Ohne wirksame Nachschärfungen bleibt Klimagesetz ein Etikettenschwindel – Umweltschutzorganisation fordert verbindliche Zwischenziele und rasche Maßnahmen
WWF: Rupprechter zeigt beim Wolf erschreckende Unkenntnis der Rechtslage
Presseaussendung
Wien, am 17. Februar 2016 – Die Ankündigung von Minister Rupprechter, demnächst als turnusmäßiger Vorsitzender der Alpenkonvention dafür eintreten zu wollen, dass Bären und Wölfe sich nicht weiter in den Alpen ausbreiten dürfen, muss zurückgezogen werden. „Statt den Wolf zum Sündenbock zu stempeln, sollte gerade der Umweltminister lieber die chronisch unterfinanzierten Herdenschutz-Projekte fördern, die einen Ausgleich zwischen den Interessen von Landwirtschaft und Naturschutz anstreben“, zeigt sich Striebel verärgert.
„Schlimmer noch, schätzt Minister Rupprechter die Rechtlage völlig falsch ein“, sagt Beate Striebel, Naturschutzleiterin beim WWF Österreich. „Wolf und Bär sind äußerst selten, und deshalb streng geschützte Arten nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Daher ist Österreich verpflichtet, für ausreichend große Lebensräume und einen „guten Erhaltungszustand“ dieser Wildtiere zu sorgen. Durch entsprechendes Konfliktmanagement wäre das auch ohne weiteres machbar. Das zeigen erfolgreiche Beispiele aus der Schweiz.
„Unsere heimischen Wälder gehen vor Reh-, Rot- und Gamswild förmlich über.“ Wenn man die Rückkehr der großen Beutegreifer zulässt und gleichzeitig die Schafe durch Herdenschutz-Maßnahmen wirksam schützt, dann müssen sich Wolf und Co. wieder mehr an ihre natürliche Beute, nämlich an Wildtiere, halten. Damit würden zugleich die durch Wildbiss verursachten Schäden im Wald verringert, so Striebel. Außerdem fungieren Bären, Luchse und Wölfe als „Gesundheitspolizei“ des Waldes, weil sie kranke Wildtiere viel effizienter aus dem Bestand entnehmen als jeder noch so eifrige Jäger. Mit dieser Fähigkeit helfen sie, die Ausbreitung von Krankheiten zu reduzieren. Ihre Anwesenheit wäre uns demnach sogar höchst nützlich, so der WWF.
Rupprechter hatte gestern gegenüber der APA seinen peinlichen Sager zu den Wolf-Konflikten als „aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat“ zu rechtfertigen versucht. Zugleich steht nach wie vor seine von den „Pinzgauer Nachrichten“ zitierte Aussage im Raum, er wolle die Alpenkonvention als Mittel zur Eindämmung von Wölfen und Bären einsetzen. Der WWF weist darauf hin, dass die Alpenkonvention für diese Pläne des Ministers die falsche Adresse ist. Striebel erklärt: „Erstens sieht das Naturschutzprotokoll der Alpenkonvention vor, dass für einheimische Tierarten – darunter ausdrücklich auch der Braunbär – ausreichend und genügend große Lebensräume erhalten werden müssen. Zweitens hat die Alpenkonvention längst eine eigene Plattform ‚Große Beutegreifer, wildlebende Huftiere und Gesellschaft‘ etabliert, von der seit Jahren erfolgreich Konfliktlösungsmodelle ausgearbeitet und propagiert werden.“
Der WWF bedauert, dass sich Minister Rupprechter der Blockadepolitik mancher Landwirtschaftsvertreter anschließt, statt im Interesse der Bauern konstruktiv an der Umsetzung von bewährten Lösungsmodellen mitzuarbeiten. Das wäre sowohl im Sinne der Alpenkonvention, als auch der EU-Naturschutzrichtlinien. Durch die in der Schweiz bereits bewährten Herdenschutzmaßen können auch bei gesunden und weit verbreiteten Wolfs- und Bärenbeständen Schäden an Haustieren gering gehalten werden.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
Christina Reisenbichler, WWF-Expertin Große Beutegreifer, Tel. 01/488 17-283,
E-Mail: christina.reisenbichler@wwf.at
Hintergrundinformation zur Rechtslage:
Der Wolf ist in Anhang II der FFH-Richtlinie als prioritäre Art gelistet und in Anhang IV der FFH-Richtlinie als streng zu schützende Art angeführt. Anhang IV ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten, die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen, weil sie selten und schützenswert sind. Weil die Gefahr besteht, dass die Vorkommen dieser Arten für immer verloren gehen, dürfen ihre "Lebensstätten" nicht beschädigt oder zerstört werden. Dieser Artenschutz gilt nicht nur in dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000, sondern in ganz Europa.
Im Rahmen der Alpenkonvention gibt es das Protokoll „Naturschutz und Landschaftspflege“ in denen konkrete Schritte zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen geregelt werden. Art.14 „Artenschutz“ dieses Protokolls besagt, dass….sich die Vertragsparteien verpflichten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einheimische Tier- und Pflanzenarten in ihrer spezifischen Vielfalt mit ausreichenden Populationen, namentlich durch Sicherstellung genügend großer Lebensräume, zu erhalten. Gleichzeitig hat die Alpenkonferenz die Plattform „Große Beutegreifer, wildlebende Huftiere und Gesellschaft“ etabliert, mit dem Ziel, Fragen betreffend Erhaltung, Schutz und Nutzung großer Beutegreifer und wildlebender Huftiere aufzugreifen und Lösungen zum Ausgleich unterschiedlicher Interessenslagen und Nutzungsansprüche vorzuschlagen.
Das Protokoll wurde von der Republik Österreich im Jahr 2002 ratifiziert.
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