Warenkorb-Untersuchung: Gesündere Ernährung und weniger Verschwendung ermöglichen Bio-Qualität ohne Mehrkosten – Vorteile für Umwelt, Gesundheit und Haushaltsbudget
Verwaltungsgerichtshof stärkt Rechte von Umweltorganisationen im Artenschutz

In seiner aktuellen Entscheidung in Bezug auf die niederösterreichische Fischotter-Verordnung 2019 hat der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass anerkannte Umweltschutzorganisationen grundsätzlich bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssen. Zudem muss es einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz geben. Das gilt auch in Verfahren zu Verordnungserlassungen. Damit hat die Entscheidung weitreichende Folgen für die zuletzt zahlreichen Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten wie Wölfe, Biber und Fischotter in mehreren Bundesländern. “Das ist ein Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich und ein klares Signal für eine rechtskonforme und lösungsorientierte Politik in den Bundesländern”, sagt Christian Pichler, Artenschutzexperte beim WWF Österreich.
Die Aarhus Konvention stellt klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die Verordnungen wurde das Beschwerderecht zuletzt ausgehebelt. Die Organisationen WWF Österreich und ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung haben sich daher mit einer außerordentlichen Revision an das Höchstgericht gewandt. “Das Erkenntnis ist angesichts des seit Jahren laufenden Vertragsverletzungsverfahrens in Zusammenhang mit der Umsetzung der Aarhus Konvention in Österreich keine Überraschung. Umgehungskonstruktionen wie die Verordnungspraxis im Artenschutzrecht wurden zuletzt von der Europäischen Kommission explizit gerügt. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben und klargestellt, dass Umweltschutzorganisationen einen unionsrechtlich gebotenen Anspruch auf Überprüfung umweltbezogener Bestimmungen haben”, erklärt die Umweltjuristin Lisa Schranz von ÖKOBÜRO.
Anlässlich dieser Entscheidung fordern WWF Österreich und ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung daher einen Kurswechsel jener Landesregierungen, die derzeit den Abschuss von europarechtlich geschützten Arten mittels Verordnung erlauben und dabei Einwände von Umweltschutzorganisationen erst gar nicht zugelassen haben. “Schon seit Jahren kämpfen wir vor Gericht für EU-rechtlich geschützte Tierarten, die sich inzwischen in Österreich wieder etablieren”, sagt Christian Pichler vom WWF. “Spätestens mit der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes haben die Bundesländer einen klaren Auftrag. Die rechtlichen und fachlichen Kritikpunkte liegen in den meisten Fällen bereits als Stellungnahmen von WWF Österreich und ÖKOBÜRO bei den zuständigen Behörden und Gerichten.”
Die beiden Umweltschutzorganisationen fordern nun eine vollständige, rechtskonforme Umsetzung der Aarhus-Konvention in den Bundesländern und eine Rückkehr zur strengen Auslegung der Ausnahmetatbestände vom strengen Schutz. „Generell stellt eine Verordnung keine korrekte Rechtsform für die Entnahme nach den Vorgaben des Unionsrechts dar. Für die Entnahmen fehlt eine europarechtlich verpflichtende Einzelfallprüfung durch die Behörde”, so die Umweltjuristin Lisa Schranz.
Die außerordentliche Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde durch den BIV – Grün-Alternativer Verein zur Unterstützung von Bürger:inneninitiativen unterstützt.
News
Aktuelle Beiträge
Neue Studie: Pumpspeicher im Platzertal könnte “Milliardengrab” werden
Studie zu Kaunertal-Ausbau zeigt fehlende Wirtschaftlichkeit – Projekt wäre teuerstes Pumpspeicherkraftwerk Österreichs – WWF fordert Wirtschaftlichkeitsprüfung aller Alternativen
Wie Wale wandern: WWF veröffentlicht digitale Plattform zum Schutz “mariner Superhighways”
Schiffsverkehr, Lärm und Verschmutzung stören die Wanderrouten der Wale zunehmend – WWF veröffentlicht interaktives Online-Tool zum Schutz der Ozeanriesen
Bodenverbrauch: WWF sucht die “Schlimmste Bausünde Österreichs”
Naturschutzorganisation lässt online über sechs Negativbeispiele für hohen Bodenverbrauch abstimmen – “Kein Weiter-wie-bisher” im heimschen Bodenschutz gefordert
WWF: Zwei Seeadler besendert – Population im Aufwind
90 Seeadler-Paare in Österreich – Beringungen und Besenderungen liefern wichtige Erkenntnisse für Artenschutz – Zahlreiche Bedrohungen für heimische Population
Tag der Lebensmittelrettung: WWF legt Fünf-Punkte-Plan gegen Verschwendung vor
Tag der Lebensmittelrettung am 26. Mai – Allein in Österreich werden 1,2 Millionen Tonnen Lebensmittel pro Jahr nicht gegessen – WWF fordert verbindliches Maßnahmenpaket gegen Verschwendung
100.000 Unterschriften: Breite Allianz fordert Stopp von Ausbau Kraftwerk Kaunertal
100.000 Unterschriften für Projektstopp gesammelt – Über 35 Bürgerinitiativen, Vereine und Naturschutzorganisationen fordern Absage des Planungsfossils im Kaunertal
100.000 Unterschriften gegen den Ausbau Kraftwerk Kaunertal!
Ein Meilenstein für den Natur- und Umweltschutz: Wir haben 100.000 Unterschriften gegen den Ausbau des Kraftwerks Kaunertal gesammelt.
WWF fordert Rettungspaket für Untere Lobau im Wiener Regierungsprogramm
Untere Lobau massiv von Austrocknung bedroht – WWF fordert Wasserzuleitung und Renaturierung zur Rettung des Naturjuwels