Die Umweltschutzorganisation WWF Österreich bewertet die heute veröffentlichten „Österreichischen Ernährungsempfehlungen“ als „Schritt in die richtige Richtung“, fordert aber konkrete Reformvorschläge vom federführend verantwortlichen Gesundheitsminister.
WWF: Lückenhafte Liste klimaschädlicher Subventionen zeigt Politikversagen im Klimaschutz
![Österreichisches Parlament (c) Pixabay](https://www.wwf.at/wp-content/uploads/2021/07/5a4b63e0b1bfe.jpg)
Wien, am 3. September 2019. Aktuelle Transparenz-Anträge der Umweltschutzorganisation WWF Österreich enthüllen ein gravierendes Politikversagen bei einer wichtigen Klimaschutz-Baustelle: Der federführend zuständige Finanzminister verweigert entgegen Umweltinformations- und Auskunftspflichtgesetz eine fristgemäße Antwort zur WWF-Frage nach klima- und umweltschädlichen Subventionen, während das Umweltministerium nur eine lückenhafte Auflistung vorlegt. „Auf dieser Basis ist keine ernsthafte Klimapolitik möglich. Obwohl die Klimastrategie seit Mai 2018 eine ‚Beseitigung kontraproduktiver Anreize und Förderungen‘ vorsieht, haben die zuständigen Ressorts bis heute keine eigenen Berechnungen dazu angestellt, sondern stützen sich nur auf ältere Studien oder Berichte, die wiederum unterschiedliche Jahre beleuchten. Das ist eine Bankrotterklärung für alle Beteiligten“, sagt WWF-Klimasprecher Karl Schellmann. Daher fordert der WWF eine Sonderprüfung des Rechnungshofs und einen Kassasturz durch die künftige Bundesregierung. „Ansonsten diskutieren wir noch in zehn Jahren ohne belastbare Fakten, obwohl längst Gefahr im Verzug ist. Denn Österreich drohen beim Verfehlen der Klimaziele Strafzahlungen von bis zu neun Milliarden Euro bis 2030“, warnt Schellmann.
In seinem Schreiben an den WWF nennt das Umweltministerium „kontraproduktive Anreize und Subventionen“ im Ausmaß von 3,25 Milliarden Euro – vom 710 Millionen Euro teuren Dieselprivileg über steuerfreues Kerosin (380 Millionen Euro) und fossile Energiesteuerbefreiungen (300 Millionen Euro) bis hin zur Subventionierung von Schneekanonen (11,8 Millionen Euro jährlich) und der privaten Dienstwagen-Nutzung. Im Unterschied dazu kommt das WIFO in seiner eigenen Berechnung insgesamt auf bis zu 4,7 Milliarden Euro pro Jahr – und das nur für die Bereiche Energie und Verkehr. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass im Dokument des Umweltressorts die meisten Bewertungs-Spalten zur ökologischen und budgetären Wirkung immer noch völlig leer sind, obwohl sich der Plan zur Beseitigung dieser Subventionen auch im Nationalen Energie- und Klimaplan findet, der bereits Ende 2018 an die EU-Kommission verschickt wurde.
Das erste Treffen der zuständigen Arbeitsgruppe in der Bundesregierung hat laut Umweltressort überhaupt erst im Februar 2019 stattgefunden, also ganze neun Monate nach Beschluss der Klimastrategie. Dabei sei aber nur über eine gemeinsame Definition diskutiert worden. „Das spricht nicht dafür, dass dieses Thema ernsthaft angegangen worden ist. Insbesondere das Finanzministerium müsste doch bestens über alle Zahlen Bescheid wissen“, kritisiert Schellmann.
„Wir brauchen dringend eine solide Datenbasis, damit umweltschädliche Subventionen rasch abgebaut werden. Mit den freiwerdenden Mitteln wären ökologisch sinnvolle Investitionen in Milliardenhöhe möglich – idealerweise im Zuge einer echten ökologischen Steuerreform“, sagt WWF-Experte Schellmann. "Klimaschädliches Verhalten wird belohnt und aus Steuern subventioniert, während das CO2-Budget tief in den roten Zahlen steckt. Das darf so nicht weitergehen.“
Über die Transparenz-Anträge
Der WWF forderte in zwei Anträgen gemäß Umweltinformations- und Auskunftspflichtgesetz die bisher geheim gehaltene Veröffentlichung aller Listen, Arbeitspapiere und Studien der Bundesregierung im Zusammenhang mit kontraproduktiven Anreizen und Förderungen, die den Klima- und Energiezielen entgegen laufen. Die Anträge gingen am 1. Juli an Umweltministerin Maria Patek und Finanzminister Eduard Müller, dessen Ressort federführend für diese Thematik zuständig ist. Müller hat bis dato nicht geantwortet, obwohl die zweimonatige Frist am 1. September abgelaufen ist. Daher wird der WWF Österreich eine Säumnisbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen.
Ergänzung, Wien, am 04.09.2019: In einer Reaktion auf die WWF-Ankündigung einer Säumnisbeschwerde hat das Finanzministerium nach Ablauf der gesetzlichen Frist doch noch die Übermittlung von Informationen zugesagt. Ein entsprechendes E-Mail wurde am Nachmittag des 3. Septembers übermittelt.
Rückfragehinweis:
Sarah Bimingstorer
Pressesprecherin WWF Österreich
Tel.: +43 676 834 88 2016
E-Mail: sarah.bimingstorfer@wwf.at
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