Die Umweltschutzorganisation WWF Österreich bewertet die heute veröffentlichten „Österreichischen Ernährungsempfehlungen“ als „Schritt in die richtige Richtung“, fordert aber konkrete Reformvorschläge vom federführend verantwortlichen Gesundheitsminister.
Naturschutzorganisation fordert lückenlose Einhaltung des Managementplans mit fachgerechtem Herdenschutz – Kein Freibrief für Abschüsse
![Eurasischer Wolf](https://www.wwf.at/wp-content/uploads/2021/10/4e4d14653cc64.jpg)
Wien, St. Pölten, 14. September 2018 – Der WWF Österreich kritisiert die geplante Novelle des niederösterreichischen Jagdgesetzes als populistische Schnellschuss-Aktion ohne naturschutzfachliche Grundlage und ohne ausreichende öffentliche Begutachtung. „Damit will die Landesregierung von ihren eigenen Versäumnissen im Wolfsmanagement ablenken. Jahrelang wurde wenig bis nichts getan, um die Bevölkerung sachlich zu informieren, Weidetierhalter zu unterstützen und fachgerechten Herdenschutz zu ermöglichen. Daher wird jetzt eine Sicherheitsgefährdung herbeigeredet, um Abschüsse von Wölfen zu rechtfertigen. Gleichzeitig wird der EU-rechtlich gesicherte Artenschutz konsequent schlechtgeredet“, kritisiert WWF-Experte Christian Pichler. „Die Sorgen der Bevölkerung müssen absolut ernst genommen werden, aber das in der Novelle dargestellte Bedrohungsszenario ist völlig übertrieben. Anstatt ein seriöses Wolfsmanagement aufzubauen, wird sofort nach der Flinte gerufen“, betont Pichler.
Der WWF Österreich fordert die lückenlose Einhaltung des bestehenden Managementplans, der im Rahmen eines Stufenplans zunächst auf Beratung und professionellen Herdenschutz setzt, bevor weitere Maßnahmen überhaupt in Frage kommen. „Sowohl EU-Recht als auch der nationale Managementplan sehen immer das Prinzip des ‚gelindesten Mittels‘ vor. Daher darf auch die geplante Novelle kein Freibrief für willkürliche Abschüsse sein“, sagt Pichler. Tatsächlich auffällige oder problematische Wölfe könnten übrigens schon jetzt entnommen werden, dafür gibt es klare Kriterien. Steht ein Wolf im Verdacht, eine potentielle Gefahr für Menschen darzustellen, wären sachverständige Fachleute anzuhören, deren Einschätzung über weitere Schritte entscheidet. Jede potenziell kritische Situation muss gesondert bewertet werden, jede getroffene Maßnahme muss im Einklang mit der FFH-Richtlinie der Europäischen Union stehen.
Das Land Niederösterreich hält sich bisher nicht an die im Managementplan vereinbarten Maßnahmen, weil viel zu wenig beraten wird und fachgerechter Herdenschutz nur als Lippenbekenntnis, aber nicht in der Praxis existiert. Fakt ist auch: Entgegen der tendenziösen Darstellung im Gesetzesantrag ist eine normal umzäunte Weide noch lange kein fachgerechter Herdenschutz, wie er in anderen europäischen Ländern praktiziert wird. Gemäß Managementplan sind Abschüsse erst dann erlaubt, wenn es einem „Problemwolf“ mehrfach gelingt, fachgerecht installierten Herdenschutz zu überwinden oder er sich auch von Herdenschutzhunden nicht abschrecken lässt.
Eigene Wolfszonen sind rechtswidrig und absurd
Die zusätzlich zur Novelle in einer Landtagsresolution angedachten „wolfsfreien Zonen“ widersprechen laut bisherigen Aussagen von EU-Umweltkommissar Karmenu Vella sowie Umweltministerin Elisabeth Köstinger dem EU-Naturschutzrecht. Auch fachlich ist dieser Vorschlag höchst problematisch, weil sich Wildtiere nicht an willkürliche Zonierungen halten können. Noch dazu ist der Wolf eine weit wandernde Tierart, die mehr als 70 Kilometer pro Tag zurücklegen kann. „Es ist offensichtlich, dass mit ‚Wolfszonen‘ nur eine weitere künstliche Rechtfertigung für Abschüsse konstruiert werden soll“, analysiert WWF-Experte Pichler.
Im Vergleich zu anderen Tieren wie Wildschweinen, Kühen oder Hunden wird die Gefährlichkeit des Wolfes stark übertrieben. Die Fakten sprechen eine andere Sprache: Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland (nach zwei Jahrzehnten derzeit 60 Rudel, ca. 500 Wölfe) bzw. in die Schweiz (drei bis vier Rudel, ca. 50 Wölfe) gab es keine einzige Attacke oder gar Verletzte. Im Gegensatz dazu mussten laut Kuratorium für Verkehrssicherheit allein im Jahr 2017 in Österreich rund 3.600 Personen nach einem Hundebiss im Krankenhaus nachbehandelt werden.
Rückfragehinweis/ Fotos:
Claudia Mohl, Pressesprecherin WWF Österreich Tel. 0676/83488203,
E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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