Naturschutzorganisation warnt vor ökologischen Folgen und rechtlichen Problemen – Umdenken der Landesregierung gefordert
Augen auf beim Souvenir-Kauf !
Wien, am 25. 6. 2008 – Der Countdown läuft. Bald beginnt die Urlaubs- und Reisezeit, die viele auch ins Ausland führt. Natürlich möchte man sich an das Highlight des Jahres auch nach der Rückkehr nach Hause möglichst lange erinnern – weshalb der Souvenirmarkt im Sommer Hochsaison hat. Rechtzeitig vor Beginn der großen Ferien machen WWF, Lebensministerium und OZO darauf aufmerksam, dass Mitbringsel aus bedrohten Arten jedoch nicht ins Gepäck gehören. 30.000 Arten sind geschützt und dürfen nur mit amtlicher CITES-Genehmigung in die EU eingeführt werden. Dazu gehören auch etliche Korallen, Muscheln und Schnecken, die im Urlaub an Straßenständen erhältlich sind.
Damit man nicht aus Unwissenheit zum Schmuggler wird informiert der neu aufgelegte Ratgeber „Schauen statt Kaufen“ von WWF, Lebensministerium und OZO Reisende darüber, welche Tiere und Pflanzen sie nicht lebend oder zu einem Souvenir oder Schmuckstück verarbeitet mit nach Hause nehmen dürfen. Die Folder gibt es als Poster, im Passformat und speziell für Kinder. Sie können unter www.wwf.at/CITES gratis herunter geladen, bzw. unter der Telefonnummer 01/48817-222 bestellt werden.
„Der Schutz wildlebender Arten und die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist uns ein besonderes Anliegen“, erklärt Dr. Dagmar Schratter, Direktorin des Tiergarten Schönbrunns und Vorsitzende der Österreichischen Zoo-Organisation (OZO). „Souvenirs, die von geschützten Tieren oder Pflanzen stammen, stellen für viele Arten eine massive Bedrohung dar“, unterstützt Schratter die Informationsoffensive. „Vorsicht ist hier daher besser als ein unüberlegter Kauf!“
Viel zu viele ohnehin bereits gefährdete Arten landen weltweit in Souvenirläden. Sogar lebende Schildkröten oder Äffchen werden oftmals aus falscher Tierliebe mitgenommen und dann beschlagnahmt. Nicht nur bei Urlauben in „exotische“ Länder muss man aufpassen – gerade die Mittelmeerländer müssen oft als Umschlagplatz für Arten herhalten, die von weit her kommen. Besondere Vorsicht ist bei Mitbringseln aus Schildkrötenpanzern, Elfenbein, Korallen, Muscheln oder Schnecken geboten. „Wir empfehlen Reisenden, sich im Zweifelsfall vor der Einfuhr nach den geltenden Bestimmungen zu erkundigen“, erklärt Dr. Max Abensperg-Traun vom Lebensministerium. „Noch besser ist es natürlich, anstelle von Souvenirs zweifelhafter Herkunft zu traditionellen Handwerksprodukten, etwa aus Textil, zu greifen“. So entgeht man möglichen Schwierigkeiten und unterstützt gleichzeitig die einheimische Bevölkerung und die lokale Wirtschaft.
Wer Souvenirs von bedrohten Tier- und Pflanzenarten kauft und sie ohne die nötigen amtlichen Genehmigungen in die EU mitnimmt muss mit empfindlichen Strafen rechnen. So kann bereits der Kauf eines Uhrbandes aus dem Leder einer gefährdeten Tierart oder eine Kaviardose zuviel im Gepäck schmerzhafte Geldstrafen bringen. Für besonders schwere Delikte drohen Strafen bis zu 36.000 Euro oder zwei Jahre Freiheitsentzug.
CITES ist ein internationales Übereinkommen, das gefährdete Tiere und Pflanzen vor zu starkem Handel schützt. Zahlreiche Reiseunternehmen unterstützen diese Informationsinitiative zum Schutz bedrohter Arten, indem sie die Artenschutz-Folder auflegen.
Weiterführende Informationen und Folder zum Download: www.wwf.at/CITES
Rückfragehinweis und Fotos:
Claudia Mohl, WWF Pressesprecherin, Tel. 01/488 17 250.
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