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600 Tötungen pro Jahr: WWF kritisiert geplante Biber-Verordnung in Niederösterreich
Wien/St. Pölten, am 24. August 2026 – Der WWF Österreich kritisiert in seiner offiziell eingereichten Stellungnahme die geplante drastische Verschärfung der Biber-Verordnung in Niederösterreich vehement. Die Verordnung soll die Tötung von bis zu 600 streng geschützten Bibern pro Jahr erlauben – das entspricht einer Steigerung um 50 Prozent im Vergleich zur bestehenden Regelung. „Mit dieser weiteren Eskalation seiner kurzsichtigen Tötungs-Politik entfernt sich das Land immer mehr von einem friedlichen Zusammenleben zwischen Mensch und Wildtier. Der Biber ist eine wichtige Schlüsselart – gerade in Zeiten von Klimakrise und Extremwetter. Als Naturbaumeister schafft er wertvolle Feuchtgebiete, die das Wasser in der Landschaft halten und damit sowohl Hochwasser als auch Dürreperioden abmildern können“, sagt Sarah Stöger, Artenschutzexpertin beim WWF Österreich. Der WWF fordert die Behörden daher auf, den Verordnungsentwurf zurückzuziehen und wissenschaftlich fundierte Lösungen für ein konfliktarmes Zusammenleben voranzutreiben, anstatt sinnlose Scheinlösungen auf Kosten der Natur.
Freibrief zur Tötung hunderter Biber
Als besonders alarmierend beurteilt der WWF eine geplante Neuerung der Verordnung: Laut dem vorliegenden Entwurf sollen unter dem Vorwand von „Gefahr im Verzug“ direkte Eingriffe in den Lebensraum und sogar in den Biber-Bestand möglich sein. Das bedeutet, dass wenn sich Anlagenbetreiber, Grundeigentümer oder Bewirtschafter geschädigt sehen, dürfen diese Personen Wohn- und Nebendämme entfernen und in weiterer Folge sogar die Tötung der Biber veranlassen. Die Maßnahmen müssen erst im Nachhinein an die Behörde gemeldet werden. „Das Land überträgt die Verantwortung für einen rechtskonformen Umgang mit einer streng geschützten Art dadurch auf die Bevölkerung und nimmt damit in Kauf, dass Abschüsse völlig unkontrolliert stattfinden. Das kommt einem Freibrief für Tötungen von hunderten Bibern gleich “, kritisiert WWF-Expertin Stöger. Solche Biber-Tötungen sollen selbst in Natura 2000-Schutzgebieten möglich sein und gegebenenfalls die gesetzte Obergrenze von 600 Tieren pro Saison überschreiten dürfen. Zudem sollen unter gewissen Umständen Eingriffe in den Lebensraum auch in der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit der Tiere erlaubt werden.
Konsequente Prävention statt pauschaler Tötung
Der Biber ist in der EU streng geschützt. Ausnahmen von diesem strengen Schutz müssen laut Unionsrecht immer streng begründet und im Einzelfall beurteilt werden. „Ein pauschales Tötungskontingent untergräbt diesen Grundsatz. Für die Tötung streng geschützter Tiere darf es keinen vorab festgelegten Rahmen geben. Wild sein ist kein Verbrechen“, sagt Sarah Stöger vom WWF. Die Naturschutzorganisation fordert einen konsequenten Vorrang für Prävention, fachkundige Biberberatung und naturverträgliche Maßnahmen.
Bildmaterial zum Biber finden Sie hier
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