Science-Studie untersucht Folgen des Rückzugs großer Sojahändler aus freiwilligem Soja-Moratorium – WWF-Umrechnung: Prognostizierte Rodungsfläche entspricht rund 34-mal Wien – Entwaldungsfreie Lieferketten gefordert
Wolfsabschuss-Bescheid: Naturschutzorganisationen reichen gerichtliche Beschwerde ein
Salzburger Tötungsbescheid untergräbt strengen rechtlichen Schutz der Wölfe – Gelindere Mittel wie Herdenschutz wurden nicht versucht – Wolf ist bereits nach Tirol weitergezogen
Salzburg, 14.07.2020 – Aufgrund gravierender verfahrensrechtlicher und inhaltlicher Mängel bekämpfen der WWF Österreich, ÖKOBÜRO und der Naturschutzbund den von der Bezirkshauptmannschaft St. Johann ausgestellten Bescheid zum Abschuss eines Wolfs in Salzburg. Die Organisationen haben eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht. „Dieser Tötungsbescheid ist ein europarechtswidriger Angriff auf den Naturschutz. Der strenge Schutzstatus der Wölfe verpflichtet zum Einsatz gelinderer Mittel wie Herdenschutz. Trotz der in Gutachten belegten Machbarkeit wurde das aber nicht einmal versucht. Stattdessen wird der Griff zur Büchse angeordnet, obwohl DNA-Analysen zeigen, dass der betreffende Wolf längst nach Tirol weitergezogen ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird also das falsche Tier ins Visier genommen“, sagen Christoph Walder vom WWF und Lucas Ende vom Naturschutzbund.
Der Behördenbescheid bleibt den Nachweis schuldig, warum Herdenschutz keine gelindere Alternative ist. Ohne nähere Begründung wird behauptet, dies wäre wirtschaftlich unmöglich. „Die Europäische Union hat den Weg für eine 100-prozentige Förderung von Schutzmaßnahmen längst freigemacht. Das Land Salzburg ersetzt bis zu 80 Prozent der Kosten. Dass Herdenschutz in der betroffenen Region bisher unversucht blieb, ist daher kein ausreichender Grund, eine Ausnahme vom strengen europarechtlichen Artenschutz zu gewähren“, kritisiert Christoph Walder. Lucas Ende ergänzt: „Wölfe können nicht zwischen erlaubter Beute wie Wildtieren und verbotener Beute wie Nutztieren unterscheiden, solange sie nicht durch Zäune oder Hunde abgeschreckt werden. Keines der gerissenen Tiere im Großarltal war entsprechend der Mindestanforderungen geschützt. Ein Abschuss ist somit nicht gerechtfertigt und wird auch künftig keine Sicherheit für Weidetiere bringen.“
Die Behörde und Landesrat Josef Schwaiger haben den Abschuss-Bescheid maßgeblich mit einem Gutachten des Wildbiologen Prof. Dr. Klaus Hackländer begründet: „Seine Expertise empfiehlt jedoch gar nicht den Abschuss, sondern den Fang, die Besenderung und Vergrämung des Wolfs, wie er selbst festhält“, stellen die Naturschutzorganisationen klar. Ein Fang und die DNA-Feststellung müssten ebenso zur Anwendung gelangen, um sicherzustellen, dass der im Bescheid genannte Wolf und kein anderes Individuum zum Abschuss gelangt. Entsprechende Auflagen wurden jedoch nicht ausgesprochen. Vielmehr wird zahlreichen Jagdberechtigten der Region die Abschusserlaubnis erteilt, was das zusätzliche Risiko für eine zeitgleiche Entnahme von mehr als einem Wolf birgt.
ÖKOBÜRO, WWF und Naturschutzbund fordern Salzburger Kurswechsel
Angesichts der offenkundigen Mängel des Bescheids sind die Naturschutzverbände zuversichtlich, mit der Beschwerde erfolgreich zu sein. ÖKOBÜRO, WWF und Naturschutzbund appellieren an das Land Salzburg, die Energie zur Durchsetzung eines rechtswidrigen Wolfsabschusses stattdessen in das Vorantreiben von Herdenschutzmaßnahmen zu investieren. „Damit wäre der betroffenen Almwirtschaft deutlich mehr geholfen. Denn bereits der nächste Wolf kann sich an ungeschützten Nutztieren bedienen. Der Einsatz von Elektrozäunen, Herdenschutzhunden und Hirten ist alternativlos, will man Landwirte und ihre Nutztiere nicht weiter schutzlos im Regen stehen lassen“, erklären Lucas Ende und Christoph Walder.
Rückfragehinweis:
Mag. Florian Kozák
Pressesprecher WWF Österreich
florian.kozak@wwf.at
+43 676 83 488 276
Mag.a Dagmar Breschar
Pressesprecherin Naturschutzbund Österreich
dagmar.breschar@naturschutzbund.at
+43 662 64 29 09 19
Rückfragen
News
Aktuelle Beiträge
WWF startet Biodiversitäts-Training für Lehrlinge
Neues Weiterbildungsangebot verbindet Naturerlebnis, Artenschutz und Wirtschaft – Pilotphase mit Wien Energie und Caritas Wien im WWF-Auenreservat Marchegg in Niederösterreich
WWF startet erstmals Wahl zu Österreichs Fluss des Jahres
Online-Voting über neun Flüsse aus allen Bundesländern bis 1. September – Fachleute wählten Kandidaten nach Artenvielfalt, Gefährdung und Schutzbedarf aus
Google-Ausbau: WWF fordert rasche Reparatur des UVP-Gesetzes
Google-Ausbau: WWF fordert rasche Reparatur des UVP-Gesetzes
Neue Zahlen: Möglicher Stromverbrauch entspricht fast einem Drittel des Stromverbrauchs von ganz Oberösterreich – Gesamter Ausbau muss Umweltprüfung durchlaufen – Stromhunger darf nicht auf Natur abgewälzt werden
Huchensterben in der Ybbs: WWF warnt vor tödlichen Wanderhindernissen
Fotos zeigen stark gefährdete Fische vor Kraftwerksbarrieren – WWF fordert funktionsfähige Fischaufstiege und durchgängige Flüsse als Schutz vor zunehmender Hitze
WWF-Erfolg: Tiwag muss Gefahrenanalysen herausgeben
Das Tiroler Landesverwaltungsgericht gibt dem WWF recht: Die Tiwag muss wichtige Dokumente rund um den geplanten Ausbau des Kraftwerks Kaunertal herausgeben. Dazu zählen auch Flutwellenberechnungen und Gefahrenszenarien.
WWF-Untersuchung: Wildfluss-Heuschrecken am Tiroler Inn verschwunden
Drei stark gefährdete Arten nur noch am Zubringer Ötztaler Ache nachweisbar – Flussverbauungen und Wasserableitungen setzen letzte Lebensräume unter Druck – WWF fordert großflächige Renaturierungen
WWF: Gericht verpflichtet Tiwag zur Herausgabe von Gefahrenanalysen
Landesverwaltungsgericht gibt WWF recht: Landesenergiekonzern muss Untersuchungen zu klimabedingten Naturgefahren, Flutwellenberechnungen, Alarmpläne und Gefahrenszenarien zum Gepatsch-Speicher herausgeben
Google-Rechenzentrum ohne UVP: WWF fordert rasche Gesetzesreform
Rechenzentren als eigenen Tatbestand im UVP-Gesetz verankern – Umweltorganisation verlangt Gesamtprüfung und strenge Umweltauflagen für Google-Ausbau in Kronstorf










