WWF: Bundesregierung plant massiven Anschlag auf Natur- und Umweltschutz

28. Juni 2018 | Presse-Aussendung

Wien, am 27. Juni 2018 – Mit dem heute vorgelegten Entwurf für ein Standortentwicklungsgesetz plant die Bundesregierung einen Frontalangriff auf Natur- und Umweltschutz in Österreich. „Unter dem Deckmantel der Verfahrensbeschleunigung will die Wirtschaftsministerin kritische Großprojekte ohne Rücksicht auf Verluste durchpeitschen. Umweltstandards und Beteiligungsrechte sollen offensichtlich rechtswidrig ausgehebelt werden”, sagt Hanna Simons, die Leiterin der Natur- […]

Wien, am 27. Juni 2018 – Mit dem heute vorgelegten Entwurf für ein Standortentwicklungsgesetz plant die Bundesregierung einen Frontalangriff auf Natur- und Umweltschutz in Österreich. „Unter dem Deckmantel der Verfahrensbeschleunigung will die Wirtschaftsministerin kritische Großprojekte ohne Rücksicht auf Verluste durchpeitschen. Umweltstandards und Beteiligungsrechte sollen offensichtlich rechtswidrig ausgehebelt werden”, sagt Hanna Simons, die Leiterin der Natur- und Umweltschutzabteilung des WWF Österreich. “Wenn sich diese Linie durchsetzt, landet Österreich wieder in der Zeit vor Zwentendorf und Hainburg“, kritisiert Simons den geplanten Rückschritt.

Auf Basis einer ersten Bewertung des ÖKOBÜRO hält der WWF das Regierungsvorhaben für verfassungs-und europarechtswidrig, insbesondere aufgrund der massiven Einschnitte in die Umweltverträglichkeitprüfung sowie bei Verfahrensbeteiligung und Parteienrechten. Demnach wären auch alle erteilten Genehmigungen potentiell rechtswidrig und würden von Gerichten sehr wahrscheinlich wieder aufgehoben werden. „Damit hätten auch die Projektbetreiber keine Rechtssicherheit, die Verfahren müssten neu aufgerollt werden. Anstatt die Verfahren nachhaltig zu verbessern, gefährdet die Bundesregierung das gesamte System“, warnt Simons.

Auch die Faktenlage rechtfertigt keinen derart massiven Eingriff in die Umweltverträglichkeitsprüfung: Seit dem Jahr 2000 endeten nur vier Prozent aller abgeschlossenen Verfahren mit einem negativen Bewilligungsbescheid. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei nur zwölf Monaten, in vereinfachten Verfahren sogar bei nur sieben Monaten ab Vollständigkeit der Unterlagen. Allfällige Rechtsmittelverfahren benötigen durchschnittlich fünf Monate. Nur die 20 bis 30 größten Verfahren mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt müssen in ein UVP-Verfahren, was im internationalen Vergleich gering ist. So sind es etwa in Deutschland rund 800 UVP-Verfahren pro Jahr.


Rückfragehinweis:

Gerhard Auer
Pressesprecher
+43 676 83488 231
gerhard.auer@wwf.at

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