Ohne wirksame Nachschärfungen bleibt Klimagesetz ein Etikettenschwindel – Umweltschutzorganisation fordert verbindliche Zwischenziele und rasche Maßnahmen
WWF und ÖKOBÜRO: Sofortiger Stopp von Fischottertötungen
Presseaussendung
Wien, St. Pölten, 19. 10. 2017 – Nach der ersten Tötung eines Fischotters im Waldviertel am 14. Oktober, übermitteln der WWF und ÖKOBÜRO heute eine aktuelle Rechtsmeinung an Landeshauptfrau Mikl-Leitner und die Vertreter der NÖ Umweltbehörde. Diese zeigt, dass der Fischotterbescheid rechtlich auf tönernen Füßen steht – vor allem basiert er auf falschen Bestandszahlen. WWF-Expertin Christina Wolf-Petre erklärt: „Die erste und alle folgenden Entnahmen sind in unseren Augen ganz klar rechtswidrig und sofort auszusetzen! Solche Schnellschüsse bringen der Natur und den Landwirten gar nichts – es handelt sich um reine Alibimaßnahmen auf Kosten der Natur.“
Derzeit liegt die Beschwerde von WWF und ÖKOBÜRO gegen den umstrittenen Tötungsbescheid des Landes NÖ beim Landesverwaltungsgericht. „Bevor das Gericht nicht entschieden hat, sollte von weiteren Entnahmen von Fischottern abgesehen werden. Die Grundlagen und Daten auf denen der Tötungsbescheid beruht, sind nicht ausreichend.“, sagt Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung. „Wir wurden im Verfahren zum Erlass des Bescheides rechtlich nicht gehört. Das widerspricht eindeutig dem Europarecht. Der Bescheid ist deshalb von Rechtswidrigkeit bedroht. Durch die Tötungen entsteht ein irreversibler Schaden, denn die Otter werden nicht wieder lebendig, wenn uns das Gericht später Recht gibt.“, so Alge.
Alpine Population gefährdet
Fischotter wurden vom Menschen im 19. Jahrhundert als Nahrungskonkurrenten gnadenlos verfolgt und ausgerottet. Sie befinden sich in der alpinen Region immer noch in einem so genannten „ungünstigen Erhaltungszustand“, das heißt, sie stehen auch in Teilen Niederösterreichs nach wie vor auf der Roten Liste der gefährdeten Arten. Deshalb sind alle menschlichen Eingriffe, welche der positiven Entwicklung der Population schaden könnten, nicht erlaubt.
Falsche Bestandszahlen
In der kontinentalen Region, zu der große Teile Niederösterreichs gehören, konnten sich die Bestände besser erholen. Hier basiert der Fischotterbescheid jedoch auf Zahlen, die das Bild verfälschen: Die Fischotterpopulation in Tschechien wurde zur österreichischen kurzerhand hinzugezählt – das ist unzulässig und widerspricht der FFH-Richtlinie und somit europäischem Recht.
Grundlegende Daten fehlen
Insgesamt fehlen sowohl von der alpinen als auch von der kontinentalen Region aktuelle Bestandsdaten des Fischotters in ausreichender Qualität. Dazu müssten beispielsweise systematisch Kotproben gesammelt und illegal oder unabsichtlich getötete Otter gezählt werden. „Man weiß nicht, wie viele Fischotter es tatsächlich in Österreich gibt. Insofern kann auch nicht vorausgesagt werden, welche Auswirkungen auf die Population zu erwarten sind, wenn Tiere entnommen werden“, unterstreicht Wolf-Petre.
Entnahme von Fischottern ist kontraproduktiv
Fischotter regulieren sich durch territoriale Lebensweise selbst. Wird ein Revier frei, wird es über kurz oder lang von einem nachrückenden Fischotter übernommen.
Bis die notwendigen Grundlagen vorliegen um die Situation fachlich ausreichend beurteilen zu können, muss der Fischotterbescheid gestoppt werden, fordern WWF und ÖKOBÜRO abschließend.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17 250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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