Wichtiges Signal gegen Länder-Blockade – Naturschutzorganisation fordert Schulterschluss für wegweisendes Gesetz – Finanzierung der Maßnahmen möglich, zusätzliche EU-Mittel abrufbar
Zum morgigen Jahrestag der Auffindung Alus: Neue Erkenntnisse zur Strafverfolgung, erneuter Zeugenaufruf mit Foto des Kadavers
Wien, München, 4. 9. 2018. – Morgen vor einem Jahr wurden wurde der Luchskadaver ohne Kopf und Vorderläufe aus dem Saalachsee im Berchtesgadener Land geborgen. Mittlerweile liegen neue Erkenntnisse zur Straftat vor: Es konnten im Zuge aufwändiger Ermittlungen der Polizeiinspektion und des Bayerischen Landeskriminalamtes Munitionsreste identifiziert und sogar das Kaliber und der Geschosstyp bestimmt werden. Der Kopf wurde abgetrennt und ist bis jetzt verschollen. Es wird neben einer Straftat in Deutschland nach wie vor auch ein Tathergang in Österreich nicht ausgeschlossen. Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung, zieht Bilanz: „Polizei und Staatsanwaltschaft haben bisher hohen Ermittlungsaufwand betrieben, professionell gearbeitet und konnten so trotz schwierigster Ausgangsbedingungen eine Straftat und sogar Details zur Waffe ermittelt“.
Für Zeugenhinweise loben der WWF und die Bayerische Gregor Louisoder Umweltstiftung 15.000 Euro für Hinweise, die zur Verurteilung des Täters führen, aus. In diesem Zusammenhang wurde heute das Foto der Auffindung veröffentlicht. Hinweise sind in Deutschland an die Polizeiinspektion Bad Reichenhall (Telefon +49 (0)8651 9700), die Staatanwaltschaft Traustein oder per E-Mail an bayern-wild@umweltstiftung.com erbeten. In Österreich bittet der WWF, Hinweise an das Landeskriminalamt Salzburg (+43 (0)59 133 50 3333) oder den WWF zu richten.
Bei dem toten „Alus“ handelt es sich um einen Luchs aus einem Artenschutzprojekt des WWF Österreich in Zusammenarbeit mit Wildbiologen und Wissenschaftlern aus Italien. Alus war im April 2014 im Friaul ausgewildert worden, verlor kurz nach der Aussiedlung seinen Sender und tauchte 2015 im Salzburg-Bayerischen Alpenraum auf. Zuletzt konnte die Münchner Gregor Louisoder Umweltstiftung ihn im Mai 2017 per Fotofalle nachweisen.
"Alus" und ein gleichzeitig ausgewildertes Weibchen sollten gemeinsam mit den ein bis zwei im Friaul ansässigen Luchsen dazu beitragen, einen kleinen Luchsbestand im Dreiländereck Österreich-Italien-Slowenien aufzubauen.
In Österreich steht der Luchs trotz Artenschutzbemühungen noch immer an der Kippe zum Aussterben. „Bei einem derart sensiblen Bestand wie beim Luchs in Österreich zählt jedes einzelne Individuum. Tätern, die mit ihren kriminellen Handlungen das Überleben einer ganzen Art gefährden können, gehört schnellstmöglich das Handwerk gelegt. Sonst droht dem Luchs das gleiche Schicksal wie dem Braunbär, der in Österreich bereits zum zweiten Mal ausgestorben ist.“ erklärt Christian Pichler, Luchsexperte beim WWF Österreich.
Im vorliegenden Fall berücksichtigt die deutsche Polizei bei den Überprüfungen denkbare Verstöße nach dem Bundesnaturschutzgesetz, sowie dem Tierschutzgesetz. Der Strafrahmen liegt bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. In Österreich steht auf „Vorsätzliche Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes“ ein Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren.
Regelmäßig verschwinden Luchse, die im Erwachsenenalter eigentlich standorttreu leben, spurlos oder werden nach Vergiftung oder Abschuss entdeckt.
Auffindefotos Alus (Foto: Grab): Abdruck frei
Ansprechpartner für Rückfragen und Bildmaterial:
Andreas Abstreiter, Projektstelle Onlinekommunikation: Tel. 089/54212142, andreas.abstreiter@umweltstiftung.com
Claudia Mohl, Pressesprecherin WWF Österreich, Tel. 0043 676 83 488 203, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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