Die Umweltschutzorganisation WWF Österreich bewertet die heute veröffentlichten „Österreichischen Ernährungsempfehlungen“ als „Schritt in die richtige Richtung“, fordert aber konkrete Reformvorschläge vom federführend verantwortlichen Gesundheitsminister.
WWF: Kärntner Landesregierung lässt bis zu 30 Prozent der Fischotter töten
Tötung von fast einem Drittel aller Fischotter im Land ist Frontalangriff auf streng geschützte Art – Einsatz von Unterwasserfallen führt zu qualvollem Ertrinken – WWF fordert mehr Gewässerschutz statt Sündenbock-Politik
![Ein Fischotter am Flussufer Ein Fischotter am Flussufer](https://www.wwf.at/wp-content/uploads/2021/06/58c1234c246e5_o.jpg)
Klagenfurt, 26.01.2021 – Die Kärntner Landesregierung will bis zu ein Drittel der Fischotter-Population im Bundesland töten und setzt dafür auch besonders tierquälerische Unterwasserfallen ein, wie eine aktuelle Analyse der relevanten Verordnung durch die Naturschutzorganisation WWF Österreich zeigt. Trotz des strengen europaweiten Schutzes und massiver Naturschutz-Einwände hat der zuständige Landesrat Martin Gruber die rechtswidrige Tötungsverordnung bisher nicht zurückgezogen. „Bis zu 30 Prozent der Otter-Population auslöschen zu wollen, noch dazu mit qualvollen Methoden, ist ein Frontalangriff auf die geschützte Art“, kritisiert WWF-Expertin Christina Wolf-Petre. Die Naturschutzorganisation lehnt Totschlagfallen kategorisch ab, da sie nicht selektiv sind, häufig zu schweren Verletzungen und damit zum langsamen Tod führen. Dass solche Fallen laut der Verordnung auch Unterwasser zum Einsatz kommen sollen, wird dazu führen, dass nicht nur Fischotter, sondern auch andere Tiere darin qualvoll ertrinken können. Der WWF fordert daher die sofortige Rücknahme der Tötungsverordnung sowie einen stärkeren Schutz der heimischen Flüsse und Bäche vor Verbauung und Verschmutzung, um die Fischbestände zu stärken.
„Diese grausame Praxis behebt nicht die eigentlichen Gründe für das dramatische Fischsterben“, kritisiert WWF-Expertin Wolf-Petre. Denn hunderte Wasserkraftwerke, Flussbegradigungen, Uferverbauungen und Querbauwerke setzen den Fischen auch in Kärnten stark zu. Dazu kommen die Folgen der Klimakrise. Höhere Wassertemperaturen befördern die Ausbreitung von Krankheiten, verursachen Sauerstoffmangel und beeinträchtigen den Bruterfolg. Auch der viel zu hohe Eintrag von Schad- und Nährstoffen – Hormone, Antibiotika, Pestizide, Straßenabwässer – leistet einen signifikanten Beitrag zum Rückgang der Fischbestände, warnt der WWF und fordert daher eine Gewässersanierungs-Offensive. Derzeit sind mehr als 60 Prozent der österreichischen Fließgewässer nur in einem mäßigen bis schlechten ökologischen Zustand. Selbst offizielle Berichtsdaten der Bundesländer an die Europäische Kommission zeigen, dass keiner der untersuchten Süßwasserlebensräume in Österreich im rechtlich geforderten „günstigen Erhaltungszustand“ ist.
„Das Fischsterben ist menschengemacht. Wer dafür Fischotter zum Sündenbock macht, hilft den Fischen nicht, torpediert aber die Rückkehr der ehemals ausgerotteten Otter“, sagt Wolf-Petre. Aussagen des zuständigen Landesrats Gruber, wonach bisherige Fischotter-Tötungen keine Erholung der Fischbestände brachten, untermauern die WWF-Position. „Der Fischotter ist nicht für die besorgniserregende Situation verantwortlich. Entnahmen sind daher sowohl naturschutzfachlich als auch rechtlich inakzeptabel“, sagt die WWF-Expertin. Denn Fischotter befinden sich in der alpinen biogeografischen Region Kärntens nach wie vor nicht im EU-rechtlich geforderten „günstigen Erhaltungszustand“. Daher kann sich Kärnten der Verpflichtung zum Schutz der Meisterschwimmer nicht entziehen. Neben der Rücknahme der Tötungsverordnung fordert der WWF vor allem stärkere Anstrengungen in der Gewässersanierung, nachhaltige Fischbesatzmaßnahmen und ausreichende Kompensationszahlungen im Schadensfall an nicht zäunbaren Teichen.
Hintergrund: Fischotter-Tötungen in Kärnten
Die erste Fischotter-Verordnung (in Kraft: 2018 – 2020) bewilligte die Tötung von 86 Tieren. Bei einem Bestand von 361 Fischottern in Kärnten (Erhebung 2017) wurden laut zuständiger Behörde 55 Otter „entnommen“. Weitere 31 Verkehrsopfer oder Totfunde wurden vom Tötungskontingent abgezogen (36 Prozent). Die derzeitige Verordnung (in Kraft: 2020 – 2022) weitet sowohl Entnahme-Gebiet und -Zeitraum, als auch das -Kontingent aus. 102 Tiere sollen getötet werden. Verkehrsopfer und Totfunde fallen nicht mehr in das Kontingent. Ausgehend vom verbliebenen Bestand und unter Berücksichtigung des natürlichen Populationswachstums entspricht dies gemäß verfügbarer Daten einer Tötung von bis zu 30 Prozent aller Fischotter Kärntens.
Die Petition gegen Fischotter-Tötungen in Kärnten und Niederösterreich kann weiterhin online unterstützt werden – bisher haben rund 12.000 Menschen unterzeichnet: www.wwf.at/de/fischotter-petition
Rückfragehinweis:
Mag. Florian Kozák
Pressesprecher WWF Österreich
florian.kozak@wwf.at
+43 676 83 488 276
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