVA-Befreiung: WWF warnt vor Rückschritt im Klimaschutz

15. September 2025 | Klima, Österreich, Politische Arbeit, Presse-Aussendung

Abbau umweltschädlicher Subventionen überfällig - Neue Privilegien sabotieren Klimaziele

Die Umweltschutzorganisation WWF Österreich kritisiert die heute, Montag von der Bundesregierung verkündete Ausweitung der Befreiung von der Normverbrauchsabgabe NoVA. „Anstatt umweltschädliche Subventionen in Milliardenhöhe zu reduzieren, werden jetzt sogar neue Privilegien geschaffen. Das ist ein völlig falsches Signal – sowohl aus Sicht des Klimaschutzes als auch mit Blick auf die Budgetsanierung“, sagt WWF-Sprecher Karl Schellmann. „Bei Klimaschutzförderungen hat die Bundesregierung massiv gekürzt und beispielsweise das Klimaticket stark verteuert, aber bei umweltschädlichen Subventionen kennt die politische Kreativität offenbar keine Grenzen. Das ist widersprüchlich und sabotiert einmal mehr das Erreichen der Klima- und Umweltziele“, kritisiert Karl Schellmann vom WWF.

Der WWF fordert vom Finanzminister die rasche Vorlage eines Reform- und Abbauplans für umweltschädliche Subventionen. Laut einer WIFO-Studie liegt deren Volumen bei bis zu 5,7 Milliarden Euro pro Jahr, davon knapp 60 Prozent in rein nationaler Kompetenz. Das tatsächliche Volumen dürfte aufgrund fehlender Länder-Daten und unzureichend erfasster Bereiche sogar noch weit höher liegen. “Reformen sind hier längst überfällig. Mit den freiwerdenden Mitteln könnten deutlich sinnvollere Maßnahmen finanziert werden”, sagt Karl Schellmann. Die von der Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe zu diesem Thema hat bisher nur einmal getagt und bisher noch keine Ergebnisse gebracht.

Rückfragen

Lara Hocek
Pressesprecherin, WWF Österreich

News

Aktuelle Beiträge

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Rechtgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ) zur Nutzung bestimmter Cookies. Diese kannst du über den entsprechenden Link im Footer der Website jederzeit überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Nutzung, Speicherdauer und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Cookies finden sie in unserer Datenschutzerklärung im Bereich 8.Verarbeitungsvorgänge.

HINWEIS:
Bei Cookies von Drittanbietern die in den USA niedergelassen sind, werden diese ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt da den USA vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird. So besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.