Abbau umweltschädlicher Subventionen überfällig – Neue Privilegien sabotieren Klimaziele
WWF: Bundesregierung muss verpfuschtes Standortgesetz stoppen

Wien, Brüssel, am 22. Oktober. In einem geleakten Schreiben zum Vertragsverletzungsverfahren wegen des „Standort-Entwicklungsgesetzes“ kritisiert die Europäische Kommission mehrere der darin verankerten Privilegien für umstrittene Großprojekte. Demnach verstößt die „erhöhte Genehmigungspflicht“ binnen zwölf Monaten laut EU-Behörde gegen die UVP-Richtlinie und den Vorsorgegrundsatz. Ebenfalls EU-rechtswidrig sei der eingeschränkte Rechtsschutz. „Dieses Gesetz ist nicht vernünftig reparierbar und muss daher bei nächster Gelegenheit zurückgenommen werden, bevor es in der Praxis Schaden anrichten kann. Anstatt umstrittene Großprojekte einseitig zu privilegieren, sollten Umweltprüfungen aufgewertet und verbessert werden. Davon würden Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft profitieren“ sagt Hanna Simons, Leiterin Natur- und Umweltschutz beim WWF Österreich.
„Österreich braucht keinen Freibrief für Betonierer und Husch-Pfusch-Vorhaben, sondern einen fairen Ausgleich aller Interessen", fordert Hanna Simons und nennt wirksame Vorschläge für praxistaugliche Reformen: Die UVP-Behörden benötigen mehr Amtssachverständige und eine höhere Qualität bei den Einreichungen, wofür insbesondere die Projektwerbenden stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Genauso wichtig sind moderne Materiengesetze und eine naturverträgliche Energiewende inklusive einer ökologischen Raumplanung. Parallel dazu müssen Föderalismusreformen für eine bessere Vollziehung und Kooperation der unterschiedlichen Stellen sorgen. Zudem sollten Politik und Verwaltung auch mit der Zivilgesellschaft am Runden Tisch enger zusammenarbeiten, um Konflikte frühzeitig zu entschärfen.
Wie der 7. UVP-Bericht 2018 an den Nationalrat zeigt, werden die meisten Projekte relativ rasch bewilligt, sobald die Antragssteller die erforderlichen Unterlagen korrekt vorgelegt haben. Ursachen für große Ausreißer sind sehr oft überlastete Behörden sowie unvollständige bzw. fehlerhafte Unterlagen der Projektbetreiber, die später mühselig verbessert werden müssen. „Wer Planungs- und Genehmigungsabläufe beschleunigen will, muss fundiert und praxistauglich vorgehen anstatt das Umweltrecht mit der Abrissbirne zu bearbeiten. Ansonsten drohen hohe Folgekosten für Umwelt und Gesellschaft, wenn unausgegorene Projekte durchgepeitscht werden“, warnt Hanna Simons von der Natur- und Umweltschutzorganisation WWF Österreich.
Rückfragehinweis:
Sarah Bimingstorfer
Pressesprecherin WWF Österreich
Tel.: +43 676 83 488 21
E-Mail: sarah.bimingstorfer@wwf.at
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