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WWF: UN-Konferenz zum Erhalt wandernder Tierarten sorgt für Lichtblicke im Artenschutz
Wien, am 19. Februar 2024. Die Umweltschutzorganisation WWF (World Wide Fund for Nature) zeigt sich angesichts der Ergebnisse der UN-Konferenz zum Erhalt wandernder Arten (Convention on the conservation of migratory species of wild animals, kurz CMS COP14) in Samarkand, Usbekistan erfreut. Im Zuge der Verhandlungen wurde Tümmlern, Sandtiger-Haien, Pelikanen und 15 weiteren wandernden Tierarten – zumindest am Papier – ein besserer, weltweiter Schutz versprochen. “Die Aufnahme dieser weiteren Tiere in die CMS-Liste der gefährdeten, wandernden Arten sorgt für Lichtblicke im globalen Artenschutz und lässt hoffen, dass der Schutz der Artenvielfalt durch entschlossene, internationale Zusammenarbeit gelingen kann”, sagt Meeres-Expertin Simone Niedermüller, die für den WWF Österreich in Samarkand bei der Konferenz vor Ort war. “Wir freuen uns besonders, dass unseren Forderungen zum besseren Schutz von Haien und Rochen, wie beispielsweise Engelshaien und Adlerrochen im Mittelmeer, zugestimmt wurde”, sagt Niedermüller.
Außerdem konnte bei der Konferenz erstmals eine weltweite Initiative zur Verbindung von Schutzgebieten (Global Partnership on Ecological Connectivity, kurz GPEC) aus unterschiedlichen Organisationen, darunter der WWF, geschaffen werden. Sie soll wichtige Gebiete definieren, schützen und verbinden, sodass die Tiere auf sicheren Routen wandern können. “Die Zerstörung, Zerschneidung und Zerstückelung von natürlichen Lebensräumen ist die größte Bedrohung für wandernde Tierarten. Mit der Initiative soll genau das verhindert und weltweit sichere Korridore geschaffen werden – an Land und im Wasser”, sagt Niedermüller vom WWF Österreich.
Ein zu Beginn der UN-Konferenz veröffentlichter Status-Quo-Bericht stellte dem Zustand von wandernden Tierarten weltweit ein schlechtes Zeugnis aus: fast die Hälfte (44 Prozent) der gelisteten Populationen wandernder Arten nehmen weltweit ab. Jede fünfte Art ist sogar akut in ihrem Bestand bedroht – bei den wandernden Fischarten sind das ganze 97 Prozent. “Tiere kennen weder Ländergrenzen noch Schiffsrouten – sie wandern instinktiv seit Jahrhunderten und erfüllen überaus wichtige, grenzüberschreitende Funktionen in globalen Ökosystemen. Ihr Schutz dient letztlich auch uns Menschen”, warnt Niedermüller.
Hintergrund:
Das CMS-Abkommen, auch bekannt als die Bonner-Konvention, unterteilt wandernde Tierarten nach ihrem Gefährdungs-status in zwei Listen: “Anhang I” listet jene Arten, die akut in ihrem Bestand bedroht sind. Die einzelnen Staaten verpflichten sich dazu, diese streng zu schützen. “Anhang II” listet jene wandernden Arten, die internationale Zusammenarbeit für ihren Schutz brauchen oder davon profitieren würden. Die einzelnen Staaten sind daher dazu angehalten, globale oder regionale Vereinbarungen zum Schutz dieser Arten abzuschließen.
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