4,3 Hektar Ackerfläche sollen zu Bauland werden – Naturschutzorganisation verlangt Prüfung von Brachflächen und Offenlegung aller Umweltfolgen
WWF gegen Fischotter-Tötungen: Kärntner Landesregierung ignoriert EU-Recht und hebelt Naturschutz aus
Klagenfurt, 27.02.2020 – Eine Verordnung der Kärntner Landesregierung erlaubt die Tötung von jährlich bis zu 43 Fischottern, obwohl die europaweit streng geschützte Art immer noch keinen günstigen Erhaltungszustand in der alpinen Region aufweist. Das diesjährige Abschusskontingent wurde nun ausgeschöpft und die Bejagung eingestellt. Was aber nichts am europarechtswidrigen Vorgehen des Landes ändert. Die Naturschutzorganisation WWF Österreich brachte daher im November einen Antrag auf Überprüfung bei der zuständigen Behörde ein, um den Fischotter-Tötungen einen Riegel vorzuschieben. Jetzt verweigert aber die Abteilung ‚Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum‘ die Ausstellung des rechtlich gebotenen Bescheids, der eine gerichtliche Entscheidung der Causa ermöglichen würde: „Die Kärntner Landesregierung tritt den Naturschutz mit Füßen und ignoriert geltendes EU-Recht. Denn laut Europäischem Gerichtshof muss Umweltorganisationen eine gerichtliche Prüfung zugänglich gemacht werden. Mit seiner Verweigerungshaltung spielt das Land bewusst auf Zeit, um ein faires Verfahren zu den Fischotter-Tötungen zu verhindern“, kritisiert WWF-Artenschutzexpertin Christina Wolf-Petre.
Der WWF Österreich und ÖKOBÜRO beantragen daher jetzt nochmals die Ausstellung eines ordentlichen Bescheids, noch bevor die aus ihrer Sicht rechtswidrige Tötungsverordnung Ende Mai offiziell ausläuft. „Hier ist Gefahr im Verzug. Das Land hat für Herbst bereits eine mögliche Folgeverordnung zum Abschuss weiterer Fischotter angekündigt, obwohl noch nicht einmal über die aktuellen Tötungen Recht oder Unrecht gesprochen wurde. Kommt Kärnten damit durch, werden in Zukunft noch mehr geschützte Tiere auf grausame Weise Totschlagfallen und Langwaffen zum Opfer fallen“, befürchtet Wolf-Petre.
Der WWF kritisiert nicht nur die Rechtswidrigkeit der Verordnung, sondern auch die falschen Begründungen des Landes: „Der Fischotter wird zum Sündenbock für hausgemachte Probleme gemacht. Denn der Rückgang von Fischpopulationen liegt vor allem an der zu starken Verbauung, Regulierung und Verschmutzung unserer Gewässer. Das belegen selbst die eigenen Untersuchungen der Bundesländer. Weil das Land aber von seinen Versäumnissen ablenken will, torpediert es die Erholung des einst nahezu ausgerotteten Fischotters. Dabei spielen Otter eine besonders wichtige Rolle für das ganze Ökosystem“, so Wolf-Petre.
Dass die Landesregierung den Naturschutz derzeit systematisch mit Füßen tritt, zeigt auch die Affäre um den Nationalpark Hohe Tauern. Ein neues „Jagdübereinkommen“ sieht vor, dass geschützte Arten wie Wolf, Bär, Luchs oder Fischotter sogar im Nationalpark Hohe Tauern „nicht willkommen“ seien und von Erhaltungsmaßnahmen und Forschung ausgeschlossen werden sollen. „Dass die Landespolitik ausgerechnet in einem Nationalpark den Naturschutz aushebelt, ist völlig inakzeptabel. Offensichtlich will sie nicht nur Fischotter beseitigen, sondern auch überhaupt volle Kraft zurück ins naturschutzfachliche Mittelalter“, warnt WWF-Expertin Wolf-Petre.
Unterschriften gegen Fischotter-Tötungen in Kärnten und Niederösterreich sind online möglich: www.wwf.at/fischotter-petition
Rückfragehinweis:
Mag. Florian Kozák
Pressesprecher WWF Österreich
florian.kozak@wwf.at
+43 676 83 488 276
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