Naturschutzorganisation unterstützt ÖVGW-Forderung nach Register für Wasserentnahmen, warnt aber vor zu starkem Fokus auf technische Lösungen – Renaturierung, Bodenschutz und Wassersparen zentral für Versorgungssicherheit
WWF: Kärntner Landesregierung will bis zu 740 Biber zur Tötung freigeben
Mit der geplanten Verlängerung und Verschärfung der Biber-Verordnung ermöglicht die Kärntner Landesregierung die Tötung von bis zu 740 streng geschützten Tieren in den kommenden fünf Jahren. “Das ist ein massiver Angriff auf den Artenschutz, denn die Landesregierung will damit die Zahl der erlaubten Tötungen pro Jahr mehr als verdoppeln. Die europarechtlich vorgeschriebenen Einzelfallprüfungen sind jedoch weiterhin nicht vorgesehen”, kritisiert WWF-Expertin Sarah Layendecker. “Damit verletzt die Regierung nicht nur erneut geltendes EU-Recht, sondern beraubt Kärnten auch der vielen Vorteile, die der Biber im Ökosystem erbringt.” Daher fordert der WWF den Rückzug der Verordnung und ein grundlegendes Umdenken. “Gerade in Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise hat der Biber als Ökosystem-Ingenieur eine Schlüsselrolle, da er Extremwetter-Ereignisse für uns Menschen abfedern und Lebensräume für andere Arten schaffen kann”, sagt Layendecker.
Der WWF fordert die Landesregierung zur stärkeren Unterstützung von Ökosystemleistungen auf. Zu einer Win-Win-Situation führt etwa die Schaffung von für Biber wertvollen Uferrandstreifen. “Einerseits verbessern die Biber mit ihrer Bautätigkeit das lokale Klima, fördern die Biodiversität und heben den Grundwasserspiegel. Andererseits verringern naturnahe Uferrandstreifen den Erd-, Dünger- und Pestizideintrag in die Gewässer – und damit die Folgekosten, die etwa durch Verschlammung oder Überdüngung entstehen”, erklärt WWF-Expertin Sarah Layendecker. “Durch seine einzigartige Lebensweise trägt der Biber zur Renaturierung degradierter oder zerstörter Lebensräume bei. Das macht ihn auch zu einem wertvollen Verbündeten bei der Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung.”
Regierungs-Feldzug gegen streng geschützte Arten
Die Verlängerung der Biber-Verordnung ist nur der letzte Baustein in einer längeren Reihe von Kärntner Tötungs-Verordnungen gegen streng geschützte Arten. Auch bei Wolf und Fischotter erlaubt die Kärntner Landesregierung massive Eingriffe in die Populationen. Bei der Entnahme von Fischottern genehmigt das Land per Verordnung sogar die Anwendung von Conibear-Fallen, die bei den Tieren zu schlimmen Verletzungen und einem qualvollen Tod führen können. “Diese Fallen sind in Österreich aus Tierschutzgründen verboten – unter anderem, weil sie nicht selektiv sind, also auch andere Arten zum Opfer dieser überholten Praxis werden können”, warnt WWF-Expertin Sarah Layendecker. Wolf, Biber und Fischotter sind laut Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU streng geschützt. Ausnahmen von diesem strengen Schutz sind nur in absoluten Einzelfällen rechtlich zulässig. Mit seinen pauschalen Tötungs-Verordnungen verletzt die Landesregierung diese Vorgaben jedoch seit Jahren.
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