Tiere wie die grüne Meeresschildkröte, die Schneeeule und der Große Hammerhai werden zukünftig besser geschützt. Die Entscheidung fiel auf der UN-Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten.
Verwaltungsgerichtshof stärkt Rechte von Umweltorganisationen im Artenschutz
In seiner aktuellen Entscheidung in Bezug auf die niederösterreichische Fischotter-Verordnung 2019 hat der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass anerkannte Umweltschutzorganisationen grundsätzlich bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssen. Zudem muss es einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz geben. Das gilt auch in Verfahren zu Verordnungserlassungen. Damit hat die Entscheidung weitreichende Folgen für die zuletzt zahlreichen Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten wie Wölfe, Biber und Fischotter in mehreren Bundesländern. “Das ist ein Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich und ein klares Signal für eine rechtskonforme und lösungsorientierte Politik in den Bundesländern”, sagt Christian Pichler, Artenschutzexperte beim WWF Österreich.
Die Aarhus Konvention stellt klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die Verordnungen wurde das Beschwerderecht zuletzt ausgehebelt. Die Organisationen WWF Österreich und ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung haben sich daher mit einer außerordentlichen Revision an das Höchstgericht gewandt. “Das Erkenntnis ist angesichts des seit Jahren laufenden Vertragsverletzungsverfahrens in Zusammenhang mit der Umsetzung der Aarhus Konvention in Österreich keine Überraschung. Umgehungskonstruktionen wie die Verordnungspraxis im Artenschutzrecht wurden zuletzt von der Europäischen Kommission explizit gerügt. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben und klargestellt, dass Umweltschutzorganisationen einen unionsrechtlich gebotenen Anspruch auf Überprüfung umweltbezogener Bestimmungen haben”, erklärt die Umweltjuristin Lisa Schranz von ÖKOBÜRO.
Anlässlich dieser Entscheidung fordern WWF Österreich und ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung daher einen Kurswechsel jener Landesregierungen, die derzeit den Abschuss von europarechtlich geschützten Arten mittels Verordnung erlauben und dabei Einwände von Umweltschutzorganisationen erst gar nicht zugelassen haben. “Schon seit Jahren kämpfen wir vor Gericht für EU-rechtlich geschützte Tierarten, die sich inzwischen in Österreich wieder etablieren”, sagt Christian Pichler vom WWF. “Spätestens mit der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes haben die Bundesländer einen klaren Auftrag. Die rechtlichen und fachlichen Kritikpunkte liegen in den meisten Fällen bereits als Stellungnahmen von WWF Österreich und ÖKOBÜRO bei den zuständigen Behörden und Gerichten.”
Die beiden Umweltschutzorganisationen fordern nun eine vollständige, rechtskonforme Umsetzung der Aarhus-Konvention in den Bundesländern und eine Rückkehr zur strengen Auslegung der Ausnahmetatbestände vom strengen Schutz. „Generell stellt eine Verordnung keine korrekte Rechtsform für die Entnahme nach den Vorgaben des Unionsrechts dar. Für die Entnahmen fehlt eine europarechtlich verpflichtende Einzelfallprüfung durch die Behörde”, so die Umweltjuristin Lisa Schranz.
Die außerordentliche Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde durch den BIV – Grün-Alternativer Verein zur Unterstützung von Bürger:inneninitiativen unterstützt.
News
Aktuelle Beiträge
WWF an Bundesregierung: Verzicht auf Energiesparen verschärft Energiekrise
Anhaltendes Verweigern wirksamer Energiespar-Maßnahmen und Kampagnen erhöht Risiko von Versorgungsengpässen – Umdenken der Politik gefordert
Neue WWF-Umfrage zeigt große Unterstützung für Renaturierung in Österreich
76 Prozent halten Renaturierungsmaßnahmen für wichtig – Mehrheit fordert Kanzler-Einsatz für Finanzierung und Abbau umweltschädlicher Subventionen
Bauarbeiten für Lobau-Autobahn gestartet – WWF kritisiert sündteuren Irrweg
Umweltrisiken und Milliardenkosten sprechen eindeutig gegen neue S1-Autobahn – WWF fordert Ausbau des öffentlichen Verkehrs und flächensparende Raumplanung
Drama um Buckelwal „Timmy“: WWF warnt vor steigenden Gefahren für Wale weltweit
Wachsender Unterwasserlärm, Schiffsverkehr und Folgen der Klimakrise bringen Wale weltweit unter Druck – WWF fordert verstärkten Schutz, um Risiko für Strandungen zu reduzieren
WWF und VCÖ: Rund 17.000 Hasen jährlich Opfer des Straßenverkehrs
Straßennetz wird zur tödlichen Falle – Zerschneidung der Lebensräume nimmt zu – WWF und VCÖ fordern Stopp der Naturzerstörung
WWF-Erfolg: Comeback der Spitzmaulnashörner in Südafrika
Hoffnung für eine stark bedrohte Art: Durch Schutzmaßnahmen leben wieder 6.487 Spitzmaulnashörner in Südafrika. Vor allem Lebensraumverlust und Wilderei sind eine große Gefahr.
WWF: Neues Gesetz bedroht Österreichs letzte intakte Flüsse
Naturschutzorganisation warnt vor „Freibrief für Flussverbauung“ durch EABG – Geplantes Aufweichen des Gewässerschutzes geht weit über EU-Vorgaben hinaus – WWF fordert deutliche Verbesserungen
20 Jahre WWF Earth Hour: Licht aus gegen Energieverschwendung
Jubiläum für eine der größten Klima- und Naturschutz-Aktionen – Berühmte Wahrzeichen, Städte und Gemeinden machen mit – Bundespräsident Van der Bellen unterstützt Aktion in Österreich










