Report zeigt wirtschaftliche Risiken des Verlusts von Arten und Ökosystemen – WWF fordert Gegensteuern – „Wer ohne Rücksicht auf planetare Grenzen wirtschaftet, sägt am eigenen Ast“
Schwarze Sulm: Baustopp statt Millionenstrafe für Österreich
Der WWF begrüßt das Einschreiten der EU-Kommission in Sachen Schwarze Sulm. Sie forderte Österreich am 20. November in einer begründeten Stellungnahme auf, die Bewilligung für das Kraftwerk noch einmal zu prüfen. Reagiert Österreich nicht binnen zwei Monaten, kann in der letzten Konsequenz Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben werden. Den Steuerzahlern droht dann eine Strafe in Millionenhöhe.
Der Schritt der Brüsseler Behörde stellt klar, dass die Entscheidung der Steiermark, den – bereits beim ersten Versuch von der EU als rechtswidrig kritisierten – Baubescheid für das Kraftwerk im September erneut zu bestätigen, nicht toleriert wird. „Landeshauptmann Franz Voves muss jetzt die Konsequenzen ziehen und sofort einen Baustopp verfügen“, fordert WWF-Flussexperte Christoph Walder.

Der WWF hat seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass ein Kraftwerk mitten in einem Natura 2000 – Gebiet und einer ökologisch vollkommen intakten Flussstrecke einfach nicht möglich sein kann. Landeshauptmann Voves hat dennoch in einem beispiellosen Kniefall vor den privaten Projektwerbern versucht, das Sulmkraftwerk durchzuboxen, und zuletzt sogar seine Beamtenschaft zu einer anlassbezogenen und willkürlichen Herabstufung des Gewässerzustandes der Schwarzen Sulm von "sehr gut" auf "gut" ermutigt.
Umweltminister Nikolaus Berlakovich ging gegen diesen rechtswidrigen Bescheid vor, indem er am 15. Oktober beim Österreichischen Verwaltungsgerichtshof eine Amtsbeschwerde gegen Landeshauptmann Voves einbrachte. Damit der Verwaltungsgerichtshof bis zu seiner Entscheidung den Bau vorläufig stoppen kann, muss der Umweltminister jedoch noch eine aufschiebende Wirkung beantragen, fordert der WWF.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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