Neue Landes-Verordnung verstößt mehrfach gegen EU-Recht – WWF fordert mehr Raum für heimischen Nager
WWF: Regierung muss Energiewende naturverträglich gestalten
Anlässlich der aktuellen Beschlüsse der Regierungsklausur fordert der WWF Österreich eine Energiespar- und Naturschutz-Offensive. „Intakte Ökosysteme sind unsere besten Verbündeten gegen die Klimakrise. Daher muss die Politik die Energiewende umfassend und naturverträglich angehen, damit Österreich krisensicher ist“, sagt WWF-Programmleiterin Hanna Simons. Der WWF fordert daher den Beschluss eines starken Klimaschutzgesetzes, eine Reform des geplanten Energieeffizienzgesetzes und den Abbau umweltschädlicher Subventionen in Milliardenhöhe. Genauso wichtig sei ein verbindlicher Bodenschutz-Vertrag und eine Ökologisierung der Raumplanung.
In die absolut richtige Richtung geht der angekündigte verstärkte Ausbau der Photovoltaik auf bereits versiegelten Flächen. “Beim Sonnenstrom liegen die mit Abstand größten Potenziale, während die Wasserkraft bereits extrem ausgebaut ist. Auch deshalb hat Österreich nur mehr sehr wenige intakte Flüsse, die nicht noch stärker belastet werden dürfen“, sagt Simons. Zudem fordert der WWF ein starkes Umweltrecht, das faire Verfahren garantiert. „Dafür braucht es vor allem mehr Ressourcen für die zuständigen Behörden und Gerichte. Zugleich müssen die Projektwerbenden von Beginn an vollständige Unterlagen vorlegen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden“, sagt WWF-Programmleiterin Hanna Simons.
Naturverträgliche Energie-Raumplanung gefordert
Darüber hinaus sollten laut WWF vor allem die stark ausgebeuteten heimischen Flüsse tabu für weitere Kraftwerke sein. “Neben Eignungszonen für ausgewählte Erneuerbare Energien sollte die Politik auch Vorrangzonen für die Natur einrichten. Das wäre eine echte Energie-Raumplanung, die sich nicht nur auf das Durchboxen neuer Kraftwerke beschränken darf“, sagt Hanna Simons vom WWF. Sowohl die nationalen und europäischen Biodiversitätsstrategien als auch das von Österreich mitbeschlossene Weltnaturabkommen sehen unter anderem mehr Schutzgebiete vor. Zudem normiert die EU-Wasserrahmenrichtlinie ein Verschlechterungsverbot.
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