Umweltschutzorganisation nennt drei Messlatten für die COP31: Fossilausstieg, Entwaldungsstopp und Abbau fossiler Subventionen – WWF fordert Umsetzung auch in Österreich
Spendenabsetzbarkeit: Jurist ortet Verfassungswidrigkeit
Wien, 28. Januar 2009 – Das von Vizekanzler Josef Pröll heuer in Aussicht gestellte Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit hat bereits jetzt große Mängel, die für die meisten begünstigten Organisationen untragbar sind. Zu diesem Schluss kommt das Rechtsgutachten des Wiener Rechtsanwalts Josef Unterweger. “Die Ausgestaltung des Gesetzes ist misslungen, bürokratisch überladen und dazu menschenrechts-, verfassungs- und gleichheitswidrig sowie in manchen Stellen absurd. Der Ausschluss der Umwelt- und Tierschutzorganisationen ist diskriminierend und die Abwälzung der Kosten auf die Organisationen unzumutbar”, so Unterweger. Die Bürden, die den NGOs aufgelegt werden, sind strenger als bei Kapitalgesellschaften. “Angesichts dieser vernichtenden Kritik dieses Rechtsgutachtens fordern wir die Herstellung eines rechtskonformen Gesetzesentwurfs vor dem Inkrafttreten anstatt einer jahrelangen Reparatur dieses Gesetzes”, so die drei Geschäftsführer von WWF, Greenpeace und GLOBAL 2000 anlässlich der heute zu Ende gehenden Begutachtungsfrist.
Konkret kritisiert das Gutachten, dass der Kreis der abzugsfähigen Organisationen zu eng gefasst ist. Mildtätige Spenden sollen nur dann abzugsfähig sein, wenn sie zu mindestens drei Viertel im reichen EU- und EWR-Raum wirksam werden. Spenden für ärmere Länder Osteuropas werden damit ausgeschlossen. Spenden für die Sicherung von Frieden, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten im Zuge der Entwicklungsarbeit sollen nach dem Entwurf ebenfalls nicht absetzbar sein. In der Katastrophenhilfe werden Spenden für Erdbeben, Kriegsfolgen und Großbrände ebenso ausgeschlossen wie der Kampf gegen Malaria, Tuberkulose oder Aids/HIV. “Gerade hier bräuchte es dringend die Spenden der Österreicher und Umwelt- und Naturschutz kann viele dieser Katastrophen verhindern helfen”, kritisiert WWF-Geschäftsführerin Hildegard Aichberger den gleichheitswidrigen Entwurf.
Besonders kritisch beurteilt das Gutachten die Verletzung des Datenschutzes. Schon bisher spendenabzugsfähige Organisationen müssen die Sozialversicherungsnummer ihrer Spender nicht an die Behörde übermitteln, die neu begünstigten müssten dies laut Entwurf aber machen. Die Behörde kann so die Spenderkreise der Organisationen ausspähen und sie politisch selektieren, warnt das Rechtsgutachten. “Hier wurde das Menschenrecht auf Privatheit, das Recht auf Vereinsfreiheit und auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz verletzt”, kritisiert GLOBAL 2000 Geschäftsführer Klaus Kastenhofer den Entwurf.
Auch die zu erwartende Bürokratie des Entwurfs wird kritisiert. So wird die jährliche Jahresabschlussprüfung im Rechtsgutachten als noch strenger als für auf Gewinn ausgerichtete Körperschaften gerügt. “Durch kostspielige Verwaltungsschikanen wird der mögliche Nutzen der Spendenabsetzbarkeit von den Kosten für die Organisationen aufgefressen. Dieser Entwurf ist ein Schildbürgerstreich”, so Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit.
Alle drei Organisationen fordern entsprechend dem Gutachten die Aufnahme der Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen in den begünstigten Kreis der Organisationen sowie die Beseitigung der Mängel des vorliegenden Gesetzesentwurfs. Andernfalls behalten sich WWF, Greenpeace und GLOBAL 2000 das Recht vor, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzubringen.
Weitere Informationen:
MMag. Franko Petri, WWF Pressesprecher, Tel. 01-48817-231.
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