Ein in die Jahre gekommenes Brutfloß in der Nähe des WWF-Auenreservats Marchegg in Zwerndorf wurde erfolgreich renoviert! Eine wichtige Maßnahme, um das Überleben der bedrohten Flussseeschwalben in Niederösterreich zu sichern.
WWF: Europäischer Gerichtshof stärkt den Artenschutz gegen österreichische Praxis

Die Umweltschutzorganisationen WWF Österreich und ÖKOBÜRO bewerten das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der FFH-Richtlinie als Stärkung des Artenschutzes. “Das ist eine wichtige Klarstellung: Bei streng geschützten Arten wie dem Wolf gehen gelindere Mittel wie der Herdenschutz vor. Der Abschuss darf nur das letzte Mittel sein”, erklärt WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler. Laut EuGH sind die Umweltprüfungen in Österreich völlig unzureichend und damit viele Abschüsse rechtswidrig. WWF und Ökobüro fordern daher, umgehend mit einer Herdenschutz-Offensive zu beginnen. “Die Politik muss endlich von ihren populistischen Scheinlösungen abrücken und heimische Landwirte umfassend beim Herdenschutz unterstützen”, sagt Christian Pichler vom WWF.
Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem EuGH war ein Einspruch von WWF und ÖKOBÜRO gegen einen Wolfs-Abschuss-Bescheid in Tirol. Im Zuge dessen hat sich das Tiroler Landesverwaltungsgericht mit Fragen zur Auslegung der FFH-Richtlinie an den europäischen Gerichtshof gewandt. Auch Tirols Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler hatte eine Klarstellung durch den EuGH gefordert. “In vielen Bundesländern werden derzeit weder Einzelfallprüfungen noch ordnungsgemäße Alternativenprüfungen durchgeführt”, kritisiert Gregor Schamschula, Umweltjurist von ÖKOBÜRO. “Auch der Erhaltungszustand ist nicht ausreichend bekannt, weil es kein flächendeckendes Monitoring gibt und man hierzulande statt auf aktive Erfassungen der Wolfsvorkommen auf Zufallsnachweise setzt. Dieses Vorgehen ist laut EuGH klar rechtswidrig und muss umgehend gestoppt werden.”
Hintergrund zum Vorabentscheidungsverfahren
Bei einem Vorabentscheidungsverfahren entscheidet der EuGH rechtsverbindlich für alle Mitgliedstaaten über die Auslegung von Unionsrecht – im gegenständlichen Fall über die Auslegung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Die Ergebnisse des Vorabentscheidungsverfahrens müssen in sämtlichen anderen, ähnlich gelagerten Entscheidungen und Verfahren in den übrigen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden – nicht nur im Hinblick auf den Wolf, sondern auch im Hinblick auf andere streng geschützte Tierarten wie Luchs oder Fischotter.
Vielversprechende Pilotprojekte
Im Tiroler Oberland laufen derzeit drei Pilotprojekte zum Herdenschutz mit insgesamt mehr als 1.000 Schafen. Bisher gab es keine Risse, obwohl Wölfe in der Region nachgewiesen wurden. Trotz des offensichtlichen Potenzials gibt es hierzulande weder einen Ausbauplan, noch rufen die Bundesländer die Möglichkeiten zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen oder zur Ausbildung von Hirt:innen durch EU-Mittel ab – im Gegensatz zu anderen Ländern wie zum Beispiel Frankreich, das die Almwirtschaft generell stärker unterstützt: So will etwa Frankreich für die Periode 2023-2027 insgesamt 175 Millionen Euro aus EU-Mitteln abrufen, um das Hirt:innenwesen und auch den Herdenschutz zu stärken.
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