WWF erkämpft Akteneinsicht in Landes-Gutachten und belegt unvollständige Tiwag-Unterlagen – Sachverständige sehen offene Gefahren – WWF fordert Stopp des UVP-Verfahrens
WWF Österreich protestiert gegen Schwächung des Umweltanwalts
Linz, am 3. Jänner 2019. In seiner Stellungnahme zur „OÖ-Natur- und Landschaftsschutzrechtsnovelle 2019“ protestiert der WWF Österreich gegen die geplante Entmachtung der unabhängigen Umweltanwaltschaft. „Die Landesregierung will den Naturschutz gezielt schwächen, um kritische Projekte leichter durchboxen zu können. Das ist völlig inakzeptabel, denn unsere Umwelt braucht gerade in heiklen Verfahren eine starke Stimme. In Zukunft wird das sogar noch wichtiger, weil die Folgen von Klimakrise, Artensterben und Bodenversiegelung immer spürbarer werden“, sagt Hanna Simons, Leiterin Natur- und Umweltschutz beim WWF Österreich anlässlich der morgen, Freitag, endenden Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs. Oberösterreichs Naturschutz-Referent will die überfällige Umsetzung der Aarhus-Konvention dafür missbrauchen, die völkerrechtlich gebotene Parteistellung von anerkannten Umweltschutzorganisationen mit jener der regionalen Umweltanwaltschaft abzutauschen. Folge: Umweltanwälte wären zu vielen Naturschutzverfahren nicht mehr zugelassen, wichtige Rechte fallen weg. „Umweltanwälte sind unverzichtbar. Sie sichern einen fairen Ausgleich aller Interessen und entlasten die Behörden, in dem sie ihr Know-how zur Verfügung stellen. Als erste Anlaufstelle für die Bevölkerung unterstützen sie die Menschen bei der Wahrung ihrer Rechte“, betont WWF-Vertreterin Simons.
„Seit den Auseinandersetzungen um Hainburg sollte der Politik klar sein, dass die wehrlose Natur besonders stark vertreten werden muss, um einen fairen Ausgleich zu gewährleisten. Mit seinem Sonderweg riskiert Oberösterreich hohe Folgekosten für Umwelt und Gesellschaft“, warnt Hanna Simons. In Zukunft könnten daher wieder öfter unausgegorene Projekte verwirklicht werden, die derzeit aus guten Gründen an geltenden Kriterien scheitern oder zumindest mit Auflagen verbessert werden. Denn die Umweltanwaltschaften verfügen über Ressourcen und Verfahrensexpertise, die einzelne Vereine in dieser Breite und regionalen Vertiefung gar nicht haben können. Der Umweltanwalt vertritt im öffentlichen Auftrag die Interessen des Umwelt- und Naturschutzes und kann zudem viele kleinere Verfahren gut abdecken. Umweltschutzorganisationen sichern die Beteiligung der Öffentlichkeit und haben zusätzlich zu ihrer Expertise eine Kontroll-Funktion, die sie unter anderem damit erfüllen, dass sie an den allerwichtigsten und heikelsten Verfahren teilnehmen.
In seiner Stellungnahme nennt der WWF Österreich noch weitere kritische Punkte, die dringend verbessert werden müssen. So ist etwa die Einbindung von Umweltschutzorganisationen in Naturverträglichkeitsprüfungen nach wie vor nicht umfassend genug und verstößt somit gegen unions- und völkerrechtliche Verpflichtungen Österreichs. Ebenfalls sehr bedenklich ist, dass es für Forststraßen keine naturschutzrechtlichen Genehmigungen mehr geben soll, sofern es sich nicht um besonders sensible Waldgebiete handelt. „Unsere Wälder müssen stärker geschützt werden, nicht weniger. Daher muss jeder Eingriff sorgfältig anhand des Einzelfalls geprüft werden, gerade weil bereits erfolgte Schäden nur schwer rückgängig zu machen sind“, sagt WWF-Vertreterin Simons.
Die heute an Naturschutzlandesrat Manfred Haimbuchner sowie Landeshauptmann Thomas Stelzer übermittelte Stellungnahme an das Amt der oberösterreichischen Landesregierung ist online auf wwf.at/presse abrufbar.
Rückfrage und Kontakt:
Gerhard Auer
WWF Österreich
Pressesprecher
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gerhard.auer@wwf.at
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