Auswertung der Standortdaten zeigt unauffällig wandernden Wolf abseits von Ortschaften – Forschungsleiter kritisiert Vorgehen der Behörden – WWF fordert volle Aufklärung durch Landesregierung
Sulm: Berlakovich soll VwGH-Beschwerde vor den Wahlen ankündigen
Wien/Graz, 26. September 2013 – Mehr als 30 WWF-Aktivisten versammelten sich heute Mittag zusammen mit anderen Umweltorganisationen, Vertretern von Bürgerinitiativen, Anrainern, Vereinen, Wissenschaftlern und den Spitzen der österreichischen Umweltbewegung vor dem Lebensministerium in Wien. Die Aktivisten forderten sofortige Maßnahmen von Umweltminister Nikolaus Berlakovich gegen den willkürlichen Wasserrechtsbescheid der steiermärkischen Landesregierung, der dem umstrittenen Kraftwerk an der Schwarzen Sulm von zwei privaten Betreibern die Tür öffnen soll. Der WWF organisiert ab heute eine österreichweite Petition, damit Berlakovich als oberste Wasserrechtsbehörde die VwGH-Beschwerde gegen den Entscheid der steirischen Landesregierung kommende Woche bis zum Fristende am 16. Oktober einreichen wird (www.wwf.at/sulm-petition).
Ein Vertreter des Umweltministeriums hat heute Mittag anlässlich des breiten Protests angekündigt, dass Umweltminister Berlakovich nächste Woche gegen den Wasserrechtsbescheid eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof überlegt. „Minister Berlakovich könnte sich noch vor der Bekanntgabe des Wahlergebnisses am Sonntag ein grünes Denkmal setzen, wenn er zur Rettung der Schwarzen Sulm noch heute ein klares öffentliches Statement zur Einreichung dieser Höchstgerichtsbeschwerde abgeben würde“, so Flussexperte Arno Mohl vom WWF. Das Umweltministerium hat heute bekannt gegeben, dass es in Kürze einen Erlass des Ministeriums geben soll, der zukünftige willkürliche Entscheidungen einer Landesregierung zur Herabstufung der Wasserrechtsgüte nicht mehr möglich macht. „Ein solcher Schritt ist längst überfällig, damit zukünftig kein Landeshauptmann das Wasserrechtsgesetz auslegen kann wie er will und damit Kraftwerke, die gegen EU-Recht verstoßen und mit dem Wasserrecht nicht vereinbar sind, nicht mehr genehmigen kann“, so Mohl.
Das Land Steiermark hatte, entgegen der Vereinbarung mit dem Umweltministerium und trotz zweier anhängiger EU-Vertragsverletzungsverfahren, das Kraftwerk an der Schwarzen Sulm unter einem absurden Vorwand wasserrechtlich genehmigt. Entgegen der vereinbarten Anwendung der rechtlichen Vorgaben zum Gewässerschutz in Österreich wurde der „sehr gute“ Gewässerzustand der Schwarzen Sulm auf „gut“ herabgestuft um das Kraftwerk zu ermöglichen. Diese Entscheidung gefährdet nach Meinung des WWF nicht nur die europaweit bedeutende Flussstrecke der Schwarzen Sulm. Es werden damit auch die letzten vier Prozent intakter Flüsse in Österreich zum Abschuss freigegeben. Sollte Berlakovich gegen diese beispiellose Handlung des Landeshauptmannes Voves nicht vorgehen, dann kann er der E-Wirtschaft gleich die letzten hundert Kilometer intakter Flüsse in Österreich auf dem Silberteller servieren“, so Mohl.
Rückfragehinweis und Fotos von der Aktion:
MMag. Franko Petri, Pressesprecher WWF, Tel. 01-48817-231, Email: franko.petri@wwf.at, www.wwf.at/presse.
Arno Mohl, WWF- Fließgewässerexperte, Mobil: +43-676-83488300, E-Mail: arno.mohl@wwf.at
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