Ein Jahr vor EU-Deadline sind zentrale Fragen immer noch offen – Lücken und Defizite bei Finanzierung und Einbindung der Öffentlichkeit
WWF: EU-Lieferkettengesetz gegen Entwaldung muss verschärft werden

Die Umweltschutzorganisation WWF Österreich kritisiert den von der Europäischen Kommission präsentierten Gesetzesentwurf, der den Einfluss der EU auf die weltweite Entwaldung zurückdrängen soll. „Der Entwurf geht nicht ansatzweise weit genug, um die Entwaldung zu stoppen. Es gibt zu viele Schlupflöcher und Ausnahmen“, sagt WWF-Ernährungsexpertin Hannah-Heidi Schindler. Sie fordert ein starkes EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten, das wertvolle Wälder und weitere Ökosysteme wirkungsvoll schützt. Denn durch ihre Importwaren, allen voran Soja, Palmöl, Rindfleisch, Kakao und Kaffee, ist die EU für 16 Prozent der weltweiten Entwaldung verantwortlich und liegen damit nach China auf dem zweiten Platz – noch vor Indien, den USA und Japan, wie ein WWF-Bericht zeigt.
Der WWF fordert, dass neben Regenwäldern auch andere Ökosysteme, wie Savannen, Gras- und Moorlandschaften, von Beginn an in das Gesetz einbezogen werden – und nicht erst zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten, wie derzeit vorgesehen. Ebenfalls essentiell sei eine verbindliche und transparente Sorgfaltspflicht für alle Unternehmen – unabhängig von deren Größe: „Nur so können die Rohstoffe entlang der Lieferkette konsequent rückverfolgt werden“, mahnt Hannah-Heidi Schindler.
Darüber hinaus müsse das Gesetz alle Produkte, die mit der Entwaldung in Verbindung stehen, berücksichtigen: „Derzeit wird zum Beispiel die Einfuhr von Mais nicht reguliert – obwohl er jenes Agrargut ist, das die EU nach Soja und Palmöl am meisten aus tropischen Ländern importiert“, kritisiert WWF-Expertin Schindler eine Lücke im Entwurf.
Der Forderung nach einem starken Gesetz gegen die Entwaldung schließt sich auch die WWF-Jugendorganisation Generation Earth an: „Unsere Ernährung darf nicht zulasten der Natur und den Menschen vor Ort gehen“, fordert die Aktivistin Miriam Prager. „Das bedeutet, dass keine Produkte, die bei uns im Supermarkt zu finden sind, mit Naturzerstörung oder Menschenrechtsverletzungen in Verbindung stehen dürfen und dass die Rechte indigener Gemeinschaften respektiert und geschützt werden müssen.“
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