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WWF: EU-Kommission gefährdet Wasser-Schutz
Der WWF Österreich schlägt Alarm: Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Europäische Kommission am Mittwoch verkündet, die Wasserrahmenrichtlinie bis Mitte 2026 zu überarbeiten – unmittelbar nachdem die größte Lobbygruppe der Bergbau- und Metallindustrie (Euromines) entsprechende Forderungen erhoben hatte. „Das ist eine sehr rücksichtslose Entscheidung, weil sie die Tür für massive Verschlechterungen im Wasserschutz öffnet. Es drohen schwächere oder ganz gestrichene Standards auf Kosten der Biodiversität und der Gesundheit von Millionen Menschen in ganz Europa“, sagt WWF-Expertin Bettina Urbanek. „Unter dem Deckmantel des Abbaus kritischer Rohstoffe stehen konkrete Rückschritte und die Streichung bewährter Regeln im Raum. Gerade angesichts des politischen Deregulierungsklimas ist ein Aufmachen dieser Umwelt-Richtlinie entweder höchst naiv oder völlig verantwortungslos“, kritisiert Bettina Urbanek scharf. Denn die Wasserrahmenrichtlinie verankert rechtsverbindliche Standards zum Schutz von Flüssen, Seen, Grundwasser und Küstengewässern.
Setzen sich diverse Industrie-Vorschläge durch, würde das in der Praxis zur deutlichen Zunahme wasserverschmutzender Projekte führen, warnt WWF-Expertin Bettina Urbanek. Denn wie ein kürzlich präsentierter Report der Umweltkoalition „Living Rivers Europe“ enthüllt, steht die Richtlinie im direkten Visier von Teilen der Energie-, Chemie-, Bergbau- und Agrarlobby. Zu deren Forderungen zählt zum Beispiel, dass das Verschlechterungsverbot für den Zustand von Gewässern und Grundwasservorkommen gestrichen wird. Somit würde es wieder zu mehr Verschmutzungen durch industrielle oder landwirtschaftliche Prozesse kommen. Darüber hinaus wollen die Lobbygruppen das zentrale Ziel, bis 2027 alle Gewässer in einen „guten“ ökologischen und chemischen Zustand zu bringen, möglichst weit nach hinten schieben.
Außerdem zu Fall bringen wollen die untersuchten Industrieverbände das „one-out-all-out“-Prinzip. Dieses regelt, dass die finale ökologische Bewertung eines Gewässers sich nach der am schlechtesten abschneidenden Teilkomponente ausrichtet. Fällt das, könnten Gewässer und Grundwasservorkommen zum Beispiel durch den Eintrag bestimmter Chemikalien massiv im roten Bereich sein, aber dennoch eine gute Gesamtbewertung bekommen. „Das wäre, als ob man einem Gebäude, dessen Fundament verrottet ist, dennoch einen guten Zustand bescheinigt, weil die Wände weiß gestrichen sind“, sagt Bettina Urbanek vom WWF.
„Finger weg von der Richtlinie“
„Wir fordern die EU-Kommission mit Nachdruck auf, sich nicht den einseitigen Interessen einzelner Industrieverbände zu beugen und die Finger von der Richtlinie zu lassen. Sie wirkt, sie schützt und ist für Europas Gewässer, die Grundwasserqualität und die Ernährungssicherheit unverzichtbar“, sagt WWF-Expertin Bettina Urbanek. Ein Beleg dafür ist insbesondere der von der EU-Behörde selbst durchgeführte „Fitness-Check“ im Jahr 2019 als die Richtlinie als modern, notwendig und wirksam eingestuft worden ist.
Hintergrund zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die Wasserrahmenrichtlinie ist das wichtigste Wasserschutzgesetz in der EU (WRRL, 2000/60/EG) und Teil des österreichischen Wasserrechts. Eine Schwächung hätte verheerende Folgen für die EU-Gewässerpolitik und würde auch die EU-Wasserresilienzstrategie (WRS) zum Scheitern bringen. Diese wurde erst vor wenigen Monaten beschlossen und wird von den Mitgliedstaaten und einem breiten Spektrum von Interessengruppen unterstützt.
Die im Jahr 2000 beschlossene Wasserrahmenrichtlinie macht für Flüsse, Seen, Übergangsgewässer, Grundwasser und Küstengewässer Vorgaben zum Schutz und zur Verbesserung dieser Ökosysteme. Bereits vor einigen Jahren hatte es Druck von Industrieverbänden gegeben, die Wasserrahmenrichtlinie an zentralen Punkten aufzuweichen. Nach einer Prüfung behielt die EU-Kommission die Richtlinie unverändert bei. Im Laufe dieses Prozesses stimmten mehr als 375.000 Bürger:innen dafür, dass die Richtlinie unverändert erhalten und von den nationalen Regierungen besser umgesetzt wird.
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