Umweltprüfbericht kritisiert fehlende Verbindlichkeit, unklare Zuständigkeiten und umweltschädliche Fehlanreize – Ausbau von Schutzgebieten und bessere Naturschutz-Finanzierung empfohlen – OECD warnt vor Bodenversiegelung und Verfehlen der Klimaziele
Gericht gibt WWF und ÖKOBÜRO Recht – Neue Überlebenschance für den Fischotter
Land Niederösterreich bekommt Denkzettel für Schnellschuss-Bescheid vom Februar 2017 – 20 Fischotter zu Unrecht getötet
Wien, St. Pölten, am 5. Juli 2018 – Die Naturschutzorganisation WWF (World Wide Fund for Nature) und das ÖKOBÜRO haben einen weiteren Etappensieg im Kampf um das Überleben des bedrohten Fischotters in Österreich errungen. Der umstrittene Bescheid, der die Tötung von 40 Fischottern in Niederösterreich erlaubt hatte, wurde per 25. Juni aufgehoben. Damit folgt das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich den Beschwerden von WWF und ÖKOBÜRO. „Das hat auch Signalwirkung für alle anderen Bundesländer, in denen anerkannte Umweltschutzorganisationen in Verfahren auf die Einhaltung des strengen Schutzes pochen können. Es braucht rechtskonforme Managementpläne, die den Anforderungen an ein zeitgemäßes und nachhaltiges Wildtiermanagement genügen“, erläutert WWF-Expertin Christina Wolf-Petre.
In Niederösterreich konnten die beiden Umweltorganisationen nach Zuerkennung der Parteistellung durch das Landesverwaltungsgericht rechtliche Schritte setzen – auch im Sinne der 22.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen die Fischottertötungen ausgesprochen hatten. Im Mai reichten sie bei Gericht die Beschwerde gegen die Inhalte des Fischotterbescheides ein. „Die Erfolge vor dem Europäischen Gerichtshof erlauben uns die Beteiligung am Verfahren. Gestützt auf die Aarhus Konvention konnten wir daher die Rechtsverstöße im Bescheid erfolgreich bekämpfen und diesen vom Gericht aufheben lassen“, erläutert Umweltjurist Gregor Schamschula von ÖKOBÜRO.
Das Land Niederösterreich hat sich diesen „Denkzettel“ selbst zuzuschreiben, da WWF und ÖKOBÜRO die Mitsprache beim ersten Fischotterbescheid absichtlich verwehrt wurde. Dadurch wurden 20 Fischotter zu Unrecht getötet. „Wir verstehen jedoch die aktuelle Entscheidung des Gerichts auch als zukunftsweisendes Signal, dass man uns in künftigen Verfahren einbinden muss“, betont Christina Wolf-Petre vom WWF. „Zudem bringen wir unsere Expertise weiter in den derzeit laufenden Prozess ein, an dessen Ende ein rechtlich und naturschutzfachlich korrekter Fischotter-Managementplan stehen muss.“
Mit großer Verwunderung nimmt man beim WWF zur Kenntnis, dass seitens des NÖ Landesfischerei- sowie des NÖ Teichwirteverbandes zwischenzeitlich bereits ein weiterer Antrag für Fischotter-Entnahmen gestellt wurde. Die Information darüber wurde dem WWF während einer kürzlich stattfindenden Sitzung im Landhaus wohl bewusst vorenthalten. „Glaubt die zuständige Naturschutzabteilung wirklich, dass sie durch eigentümliche Winkelzüge Erfolg haben wird und sich über die verpflichtende Beteiligung nach der Aarhus- Konvention hinwegsetzen kann?“, schüttelt Wolf-Petre den Kopf. „Wir hoffen, dass dies kein Signal der Naturschutzabteilung von Niederösterreich ist, unser Angebot zur Zusammenarbeit in Sachen Fischotter abzuschlagen. Wir sind davon überzeugt, dass sich nur gemeinsam erarbeitete Lösungen langfristig durchsetzen werden.“ Die Entnahme einer willkürlich gewählten Anzahl an Fischottern helfe schließlich keinem einzigen Teichwirt oder Fischer.
Damit Fische wieder bessere Lebensbedingungen vorfinden und sich natürlich vermehren können, muss die Fischerei nachhaltig und naturverträglich gestaltet sowie die Flusslebensräume verbessert werden. Gleichzeitig ist eine angemessene finanzielle Unterstützung der Teichwirte bei der Schadensverhütung- und abgeltung vorzusehen.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17- 250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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