In Namibia wurden 2025 so wenige Nashörner gewildert wie seit mehr als 10 Jahren nicht mehr. Der Rückgang um 53% zeigt, dass konsequenter Artenschutz wirkt.
Fischotter-Abschuss: WWF und ÖKOBÜRO fechten umstrittenen Bescheid an
Wien, am 07. Juni 2017 – Heute bringen WWF und ÖKOBÜRO beim Landesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den umstrittenen Bescheid ein, der seit 3. April den Abschuss von 40 streng geschützten Fischottern in NÖ erlaubt. Entscheidungen wie diese müssten nach Ansicht der beiden NGOs eine Naturverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Stattdessen wurde der Bescheid ohne ausreichende fachliche Grundlagen und ohne Einbindung von Naturschutzorganisationen erlassen – für die NGOs ein klarer Bruch der Aarhus-Konvention: „Seit Jahren blockiert eine Phalanx aus Bundes- und Landespolitik mit Unterstützung von Kammerfunktionären die vollständige Umsetzung der Aarhus-Konvention, die renommierten NGOs Mitsprache und Rechtsschutz in nicht UVP-pflichtigen, also kleineren bis mittelgroßen, Umweltverfahren einräumt “, kritisiert Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO.
Christian Pichler vom WWF ergänzt: „Obwohl die Tötung der Fischotter keine Lösung darstellt, unserer Meinung nach EU-Recht widerspricht und sogar kontraproduktiv sein könnte, hatten wir keine Chance bei der Landesregierung ein Veto gegen den Bescheid einzulegen. Als Fachleute für den Artenschutz setzen wir uns seit Jahrzehnten für Tiere wie den Fischotter ein und verfügen über ausgezeichnetes Know-How beim Thema Wildtiermanagement. Trotzdem wurden wir von der Behörde nicht ausreichend eingebunden und wesentliche Kritikpunkte wurden nicht berücksichtigt. So ist beispielsweise die aktuelle Populationsgröße des Fischotters in Niederösterreich nicht bekannt. Statt von unserer Expertise zu profitieren, wurde uns die Einsicht vor Bescheiderlass verweigert und Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen – das ist nicht nur ein naturschutz-, sondern auch ein demokratiepolitischer Skandal!“
In ihrer Beschwerde fordern deshalb WWF und ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung, einerseits die Prüfung der Naturverträglichkeit des Fischotter-Bescheides, und andererseits Aarhus-Parteistellung. Wird ihr stattgegeben, erhalten die NGOs Parteistellung im Bescheidverfahren und können um die Aufhebung des Fischotter-Bescheides kämpfen.
Ein Trugschluss ist der oft kolportierte Vorwurf, NGOs würden sämtliche Umweltverfahren endlos verzögern und die Kosten in die Höhe treiben: Beteiligung ist nur in den größten Verfahren (UVP) überhaupt möglich. Lediglich in fünf Prozent der Fälle – bei UVP-Beschwerden sind das zwei Verfahren jährlich – müssen sich Projektwerber auch mit den Anliegen von Umwelt NGOs auseinandersetzen. Und das oft zum eigenen Vorteil, weil dadurch die Qualität der Verfahren steigt, Fehler früher erkannt und kostspielige Schäden verhindert werden können. Insgesamt wird nur ein sehr kleiner Anteil von rund drei Prozent der Vorhaben nicht genehmigt, wobei die durchschnittliche Dauer von UVP-Verfahren bei weniger als zehn Monaten liegt.
Dazu Pichler vom WWF: „Die Bürger haben aber schon bevor eine Entscheidung fällt, ein Recht zu wissen, was mit der Natur und den Tieren vor ihrer Haustür passieren soll! In der Causa Fischotter, sind über 22.000 Unterschriften gegen den Abschuss doch ein sehr deutlicher Aufschrei der Bevölkerung, der aber von Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf und der Niederösterreichischen Landesregierung zu Gunsten der Antragsteller beiseite gewischt wurde“.
Österreich hat die Aarhus-Konvention bereits 2005 ratifiziert, bis heute aber den Rechtsschutz für die Öffentlichkeit nicht umgesetzt. Deshalb eröffnete 2014 die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik.
Die gemeinsame Petition von WWF und VIER PFOTEN gegen diese Tötung von Fischottern in Niederösterreich haben innerhalb weniger Wochen mehr als 22.000 Menschen unterzeichnet. 25 internationale Organisationen und die Weltnaturschutzunion IUCN tragen die Forderungen mit.
Claudia Mohl, Pressesprecherin WWF, Tel. 01/48817-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
Mag. Gregor Schamschula, Umweltjurist ÖKOBÜRO, Tel. 01/524 93 77-13, E-Mail: gregor.schamschula@oekobuero.at
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