Biber-Verordnung soll verlängert und verschärft werden – Zahl der erlaubten Tötungen wird mehr als verdoppelt – WWF kritisiert Angriff auf Artenschutz
Bikinifigur ? Nicht auf Kosten der Natur !

Wien, am 4. Juli 2008 – Das unscheinbare kaktusähnliche Gewächs namens Hoodia aus dem Süden Afrikas kann auf eine lange Karriere als Appetitzügler zurück blicken. Die Hunger und Durst löschende Wirkung der Inhaltsstoffe der Pflanze ist dem Volk der San in der Kalahari-Wüste seit Jahrhunderten bekannt. Seit aber Hoodia-Produkte als Schlankmacher die westlichen Märkte überschwemmen, ist es mit der nachhaltigen Nutzung vorbei – für die Herstellung von Diätmitteln werden die Wildbestände schonungslos geplündert. „Schönheitsideale in Ehren – aber bitte nicht mit illegalen Produkten aus Raubbau!“ mahnt WWF-Artenschutzexpertin Jutta Jahrl. „Die wertvollen natürlichen Heilmittel sind ein Schatz, der uns nicht unbegrenzt zur Verfügung steht.“ Weltweit fallen bereits 350 Medizinalpflanzen unter die strengen Schutzbestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Auch Hoodia darf in die EU und somit nach Österreich nur mit amtlichen Papieren eingeführt werden.
Die steigende Nachfrage unserer Überflussgesellschaften nach Schlankmachern und anderen Nahrungsergänzungsmitteln aus der Natur hat zum gefährlichen Schrumpfen der Bestände von Heil- und Medizinalpflanzen geführt. 80 Prozent dieser Pflanzen werden nicht kommerziell angebaut, sondern wild gesammelt. Hoodia kann noch nicht in großem Stil gezüchtet werden und stammt deshalb zur Gänze aus den bedrohten natürlichen Vorkommen.
Artenschwund und Biopiraterie
Während Pharmakonzerne Millionengewinne machen, werden die indigenen Völker an den Einnahmen, die die Verwertung ihres traditionellen Wissens und die Ausbeutung ihrer Ressourcen bringt, nur marginal beteiligt. Auch die San erhielten erst nach einem jahrelangen Rechtsstreit nur eine geringe Entschädigung durch den Patentinhaber, ein Forschungsinstitut in Südafrika. Ein Großteil der Diätmittel aus Hoodia wird jedoch ohne Lizenz verkauft – auch in Österreich. Somit ist eine Gewinnbeteiligung der San nicht gewährleistet.
“Medizin und Artenschutz müssen Hand in Hand gehen. Ohne Handelskontrolle droht wertvollen Pflanzen, die wir für unsere Gesundheit nutzen, das Aus“, erklärt Dr. Max Abensperg-Traun, CITES-Experte des Lebensministeriums. „Gleichzeitig entzieht man durch rücksichtslose Ausbeutung den Einheimischen die Möglichkeit der Nutzung von Heilmethoden und lebensnotwendiges Wissen, das sie von Generation zu Generation weiter gegeben haben.“
Vor allem bei Bestellungen im Internet können KonsumentInnen die Herkunft oder Zulassung von Diätmitteln und anderen pflanzlichen Präparaten nur schwer nachvollziehen. Unwissenheit schützt dennoch nicht vor – teils empfindlich hohen – Strafen. In Österreich wurden 2007 erstmals größere Mengen illegal importierter Produkte aus bedrohten Medizinalpflanzen beschlagnahmt. Darunter befanden sich auch fast 3.000 Stück Hoodia-Tabletten – Dunkelziffer unbekannt. Für den Import von – gemäß CITES Anhang II geschützten – Hoodia-Präparaten in die EU sind behördliche Genehmigungen erforderlich.
Weiterführende Informationen zu CITES: www.wwf.at/CITES
Rückfragehinweis und Foto:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17 250.
Jutta Jahrl, WWF-Artenschutzexpertin, Tel. 01/488 17 264.
Dr. Max Abensperg-Traun, Lebensministerium, Tel. 01/51522-1404
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