Geplante Verordnung der Landesregierung äußerst mangelhaft – WWF fordert umfassende Sanierung statt Stückwerk – Weitere Eskalation des EU-Vertragsverletzungsverfahrens droht
Gericht bestätigt schwere Mängel bei Tiwag-Plänen zu Kraftwerk Imst-Haiming
Die heutige Verhandlung zum UVP-Verfahren des Kraftwerks Imst-Haiming vor dem Bundesverwaltungsgericht brachte einen Paukenschlag mit sich. Die Forderung des WWF, wonach die Tiwag die Schäden ihrer Kraftwerke am Inn durch den so genannten Schwall-Sunk-Betrieb bestmöglich sanieren muss, wurde bestätigt. „Das Bundesverwaltungsgericht hat unserer Kritik am Kraftwerksprojekt Imst-Haiming und den mangelhaften Planungen recht gegeben. Jetzt müssen die massiven Schäden durch den Schwall-Sunk Betrieb durch die Tiwag gründlich saniert werden”, sagt Bettina Urbanek, Gewässerschutzexpertin beim WWF Österreich.
Das Gericht beauftragte eine Reihe weiterer Untersuchungen durch unabhängige Expert:innen, da die Tiwag erforderliche Informationen bisher nicht vorgelegt hatte. Damit verzögert der Landesenergieversorger mit mangelhaften Projektunterlagen selbst die Umsetzung seiner eigenen Projektpläne.
„Die heutige Verhandlung hat auch Konsequenzen für das UVP-Verfahren Kaunertal: Die Ausbaupläne sind vom heute verhandelten Ausbau des Kraftwerks Imst-Haiming abhängig, eine weitere Planung des Kraftwerks Kaunertal ist reine Zeit- und Geldverschwendung”, sagt Bettina Urbanek. Der WWF fordert daher, das UVP-Verfahren des Kraftwerks Kaunertal mit sofortiger Wirkung einzustellen und das Projekt zu stoppen.
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