Landesverwaltungsgericht gibt WWF recht: Landesenergiekonzern muss Untersuchungen zu klimabedingten Naturgefahren, Flutwellenberechnungen, Alarmpläne und Gefahrenszenarien zum Gepatsch-Speicher herausgeben
Startschuss für EU-Renaturierung: WWF fordert nationalen Schulterschluss
Anlässlich des offiziellen Inkrafttretens der EU-Renaturierungsverordnung am Sonntag, 18. August fordert die Umweltschutzorganisation WWF einen “Schulterschluss von Bund und Ländern”, damit Österreich in zwei Jahren einen guten Renaturierungsplan einreichen kann. Besonders wichtig seien eine ausreichende Finanzierung der Projekte, effiziente Strukturen und eine bessere Datenlage. “Österreich kann von einer vorbildlichen Umsetzung massiv profitieren. Die Artenvielfalt steigt, wir schützen das Klima und damit auch uns selbst, denn intakte Ökosysteme erhöhen auch die Krisensicherheit des Landes”, sagt WWF-Biodiversätssprecher Joschka Brangs. Wichtig sei ein konstruktiver Zugang. “Bund und Länder sollten die neue Verordnung als das sehen, was sie ist: eine einzigartige Chance, um den Schutz und die Wiederherstellung der Natur überall zu verbessern. Alle Investitionen zahlen sich auch volkswirtschaftlich aus”, sagt Joschka Brangs vom WWF.
Inhaltlich sollte Österreich laut WWF einen Schwerpunkt auf die Wiederherstellung intakter Flüsse, Moore und Wälder legen. “Dort sind sowohl der Handlungsbedarf als auch das Potenzial für den Natur- und Klimaschutz ausgesprochen groß”, sagt Joschka Brangs vom WWF. Ein weiterer Fokus sollte auf besonders gefährdeten Lebensräumen liegen, wie zum Beispiel den Salzlacken im Osten Österreichs, deren Fortbestand bedroht ist. Zugleich sollte das Netzwerk der Natura-2000-Schutzgebiete verbessert und erweitert werden.
Für eine effiziente Umsetzung der Verordnung schlägt der WWF die Einrichtung einer zentralen “Koordinationsstelle Biodiversität” vor, die als Schnittstelle zwischen allen betroffenen Themen, Behörden und Interessengruppen dienen soll. Zugleich sollte es eine einheitliche Datengrundlage geben, die allen Beteiligten im Prozess zur Verfügung steht. “Das würde eine praxistaugliche und unbürokratische Umsetzung ermöglichen, weil es doppelte und dreifache Strukturen im Bund und in den Ländern verhindern würde”, sagt WWF-Experte Joschka Brangs.
Zusätzliche EU-Gelder abrufbar
Alle Mitgliedsstaaten müssen bis 1. September 2026 einen Wiederherstellungsplan vorlegen, der ihren Beitrag zu den Zielen des “Nature Restoration Law” darstellt. “Österreich kann mit einem fachlich fundierten Plan zusätzliches Geld aus dem EU-Budget abrufen und damit insbesondere auch Projekte im ländlichen Raum unterstützen. Das schafft dort Arbeitsplätze und zugleich natürliche Schutzmaßnahmen, die aufgrund der sich verschärfenden Unwetterfolgen ohnehin verstärkt werden müssen”, sagt Joschka Brangs vom WWF Österreich.
Europaweit sollen laut dem “Nature Restoration Law” bis zum Jahr 2030 auf mindestens 20 Prozent der Fläche Maßnahmen gesetzt werden. Welche Projekte genau umgesetzt werden, können die Länder auf Basis der konkreten EU-Verordnung selbst entscheiden.
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