WWF kritisiert Salzburger Biber-Verordnung als rechtswidrig

12. September 2025 | Arten, Österreich, Politische Arbeit, Presse-Aussendung

Neue Landes-Verordnung verstößt mehrfach gegen EU-Recht - WWF fordert mehr Raum für heimischen Nager

Nach Wolf und Fischotter nimmt die Salzburger Landesregierung nun auch den streng geschützten Biber ins Visier. Laut einer neuen Verordnung dürfen ab Montag, dem 15. September 2025 bis zu 15 Tiere pro Jahr getötet werden. Damit verstößt die Salzburger Landesregierung mehrfach gegen EU-Recht, da die heimischen Nager weiterhin in der alpinen Region in keinem günstigen Erhaltungszustand sind und die vorgeschriebene Alternativenprüfung nicht befolgt wurde, wie die Naturschutzorganisation WWF Österreich kritisiert. “Mit ihrer rechtswidrigen Verordnung sabotiert die Salzburger Landesregierung langjährige Bemühungen im Artenschutz. Statt dieser populistischen Abschusspolitik braucht es konstruktive Maßnahmen für eine konfliktarme Koexistenz zwischen Mensch und Tier”, sagt WWF-Artenschutz-Expertin Sarah Layendecker. Der WWF fordert die Salzburger Landesregierung auf, den Biber als Nützling zu begreifen und mehr natürliche Lebensräume für den heimischen Nager zu schaffen – zum Beispiel durch ausgewiesene Uferrandstreifen. “Dadurch würde auch der Eintrag von Dünger und Pestiziden in die Gewässer verringert”, erklärt Layendecker.

Biber als Schlüsselart in Klima- und Biodiversitätskrise 
Ein kürzlich veröffentlichter WWF-Bericht zeigt die große Bandbreite an Leistungen, die der Biber erbringt: “Als Ökosystem-Ingenieur gestaltet der Biber seine Umgebung nachhaltig mit. Die von ihm geschaffenen Feuchtgebiete bieten nicht nur Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern fördern auch den Wasserrückhalt in der Landschaft”, sagt Sarah Layendecker vom WWF. Das ist gerade in Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse ein enormer Vorteil, da sowohl Überschwemmungen, als auch Dürren dadurch abgefedert werden. Um seine Wirkung voll entfalten zu können, braucht Europas größtes Nagetier allerdings wieder mehr Platz. “Rund 90 Prozent der Konflikte mit dem Biber treten innerhalb von zehn Metern ab dem Gewässerrand auf. Überlässt man ihm zumindest diesen Bereich, kann er einen langfristigen Mehrwert für unsere Gesellschaft bringen”, sagt Sarah Layendecker vom WWF. Dazu gehört auch, dass der Biber bereits in der Planungsphase von Bau- und Infrastrukturprojekten berücksichtigt wird. So lassen sich Konflikte frühzeitig vermeiden, was sowohl den Tieren zugutekommt als auch dem Land auf lange Sicht Kosten erspart.

Mensch-Tier-Konflikte entschärfen
Der Biber ist grundsätzlich streng geschützt, doch anstelle eines nachhaltigen Managements wird vielfach – auch illegal – in die Lebensräume oder Bestände des Bibers eingegriffen. “Das ist langfristig nicht zielführend und auf Dauer deutlich teurer als die Förderung von Maßnahmen für ein konfliktarmes Zusammenleben. Denn Biber sind sehr effizient im Wiederaufbau zerstörter Dämme. Durch Entnahmen freigewordene Reviere werden zudem schnell wieder von anderen Bibern besetzt – Konflikte sind damit also nicht nachhaltig gelöst“, sagt WWF-Expertin Sarah Layendecker. Der WWF fordert daher ein professionelles Management mit Unterstützung von Biberberater:innen sowie finanzielle Unterstützung für vorsorgende und ausgleichende Maßnahmen.

Bilder hier.

Rückfragen

Anna Rosner
Pressesprecherin, WWF Österreich

News

Aktuelle Beiträge

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Rechtgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ) zur Nutzung bestimmter Cookies. Diese kannst du über den entsprechenden Link im Footer der Website jederzeit überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Nutzung, Speicherdauer und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Cookies finden sie in unserer Datenschutzerklärung im Bereich 8.Verarbeitungsvorgänge.

HINWEIS:
Bei Cookies von Drittanbietern die in den USA niedergelassen sind, werden diese ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt da den USA vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird. So besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.