WWF erkämpft Akteneinsicht in Landes-Gutachten und belegt unvollständige Tiwag-Unterlagen – Sachverständige sehen offene Gefahren – WWF fordert Stopp des UVP-Verfahrens
Österreich soll wieder zum Land für Wildtiere werden
WWF Presseaussendung
Wien, am 16. April 2015 – Der WWF lobt das klare Bekenntnis der Oberösterreichischen Jägerschaft zum Wiederansiedlungsprojekt Luchs in den Kalkalpen (LUKA). „Die Spitzen des OÖ Landesjagdverbandes haben in der LUKA-Sitzung vom 15. April klar gesagt, dass die Jägerschaft nach wie vor voll hinter dem Luchsprojekt steht. Es ist sehr zu begrüßen, dass man sich durch die kritische Haltung von Einzelpersonen und die abscheuliche Tat des mutmaßlichen Luchs-Wilderers nicht vom gemeinsamen Weg abbringen lassen will, dem Luchs in der Nationalparkregion eine sichere Zukunft zu geben“, erklärt Christian Pichler vom WWF.
Gemäß der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU hat Österreich die Pflicht, für seine bedrohten Arten einen günstigen Erhaltungszustand sicher zu stellen. Der WWF pflichtet daher Erich Mayrhofer, Nationalparkdirektor Kalkalpen bei, dass getötete oder fehlende Luchse so rasch wie möglich zu ersetzen sind, damit die Luchs-Vorkommen in den Kalkalpen nicht wieder erlöschen. Falls die polizeilichen Ermittlungen ergeben, dass der getötete Luchs aus der Nationalparkregion stammt, hat sich die Jägerschaft bereit erklärt, das Tier zu ersetzen und einen weiteren Luchs aus der Schweiz auszuwildern.
In den nächsten Monaten will der Arbeitskreis LUKA verstärkt daran arbeiten, die Akzeptanz des Luchses in der Bevölkerung und insbesondere in der Jägerschaft zu steigern. Auch die Bundesländer Niederösterreich und Steiermark sollen ins Boot geholt und für eine Stützung der Bestände begeistert werden. „Luchse sind in Österreich nur in sehr kleinen und versprengten Populationen zu finden“, erläutert Pichler vom WWF. „Nur wenn auch die an die Nationalparkregion angrenzenden Bundesländer ihre Aktivitäten für seinen Schutz verstärken, hat der Luchs in den Kalkalpen eine Überlebenschance.“
Der illegale Abschuss des Luchs-Männchens, verstößt gegen Paragraph 181f StGB Umweltkriminalität und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer empfindlichen Geldstrafe geahndet. Allerdings kam das Strafmaß in Österreich noch nie zur Anwendung. „Meist kommen die Tatverdächtigen aus Mangel an Beweisen ungestraft davon“, bedauert Pichler. „Wilderei ist kein Kavaliersdelikt, der Verstoß gegen Jagd- und Artenschutzgesetze muss klare Konsequenzen haben. Die jahrelangen Bemühungen des Naturschutzes, der Wissenschaft und der Jägerschaft dürfen nicht umsonst gewesen sein!“, so Pichler abschließend.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/48817-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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