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WWF: Neue Salzburger Wolfsverordnung widerspricht europäischem Artenschutzrecht
Die geplante Salzburger Wolfsverordnung widerspricht in mehreren Punkten dem europäischen Artenschutzrecht, kritisiert die Naturschutzorganisation WWF am Freitag in einer ersten Bewertung der Ankündigung der zuständigen Landesrätin. „Dass Wölfe sogar anlasslos getötet werden sollen, ist ein absoluter Dammbruch und eindeutig rechtswidrig. Generell ist ein derart aggressives Vorgehen gegen eine geschützte Art völlig überschießend“, sagt WWF-Experte Christian Pichler. In Salzburg hat sich bislang laut heutigen Angaben des Landes noch keine einzige Wolfsfamilie niedergelassen, zudem gibt es nur wenige einzelne Wölfe, die im Regelfall nur durchwandern.
Besonders kritisch bewertet der WWF die geplanten „präventiven“ Abschüsse. Damit ignoriert das Land unter anderem die europarechtlich verpflichtende Einzelfallprüfung. „Das läuft de facto auf eine Tötung auf Verdacht hinaus und ist rechtlich wie fachlich nicht haltbar“, sagt Pichler. Generell gibt es in Österreich bei Wölfen keinen günstigen Erhaltungszustand, der laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) Voraussetzung für weitere Maßnahmen wäre. „Der EuGH hat bereits mehrmals klar entschieden, dass Entnahmen bei nicht günstigem Erhaltungszustand nur in engen Ausnahmen erfolgen dürfen. Präventive Abschüsse sind damit nicht vereinbar“, sagt Pichler.
WWF-Experte Pichler verweist zudem auf die Schlüsselrolle der intelligenten und sozialen Tiere für die Natur. „Als großer Beutegreifer hilft der Wolf übermäßig hohe Wildbestände zu regulieren und die Artenvielfalt und die Waldverjüngung zu fördern“, sagt Pichler. Anstelle der bisherigen Abschusspolitik fordert der WWF daher ein rechtssicheres und wissenschaftlich fundiertes Vorgehen aller Bundesländer. „Dazu zählen die konsequente Einhaltung des EU-Artenschutzrechts, fachgerechter Herdenschutz und ein konsequentes Vorgehen gegen Wildtierkriminalität“, sagt WWF-Experte Christian Pichler.
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