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WWF: Bund-Länder-Konflikt hinter Leerstellen im Renaturierungsplan
Wien, am 2. September – Ein Konflikt zwischen Bund und Ländern steht laut WWF-Informationen hinter zwei zentralen Leerstellen im österreichischen Renaturierungsplan. Eine vertiefte WWF-Analyse des Entwurfs zeigt, dass sowohl für die Wiederherstellung EU-geschützter Natur als auch für Österreichs Städte konkrete Flächenangaben und Maßnahmen fehlen. Zudem nennt der Entwurf weder das Gesamtausmaß der bis 2030 zu renaturierenden Flächen noch eine gesicherte Finanzierung nach 2028. Auch die von der EU-Verordnung verlangten Angaben zu umweltschädlichen Subventionen fehlen. „Österreich hat die Abgabefrist formell eingehalten, inhaltlich verdient der Plan ein glattes Nicht genügend. Die Bundesregierung muss ihren Entwurf rasch nachbessern, damit die laufende öffentliche Konsultation nicht zur Farce wird“, sagt WWF-Experte Joschka Brangs.
Beim zentralen Kapitel zur Wiederherstellung EU-geschützter Natur (Art. 4) scheiterte die Aufnahme bereits erarbeiteter Inhalte an einer fehlenden Einigung zwischen Bund und Ländern. Eine Facharbeitsgruppe hatte Ziele, Maßnahmen und Kosten vorgelegt, doch die Ergebnisse wurden nicht in den Entwurf übernommen. „Damit fehlen ausgerechnet bei einem Herzstück der Renaturierungsverordnung konkrete Vorgaben, obwohl der Handlungsbedarf besonders groß ist“, kritisiert Brangs. Laut dem jüngsten FFH-Bericht Österreichs an die Kommission sind 77 Prozent der geschützten Lebensraumtypen in keinem günstigen Zustand.
Auch für die Städte (Art. 8) gibt es längst Maßnahmen und Kostenschätzungen einer Facharbeitsgruppe. Allerdings scheiterte ihre Aufnahme in den Plan bis zuletzt ebenfalls an der fehlenden Einigung zwischen Bund und Ländern. Ausschlaggebend war insbesondere der Widerstand Niederösterreichs. „Nach der extremen Hitze und Dürre dieses Sommers sind diese Leerstellen völlig unverständlich. Bäume, Parks und unversiegelte Böden sind unverzichtbar, um Städte zu kühlen und Wasser zu speichern“, kritisiert Joschka Brangs. Laut der EU-Verordnung muss Österreich sicherstellen, dass städtische Grünflächen und Baumüberschirmung bis 2030 nicht schrumpfen und danach zunehmen.
Der Entwurf beziffert den Finanzierungsbedarf für den Zeitraum bis Juni 2032 mit rund 3,75 Milliarden Euro. Nationale Mittel sind jedoch nur bis 2028 und Mittel der EU nur bis 2027 gesichert, spätere Beträge beruhen auf Annahmen. Zugleich fehlen konkrete Daten zu umweltschädlichen Subventionen, die erst nachgereicht werden sollen. „Umweltminister Totschnig fordert mehr Geld aus Brüssel, legt selbst aber nur einen äußerst lückenhaften Entwurf vor. Es fehlen sowohl eine langfristig gesicherte Finanzierung als auch eine Bilanz jener öffentlichen Gelder, die Naturzerstörung fördern“, sagt Brangs.
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