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GLOBAL 2000, Greenpeace, WWF, ÖKOBÜRO: Umweltausschuss soll Parteistellung für Umweltorganisationen beschließen

Presseaussendung
Wien, 21.06.2016 – Heute steht wieder einmal die vollständige Umsetzung der Aarhus-Konvention auf der Tagesordnung des Umweltausschusses. Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren – am 26. Juni 2014 – hatte Umweltminister Rupprechter bei einem Hearing in eben diesem Umweltausschuss angekündigt, den Umweltorganisationen den in den meisten Umweltverfahren fehlenden Rechtsschutz in seinem Wirkungsbereich einzuräumen. Umgesetzt wurde seither nichts. GLOBAL 2000, Greenpeace, WWF und ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung fordern die Parlamentsparteien daher auf, die Parteistellung für Umweltorganisationen zu beschließen.
Fehlende NGO-Rechte erhöhen Investoren-Risiken
„Es ist unerlässlich, dass Umweltorganisationen endlich Parteistellung in allen Umweltverfahren erhalten. So können sie Projektwerber und Behörde frühzeitig auf potentielle Umweltgefahren hinweisen und notfalls auch den Genehmigungsbescheid anfechten, um Umweltschäden abzuwenden“, erläutert Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung.
Rechtsschutz für Umweltorganisationen sieht die Aarhus-Konvention eindeutig vor. In den letzten Jahren haben daher Umweltorganisationen unter Berufung auf Aarhus immer wieder gegen Genehmigungsbescheide geklagt – und dabei auch mehrfach Recht bekommen. Die bestehende Rechtsunsicherheit irritiert daher immer stärker Investoren. Solange unklar ist, wer in welchem Verfahren welche Rechte hat, sind selbst rechtskräftige Entscheidungen nicht mehr sicher und von nachträglicher gerichtlicher Aufhebung bedroht.
Beate Striebel-Greiter, stv. Geschäftsführerin des WWF bringt es auf den Punkt: „In Tirol wurde das Kraftwerk Tumpen genehmigt, ohne dass Umweltorganisationen die Möglichkeit hatten, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Wir haben den bereits rechtsgültigen Bescheid wegen unseres Ausschlusses angefochten und der Verwaltungsgerichtshof könnte ihn wieder aufheben.“
Bei großen Genehmigungsverfahren wie der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) haben Umweltorganisationen bereits seit mehr als 10 Jahren Parteistellung. Der große Vorteil dabei ist, dass sich die Projektwerber frühzeitig mit den Anliegen der Umweltorganisationen auseinandersetzen können. Durch diese Umwelt-Verbesserungen können lange Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen vermieden werden. Nach aktuellen Zahlen aus Wirtschafts- und Umweltministerium erheben Umweltorganisationen in nur 5 % der Verfahren Beschwerden an die Verwaltungsgerichte. Bei UVP-Verfahren sind das zwei Verfahren pro Jahr.
Auch bei anderen Umweltverfahren könnten Schäden vermieden werden, dürften Umweltschützer daran teilnehmen. GLOBAL 2000-Kampagnenleiter Reinhard Uhrig erinnert an den von der Umweltorganisation aufgedeckten Fall des verseuchten Grundwassers in Korneuburg: „Bei rechtzeitiger rechtlicher Einbindung wären Fehler um Jahre früher erkannt und der Schaden vermutlich deutlich geringer ausgefallen.“
Hintergrund
Die Aarhus-Konvention ist ein 2001 in Kraft getretenes Abkommen der UN-Wirtschaftskommission für Europa, das der Öffentlichkeit besondere Rechte in Umweltangelegenheiten einräumt. Die Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz verurteilte Österreich 2014, da es u.a. nach wie vor Umweltorganisationen zu geringen Rechtsschutz einräumt. Aus demselben Grund führt die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich.
ÖKOBÜRO ist die Allianz der Umweltbewegung. Dazu gehören 16 österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie GLOBAL 2000, Greenpeace, Naturschutzbund, VIER PFOTEN oder der WWF. ÖKOBÜRO arbeitet auf politischer und juristischer Ebene für die Interessen der Umweltbewegung. ÖKOBÜRO setzt sich seit Anbeginn für die Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich ein.
Rückfragehinweis:
Mag. Thomas Mördinger
Public Affairs
+43 699 1954 9054
thomas.moerdinger@oekobuero.at
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