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EU-Renaturierungsgesetz: WWF kritisiert irreführende Aussagen des Bundeskanzlers
Die Umweltschutzorganisation WWF Österreich kritisiert die “irreführenden und falschen Aussagen” von Bundeskanzler Karl Nehammer und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig in aktuellen Mediengesprächen zum EU-Renaturierungsgesetz. „Die politische Ablehnung des Gesetzes entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. Das ist reiner Populismus und schadet dem Ansehen Österreichs in Europa”, sagt WWF-Experte Joschka Brangs. „Intakte Ökosysteme sind unsere wichtigsten Verbündeten. Das EU-Gesetz würde daher auch die Ernährungssicherheit langfristig stärken und wäre eine Rundum-Lösung für viele Probleme. Die wenigen offenen Fragen sind sachlich gut lösbar.”
Das geplante Gesetz gibt EU-Ziele vor, aber die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, wie sie diese Ziele erreichen wollen. Somit können sie auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen berücksichtigen. Wissenschaftliche Fachleute in ganz Europa befürworten die geplante Verordnung, zuletzt auch über 170 Wissenschaftler:innen aus Österreich. „Angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise sind stabile Ernten langfristig nur dann möglich, wenn Äcker in eine intakte Natur eingebettet sind. Zusätzlich muss die Politik die hohe Bodenversiegelung eindämmen. Genau dort müssten auch der Bundeskanzler und der Landwirtschaftsminister aktiver werden”, ergänzt Joschka Brangs vom WWF.
Die notwendige Finanzierung des Gesetzes ist für ein Land wie Österreich “absolut möglich” und zahlt sich langfristig mehrfach aus. „Sowohl die Vorteile des Gesetzes als auch die Kosten der weiteren Tatenlosigkeit sind deutlich höher als die notwendigen Investitionen. Österreich könnte zudem mit einem guten Renaturierungsplan sehr viel Geld aus Brüssel abrufen”, argumentiert Joschka Brangs vom WWF Österreich. Irreführend ist es hingegen, wenn einzelne Politiker nur die langfristigen Kosten darstellen, aber den deutlich höheren Nutzen ausblenden.
Der WWF-Faktencheck zum EU-Renaturierungsgesetz ist hier abrufbar.
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