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Abschussverordnung als Lizenz zum Töten? Jagd auf Biber ist der falsche Weg
WWF Presseaussendung
Wien, am 23. 3. 2016 – Im Oktober des Vorjahres hat die Niederösterreichische Landesregierung eine Änderung des Naturschutzgesetzes beschlossen, durch die der Schutz für bedrohte Arten wie den Biber aufgeweicht wird. „Konkret bedeutet das: Künftig soll es per Ausnahmeverordnung möglich sein, in die Populationen geschützter Arten einzugreifen, etwa wenn dies dem ‚Schutz anderer wildlebender Tiere‘ dient. Auf den Biber würde dies somit bereits anwendbar, wenn er Fischaufstiegshilfen verstopft“, ist Christian Pichler vom WWF empört. Der Biologe befürchtet, dass die Verordnung einem Freibrief für flächendeckende Abschüsse durch die Hintertür gleichkommt. Der WWF bringt deshalb heute bei der Naturschutz-Abteilung des Landes Niederösterreich eine Stellungnahme gegen die Niederösterreichische Ausnahmeverordnung ein.
Wird die vorliegende Verordnung beschlossen, wäre unkontrollierten Biberabschüssen in Niederösterreich Tür und Tor geöffnet, befürchtet der WWF. Außerdem verletzt das Land damit die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und widerspricht somit geltendem EU-Recht: „Die FFH-Richtlinie sieht zwar Ausnahmen vom Verbot der Tötung geschützter Arten vor, diese müssen jedoch mit einer genauen und angemessenen Begründung versehen seien. Niederösterreich könnte somit auf ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zusteuern“, gibt Pichler zu bedenken.
Zudem führen die neuen Regelungen zu Interessenskonflikten und laden förmlich zum Missbrauch ein: Vertreter von Wasserverbänden, die für Hochwasserschutz zuständig sind, fungieren künftig oft gleichzeitig als „Biberberater“, die Entscheidungen über die Methode des Eingriffs in die Biberpopulation treffen und auch selbst die Erfolgskontrolle durchführen. Bisher wurde dies von einer unabhängigen und fachlich hochkompetenten Stelle, dem Bibermanagement an der Universität für Bodenkultur in Wien durchgeführt.
Der WWF hält zudem Bestandsregulierungen beim Biber für unnötig. Natürlich sei es nicht immer einfach, die zunehmenden Nutzungsansprüche von Menschen mit der Lebensweise des Bibers zu vereinbaren. Jeder Quadratmeter Natur ist heute in menschlichem Besitz. Naturgemäß können sich Wildtiere wie Biber nicht an unseren Grundstücksgrenzen orientieren und gestalten ihren Lebensraum weiterhin nach eigenem Ermessen. Dennoch ließen sich Konflikte mit gutem Willen in den meisten Fällen ohne den Griff zur Flinte lösen. Dies wäre aufgrund der territorialen Lebensweise der Biber sogar kontraproduktiv: „Wenn man Tiere aus einem – aus Bibersicht geeigneten –Lebensraum wegschießt und somit das Revier frei macht, wird das Revier bald darauf von Jungtieren aus umliegenden Biberfamilien neu besiedelt“, erklärt Pichler.
Statt auf eine rechtlich bedenkliche Verordnung, solle man besser auf systematisches Biber-Management, nachhaltige Lösungen und gute Vorsorgemaßnahmen setzen. So können beispielsweise Bäume mit Schutzanstrichen versehen oder durch Gitter vor Verbiss bewahrt werden. Hochwasserschutzdämme schützt man mit „Bibergittern“ gegen grabende Tierarten, Stauhaltungen können mit Drainage-Rohren abgesenkt werden. Wenn das alles nichts hilft, kann man Biber immer noch durch die Entfernung von Futterpflanzen und Biberdämmen zur Umsiedelung bewegen. „Nur bei Gefahr für Menschen oder wenn ernste Schäden etwa beim Hochwasserschutz drohen, sollte im Ausnahmefall in die Population eingegriffen werden können“, unterstreicht Pichler.
Die einfachste, kostengünstigste und naturverträglichste Lösung besteht jedoch darin, Biber-Familien an geeigneten Stellen genügend Lebensraum zuzugestehen. „Dafür reicht oft schon ein schmaler naturnaher Uferstreifen von 20 Metern aus. Die ortsansässigen Biberfamilien halten dann ihr Revier frei vor weiteren Ansiedlungen – und regulieren den Bestand somit ohne Eingriff des Menschen selbst“, so Pichler vom WWF abschließend.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/48817-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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