Höchstgericht bestätigt fehlende Rechtskonformität von Abschuss-Verordnungen für geschützte Tierarten – Ende der pauschalen Tötungen gefordert
Widerstand gegen Murkraftwerke geht ungebrochen weiter
Wien/Graz, 18. März 2009 – Die Kraftwerksgegner gegen den Bau der Kraftwerke Gössendorf/Kalsdorf in den Murauen südlich von Graz kämpfen an zwei Fronten. Einerseits vor den zuständigen Behörden, andererseits direkt vor Ort im Rahmen einer Blockade der beabsichtigten Bauarbeiten. Zwar ist das Verfahren nach Bewilligung und Bestätigung durch die Landesregierung und den Umweltsenat grundsätzlich rechtskräftig. Dennoch darf erst gerodet werden, wenn sämtliche Grundeigentümer ihre Einwilligung erteilt haben. Diese Einwilligung fehlt von zumindest fünf Grundstückseigentümern. Der VwGH könnte den Umweltschutzorganisationen dennoch bereits in den nächsten Tagen Schützenhilfe leisten: Gibt er ihrem Antrag auf Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung statt, müssen die Rodungen sofort gestoppt werden. Der Kraftwerksbetreiber kann den Bescheid nicht umsetzen, bevor endgültig über die Rechtmäßigkeit der Bewilligung entschieden ist.
Der Bescheid des Umweltsenats sieht – nach Berufung durch die Umweltorganisationen WWF und Naturschutzbund – vor, dass mit dem Bau erst begonnen werden darf, wenn sämtliche Grundstückseigentümer ihre Einwilligung erteilt haben. “Die Landesregierung hat eine Strafanzeige des Naturschutzbundes gegen die Projektwerberin wegen der derzeitigen Rodungen dennoch abgeschmettert”, kritisiert Markus Ehrenpaar, Geschäftsführer des Naturschutzbundes Steierkmark. “Offensichtlich vertritt man in der Landesregierung die Ansicht, man dürfe den Bescheid bereits auf jenen Grundstücken, für die eine Einwilligung vorliegt, in Anspruch nehmen”, führt Anwalt Altenburger aus. “Irrelevant ob man für oder gegen das Vorhaben eintritt – hier geht es um die Einhaltung der Spielregeln!”
Für den WWF hat die Debatte um die Murauen großen Symbolcharkter. Derzeit werden die von den Landesregierungen erstellten Masterpläne für den Ausbau der Wasserkraft ohne die von der EU geforderte Partizipation aller Betroffenen erstellt. Für eine echte österreichische Energievision müssten Umweltminister Berlakovich und Wirtschaftsminister Mitterlehner alle beteiligten Interessensgruppen wie Naturschutz, Tourismus, Fischerei, Grundeigentümer sowie Freizeitinteressen wie Kajakfahrer in die Planungen mit einbeziehen, fordern Naturschutzbund Steiermark und WWF. “Die Versuche, Kraftwerksprojekte klammheimlich an den Interessensgruppen vorbei durchzuboxen, werden sonst weiterhin in Kleinkriegen ausarten – und dies kann wohl weder im Sinne der Wasserkraftbetreiber noch im Sinne des Flussschutzes sein”, so Andreas Wurzer, Naturschutzdirektor des WWF Österreich.
Zur Klärung der Frage, ob das EU-Recht die Natur verschlechternde Eingriffe in den Murauen zulässt, haben Naturschutzbund Steiermark, WWF, Umweltdachverband und zwei Grundstückseigentümer Beschwerde gegen den positiven Bescheid des Umseltsenats erhoben. Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist erst in einigen Monaten zu rechnen.
Rückfragenhinweis:
Dr. Dieter Altenburger, MSc, Rechtsanwalt, Tel. 01/253 7000
DI Markus Ehrenpaar, Geschäftsführer des Naturschutzbundes Steiermark, Tel. 0316 322377-17
Andreas Wurzer, Naturschutzdirektor des WWF Österreich, Tel. 0676/83 488 255
Claudia Mohl, Pressesprecherin WWF, Tel. 01-48817-250
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