Höchstgericht bestätigt fehlende Rechtskonformität von Abschuss-Verordnungen für geschützte Tierarten – Ende der pauschalen Tötungen gefordert
Paukenschlag an der Schwarzen Sulm: Kraftwerksbewilligung muss neu überprüft werden
Verwaltungsgerichtshof beschließt, dass Sulm-Kraftwerk neu verhandelt werden muss – WWF fordert endgültigen Stopp des Projekts und naturverträgliche Energiewende
„Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für das Naturjuwel Schwarze Sulm. Es darf keine Bewilligung und keine Millionenförderung für die Zerstörung der Sulm geben“, mahnt Bettina Urbanek, Gewässerschutzexpertin der Umweltschutzorganisation WWF Österreich. Die Schwarze Sulm gehört zu den längsten und unberührtesten Fließstrecken Österreichs. Sie ist ökologisch besonders wertvoll und als Natura-2000-Gebiet geschützt. „Der WWF fordert deshalb den endgültigen Stopp für das geplante Kraftwerk und einen wirksamen Schutz der Schwarzen Sulm durch das Land Steiermark“, sagt Urbanek.
Höchstgericht entscheidet für Umweltschutzorganisationen
Im bisherigen Verfahren um das Kraftwerk wurde sowohl der Bevölkerung vor Ort als auch den Umweltverbänden eine echte Einbindung verwehrt – zum Beispiel waren wesentliche Unterlagen wie Gutachten und Planunterlagen nicht zugänglich und die Parteistellung eingeschränkt. Die Umweltschutzorganisationen haben sich an das Höchstgericht gewandt, da das Landesverwaltungsgericht Steiermark die Beschwerdepunkte gegen das Kraftwerk abgewiesen hatte. Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Entscheidung nun wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Die Einwände der Umweltorganisationen wurden als zulässig und inhaltlich schlüssig erkannt. Das Landesverwaltungsgericht muss das Kraftwerksprojekt nun erneut auf seine Genehmigungsfähigkeit prüfen. Das Projekt wurde wegen Planungsfehlern mehrfach abgeändert und kann in der ursprünglichen Form offenbar nicht realisiert werden. „Da uns die Mitwirkung am Verfahren nicht in dem Ausmaß gewährt wurde, wie es rechtlich vorgesehen ist, blieb keine Alternative als der Gang zum Höchstgericht. Dieses Erkenntnis bestätigt die wichtige Rolle von Umweltorganisationen, sich kritisch und inhaltlich in Verfahren einzubringen und ist daher auch über die Schwarze Sulm hinaus von großer Bedeutung. Wenn Umweltschutzorganisationen von Anfang an die europarechtlich vorgesehenen Mitwirkungsrechte gehabt hätten, wäre die Causa Sulm seit vielen Jahren rechtskräftig erledigt. Das Aussperren der betroffenen Öffentlichkeit vom Verfahren führt jedoch dazu, dass Verfahrensschritte laufend wiederholt werden müssen“, sagt Thomas Alge, Geschäftsführer des ÖKOBÜRO.
Lange Verfahrensdauer durch schlechte Planung
Das Landesverwaltungsgericht muss nun prüfen, ob sich das Projekt seit 2007w durch die vielen Umplanungen so stark verändert hat, dass die damaligen Genehmigungen nicht mehr gültig sind. „Das zeigt ein weiteres Mal, dass vor allem die schlechte Planung der Projektbetreiber für lange Verfahrensdauern verantwortlich sind und Jahre der juristischen Winkelzüge Behörden und Gerichte beschäftigen – mit einem Projekt, das in einer national bedeutenden Schutzstrecke einfach nicht mehr gebaut werden kann“, sagt Bettina Urbanek – und fordert: „Das Land Steiermark muss den Gewässerschutz endlich wieder ernst nehmen und die Schwarze Sulm entsprechend ihrer großen ökologischen Bedeutung als Bewahrungsstrecke im Regionalprogramm nach dem Wasserrechtsgesetz unter Schutz stellen. Gerade in Zeiten der Klimakrise brauchen wir intakte Flüsse wie die Schwarze Sulm als Wasserreserven und Klimaregulatoren. Eine klare Ausweisung von ökologisch besonders wertvollen Flussstrecken in ganz Österreich wäre für die Natur und für die Verfahrensdauern der beste Schritt.“
Naturverträgliche Energiewende gefordert
Österreichweit gibt es mehr als 5.200 Wasserkraftwerke, die eine enorm hohe Belastung für die Natur darstellen. Nur noch 14 Prozent der heimischen Flüsse sind ökologisch intakt – darunter auch die Schwarze Sulm. Der WWF tritt für eine konsequent naturverträgliche Energiewende ein und fordert eine Gesamtstrategie für die ökologisch verträgliche Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie den wirksamen Schutz wichtiger Flussstrecken. „Um die Klimakrise wirksam zu bekämpfen, muss außerdem deutlich mehr Energie gespart und das gesamte Steuersystem ökologisiert werden“, mahnt Urbanek.
Bedeutung der Schwarzen Sulm
Der etwa 17 Kilometer lange Oberlauf der Schwarzen Sulm gehört zu den längsten und unberührtesten Fließstrecken Österreichs. Unzählige Wasserfälle, Kaskaden, Katarakte und Pools machen die Schwarze Sulm zu einem einzigartigen Naturjuwel. Eine Vielzahl an Biotopen säumen die Schluchtstrecken und bieten einer reichhaltigen Pflanzen- und Tierwelt ein Refugium. Einige Arten kommen weltweit nur hier vor. Deshalb sind die Schwarze und die Weiße Sulm zum Natura-2000-Gebiet erklärt worden.
Mehr Informationen auf www.fluessevollerleben.at
Die Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde durch den BIV – Grün-Alternativer Verein zur Unterstützung von BürgerInneninitiativen unterstützt.
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