WWF erkämpft Akteneinsicht in Landes-Gutachten und belegt unvollständige Tiwag-Unterlagen – Sachverständige sehen offene Gefahren – WWF fordert Stopp des UVP-Verfahrens
Wolfs-Abschuss freigegeben
„Dieser Tötungsbescheid ist ein europarechtswidriger Angriff auf den Naturschutz. Der strenge Schutzstatus der Wölfe verpflichtet zum Einsatz gelinderer Mittel wie Herdenschutz. Trotz der in Gutachten belegten Machbarkeit wurde das aber nicht einmal versucht. Stattdessen wird der Griff zur Büchse angeordnet, obwohl DNA-Analysen zeigen, dass der betreffende Wolf längst nach Tirol weitergezogen ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird also das falsche Tier ins Visier genommen“, sagen Christoph Walder vom WWF und Lucas Ende vom Naturschutzbund.
Der Behördenbescheid bleibt den Nachweis schuldig, warum Herdenschutz keine gelindere Alternative ist. Ohne nähere Begründung wird behauptet, dies wäre wirtschaftlich unmöglich.
„Die Europäische Union hat den Weg für eine 100-prozentige Förderung von Schutzmaßnahmen längst freigemacht. Das Land Salzburg ersetzt bis zu 80 Prozent der Kosten. Dass Herdenschutz in der betroffenen Region bisher unversucht blieb, ist daher kein ausreichender Grund, eine Ausnahme vom strengen europarechtlichen Artenschutz zu gewähren“, kritisiert Christoph Walder.
Lucas Ende ergänzt: „Wölfe können nicht zwischen erlaubter Beute wie Wildtieren und verbotener Beute wie Nutztieren unterscheiden, solange sie nicht durch Zäune oder Hunde abgeschreckt werden. Keines der gerissenen Tiere im Großarltal war entsprechend der Mindestanforderungen geschützt. Ein Abschuss ist somit nicht gerechtfertigt und wird auch künftig keine Sicherheit für Weidetiere bringen.“
Die Behörde und Landesrat Josef Schwaiger haben den Abschuss-Bescheid maßgeblich mit einem Gutachten des Wildbiologen Prof. Dr. Klaus Hackländer begründet: „Seine Expertise empfiehlt jedoch gar nicht den Abschuss, sondern den Fang, die Besenderung und Vergrämung des Wolfs, wie er selbst festhält“, stellen die Naturschutzorganisationen klar.
Ein Fang und die DNA-Feststellung müssten ebenso zur Anwendung gelangen, um sicherzustellen, dass der im Bescheid genannte Wolf und kein anderes Individuum zum Abschuss gelangt. Entsprechende Auflagen wurden jedoch nicht ausgesprochen. Vielmehr wird zahlreichen Jagdberechtigten der Region die Abschusserlaubnis erteilt, was das zusätzliche Risiko für eine zeitgleiche Entnahme von mehr als einem Wolf birgt.
ÖKOBÜRO, WWF und Naturschutzbund fordern Salzburger Kurswechsel
Angesichts der offenkundigen Mängel des Bescheids sind die Naturschutzverbände zuversichtlich, mit der Beschwerde erfolgreich zu sein. ÖKOBÜRO, WWF und Naturschutzbund appellieren an das Land Salzburg, die Energie zur Durchsetzung eines rechtswidrigen Wolfsabschusses stattdessen in das Vorantreiben von Herdenschutzmaßnahmen zu investieren.
„Damit wäre der betroffenen Almwirtschaft deutlich mehr geholfen. Denn bereits der nächste Wolf kann sich an ungeschützten Nutztieren bedienen. Der Einsatz von Elektrozäunen, Herdenschutzhunden und Hirten ist alternativlos, will man Landwirte und ihre Nutztiere nicht weiter schutzlos im Regen stehen lassen“, erklären Lucas Ende und Christoph Walder.
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