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Die Mär vom Wirtschaftshindernis Natura 2000

Wien, am 5. Oktober 2016 – Die europäischen Naturschutzregelungen Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie sind Grundlage für die Einrichtung von mittlerweile mehr als 270 Natura 2000-Gebieten in Österreich. Obwohl die Richtlinien seit 1995 in Österreich in Kraft sind, bestehen immer noch Vorurteile und Ängste, wenn es um die Ausweisung neuer Gebiete und die Umsetzung von Projekten geht. Der UWD beauftragte daher im Rahmen des von EU und Bund geförderten Gemeinschaftsprojekts „gREen.watch“ (Projektpartner BirdLife Österreich & WWF Österreich) die Technische Universität Wien, den Zusammenhang zwischen Natura 2000 und Wirtschaft zu erforschen. Unter Federführung von Michael Getzner (TU Wien) arbeiteten der Natura 2000-Experte Wolfgang Suske und Gottfried Haber von der Donau-Uni Krems gemeinsam an diesem Forschungsprojekt.
Nicht die Richtlinien, sondern die mangelhafte Umsetzung als Problem
Hintergrund der Beauftragung ist der laufende Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien. „Die Richtlinien selbst sind nicht das Problem. Viel eher bestätigt die Studie, dass es bei ihrer Umsetzung Wissensdefizite und insbesondere in Bewilligungsverfahren grobe Mängel gibt. Wieder einmal zeigt sich, dass neun verschiedene Implementierungsansätze nicht zielführend sind: weder für den Naturschutz noch für die Wirtschaft“, sagt Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des UWD, und fordert eine Reform der Naturschutzverwaltung im Sinne einer Bundeskompetenz. „Auch diese Studie stützt die Forderungen von Umweltorganisationen, die etablierten EU-Naturschutzrichtlinien unverändert zu lassen. Es gilt, mit bestehenden Vorurteilen aufzuräumen und alle Energie in die wirkungsvolle Umsetzung zu stecken sowie die Mittelbereitstellung für EU-Naturschutz zu verbessern, um die biologische Vielfalt abzusichern“, betont WWF-Naturschutzexperte Christian Pichler. Christof Kuhn von BirdLife Österreich weist auf die notwendige Kooperation aller Player hin: „Vorurteile zu beseitigen ist wesentliche Voraussetzung für eine verbesserte Akzeptanz und Anwendung der EU-Naturschutzvorgaben. Daher setzen wir uns dafür ein, den Dialog mit Stakeholdern aus Wirtschaft und Land- und Forstwirtschaft zu fördern“.
Langzeitanalyse: kein signifikant negativer Natura 2000-Einfluss auf Regionalwirtschaft
Die im Rahmen der Studie durchgeführte Langzeitanalyse zeigt: „Der Urbanisierungsgrad der Gemeinde ist ausschlaggebender für ihre Entwicklung als das Vorhandensein eines Natura 2000-Schutzgebiets. Ein direkter Zusammenhang zwischen der Entwicklung von Arbeitsstätten und Arbeitsmarkt und der Ausweisung von Natura 2000-Gebieten konnte nicht festgestellt werden“, so Getzner. Weiters wird ausgeführt, dass Europaschutzgebiete einer touristischen Entwicklung nicht im Wege stehen, sondern diese sogar beflügeln können.
Weiterentwicklung der Land- und Forstwirtschaft auch mit Natura 2000 möglich!
Die Studie beschäftigte sich zudem mit dem Land- und Forstwirtschaftssektor. Es zeigte sich, dass die Umsetzung von Projekten im Rahmen der Ländlichen Entwicklung in Gemeinden mit Natura 2000-Flächen genauso möglich ist wie in Nicht-Natura 2000-Gemeinden. „Die Ausweisung von Natura 2000-Gebieten, die naturgemäß eher in peripheren und ländlichen Regionen liegen, führt weder zu spürbaren positiven noch zu wesentlichen negativen regionalwirtschaftlichen Effekten“, konstatiert Co-Studienautor Haber.
„Diese Studie belegt: Natura 2000 ist kein Verhinderungsinstrument und kein Wirtschaftshemmnis“, so Proschek-Hauptmann abschließend.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/48817-250, E-Mail:claudia.mohl@wwf.at
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