Zersiedelung und Straßenbau zerstören den Lebensraum von Hasen und anderen Wildtieren – VCÖ und WWF fordern Reduktion des Bodenverbrauchs und ein Ende der Zersiedelung
Verwaltungsgerichtshof stärkt Rechte von Umweltorganisationen im Artenschutz

In seiner aktuellen Entscheidung in Bezug auf die niederösterreichische Fischotter-Verordnung 2019 hat der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass anerkannte Umweltschutzorganisationen grundsätzlich bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssen. Zudem muss es einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz geben. Das gilt auch in Verfahren zu Verordnungserlassungen. Damit hat die Entscheidung weitreichende Folgen für die zuletzt zahlreichen Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten wie Wölfe, Biber und Fischotter in mehreren Bundesländern. “Das ist ein Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich und ein klares Signal für eine rechtskonforme und lösungsorientierte Politik in den Bundesländern”, sagt Christian Pichler, Artenschutzexperte beim WWF Österreich.
Die Aarhus Konvention stellt klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die Verordnungen wurde das Beschwerderecht zuletzt ausgehebelt. Die Organisationen WWF Österreich und ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung haben sich daher mit einer außerordentlichen Revision an das Höchstgericht gewandt. “Das Erkenntnis ist angesichts des seit Jahren laufenden Vertragsverletzungsverfahrens in Zusammenhang mit der Umsetzung der Aarhus Konvention in Österreich keine Überraschung. Umgehungskonstruktionen wie die Verordnungspraxis im Artenschutzrecht wurden zuletzt von der Europäischen Kommission explizit gerügt. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben und klargestellt, dass Umweltschutzorganisationen einen unionsrechtlich gebotenen Anspruch auf Überprüfung umweltbezogener Bestimmungen haben”, erklärt die Umweltjuristin Lisa Schranz von ÖKOBÜRO.
Anlässlich dieser Entscheidung fordern WWF Österreich und ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung daher einen Kurswechsel jener Landesregierungen, die derzeit den Abschuss von europarechtlich geschützten Arten mittels Verordnung erlauben und dabei Einwände von Umweltschutzorganisationen erst gar nicht zugelassen haben. “Schon seit Jahren kämpfen wir vor Gericht für EU-rechtlich geschützte Tierarten, die sich inzwischen in Österreich wieder etablieren”, sagt Christian Pichler vom WWF. “Spätestens mit der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes haben die Bundesländer einen klaren Auftrag. Die rechtlichen und fachlichen Kritikpunkte liegen in den meisten Fällen bereits als Stellungnahmen von WWF Österreich und ÖKOBÜRO bei den zuständigen Behörden und Gerichten.”
Die beiden Umweltschutzorganisationen fordern nun eine vollständige, rechtskonforme Umsetzung der Aarhus-Konvention in den Bundesländern und eine Rückkehr zur strengen Auslegung der Ausnahmetatbestände vom strengen Schutz. „Generell stellt eine Verordnung keine korrekte Rechtsform für die Entnahme nach den Vorgaben des Unionsrechts dar. Für die Entnahmen fehlt eine europarechtlich verpflichtende Einzelfallprüfung durch die Behörde”, so die Umweltjuristin Lisa Schranz.
Die außerordentliche Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde durch den BIV – Grün-Alternativer Verein zur Unterstützung von Bürger:inneninitiativen unterstützt.
News
Aktuelle Beiträge
WWF-Erfolg: Kleiner Leopard in Armenien geboren
Persische Leoparden sind extrem selten. Umso erfreulicher: Erstmals wurde in Armenien die Geburt eines Leoparden offiziell registriert. Ein Erfolg, der auf jahrzehntelangen Schutzbemühungen basiert.
Neuer WWF-Bericht: Biber als Schlüsselart in Klima- und Biodiversitätskrise
Welt-Bibertag: Heimischer Nager bringt hohen Nutzen für Biodiversität und Anpassung an Extremwetter – WWF fordert mehr Raum für tierischen Bauingenieur
Wiederansiedlung: WWF stärkt den Artenschutz am Inn
Hilfsmaßnahmen für gefährdete Arten am Inn – INNsieme connect siedelt Zwergrohrkolben in den Mieminger und Rietzer Innauen an und schafft Laichplätze für seltene Gelbbauchunke
WWF kritisiert Kaunertal-Einreichung als “fahrlässig und verantwortungslos”
Tiwag will Ausbau Kraftwerk Kaunertal trotz zahlreicher Risiken und Naturgefahren durchboxen – WWF fordert Stopp und verweist auf Alternativen für naturverträgliche Energiewende
Neuer Klima-Check stellt Regierungsprogramm durchwachsenes bis schlechtes Zeugnis aus
WWF und Ökonomin Sigrid Stagl zeigen Chancen, Lücken und Widersprüche im neuen Koalitionspakt – Mehr Priorität für verbindlichen Klima- und Naturschutz gefordert
WWF: Kärntner Landesregierung will bis zu 740 Biber zur Tötung freigeben
Biber-Verordnung soll verlängert und verschärft werden – Zahl der erlaubten Tötungen wird mehr als verdoppelt – WWF kritisiert Angriff auf Artenschutz
19. WWF-Earth Hour: Weltweite Klimaschutzaktion am Samstag
Bundespräsident unterstützt Initiative – An berühmten Wahrzeichen rund um den Globus geht für eine Stunde das Licht aus – WWF Österreich fordert: “Klimaschutz – jetzt erst recht!”
WWF-Analyse: Bundesregierung muss beim Bodenschutz nachschärfen
Regierungsprogramm im Bodenschutz-Check: vereinzelt neue Ansätze, drohende Rückschritte – Bodenverbrauch weiter viel zu hoch – WWF fordert mehr Verbindlichkeit und echte Reformen