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Greifvogelverordnung: Abschussfreigabe durchlöchert Vogelschutzrichtlinie

Wien, 14. Dezember 2009 – WWF und BirdLife kritisieren die Äußerung des NÖ Landesjagdverbandes in Zusammenhang mit der NÖ Beutegreiferverordnung. Auf der Onlineplattform des ORF NÖ vom 13. Dezember wird darin die erlaubte Bejagung einer bestimmten Anzahl von Mäusebussarden und Habichten mit der geringen Quote gerechtfertigt, die nur der natürlichen Sterblichkeit der Arten entspräche. "Uns geht es nicht um die Quote, sondern darum, dass per EU-Gesetz geschützte Vögel überhaupt nicht geschossen werden dürfen!", erklärt Bernhard Kohler vom WWF.
"Die Beutegreiferverordnung ist nichts anderes als der Versuch, die reguläre Bejagung geschützter Arten durch ein ’Hintertürl’ einzuführen!", pflichtet ihm Gábor Wichmann von BirdLife Österreich bei. Beide unterstreichen nochmals, dass die Verordnung zurückgenommen werden muss, weil sie mit Sicherheit gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verstößt.
WWF und BirdLife verwehren sich weiters dagegen, dass ein Gutachten die Rechtmäßigkeit der Greifvogelverordnung untermauere, wie Niederösterreichs Umweltlandesrat Stephan Pernkopf ebenfalls auf ORF NÖ online verlauten ließ. Dieses Gutachten wurde von WWF und BirdLife in etlichen Punkten fachlich widerlegt. So wird darin nicht auf das Hauptrisiko für die Greifvögel eingegangen: Hochgradig gefährdete Arten können mit Bussard oder Habicht verwechselt und versehentlich abgeschossen werden. "Beim seltenen Sakerfalken zum Beispiel wiegt schon der Verlust einzelner Vögel so schwer, dass das Überleben der Art auf der Kippe stehen kann!", warnen die Naturschutzorganisationen.
Allein mit der Nichtbeachtung dieses Risikos verstößt die NÖ Beutegreiferverordnung eindeutig gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie. Von "Rechtmäßigkeit" könne deshalb keine Rede sein, so WWF und BirdLife
Rückfragen:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 488 17 250
Dr. Bernhard Kohler, Leiter des WWF-Ostösterreichprogramms, Tel. 488 17 281
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