Die Umweltschutzorganisation WWF Österreich bewertet die heute veröffentlichten „Österreichischen Ernährungsempfehlungen“ als „Schritt in die richtige Richtung“, fordert aber konkrete Reformvorschläge vom federführend verantwortlichen Gesundheitsminister.
Keine weiteren Fischotter-Abschüsse in Niederösterreich! WWF erhebt Beschwerde bei Gericht
![Europäischer Fischotter](https://www.wwf.at/wp-content/uploads/2021/05/c-wwf-referate-europaeischer-fischotter-c-h-glader-4nature.jpg)
Presseaussendung
Wien, St. Pölten, 18. Oktober 2018 – Aufgrund zahlreicher rechtlicher und inhaltlicher Mängel hat die Naturschutzorganisation WWF Österreich heute, Donnerstag, eine gerichtliche Beschwerde gegen die Tötung von 40 weiteren Fischottern in Niederösterreich eingebracht. „Wir fordern die sofortige Aussetzung dieser Tötungen. Denn mit ihrem Fischotterbescheid setzt sich die Landesregierung erneut über nationales und EU-Recht hinweg. Sowohl der Naturschutz als auch die zehntausenden Stimmen gegen die Abschüsse der europarechtlich geschützten Art werden einfach ignoriert“, sagt WWF-Expertin Christina Wolf-Petre zu der beim Landesverwaltungsgericht eingebrachten Beschwerde. „Die zuständige Naturschutzbehörde muss geltendes Recht einhalten und korrekt umsetzen. Die bisherige Klientelpolitik auf Kosten des Fischotters ist völlig inakzeptabel.“
Zur Vorgeschichte: Die vom WWF und ÖKOBÜRO im Februar 2018 beim Landesverwaltungsgericht erhobene Beschwerde gegen die Entnahme von 40 Fischottern war erfolgreich: Das Gericht bewertete das Verfahren und die Vorarbeiten des Landes als derart mangelhaft, dass es den Bescheid aufhob und die Behörde damit zurück an den Start schickte. Die Teichwirte hatten bis dahin jedoch bereits 20 Fischotter getötet, der Landesfischereiverband hingegen sein „Kontingent“ von 20 Tieren gar nicht genutzt. Dennoch traf bereits am 25. Mai – also noch vor Ablauf des laufenden Bescheids – der nächste Antrag der Fischer und Teichwirte für die Tötung von weiteren 40 Fischottern ein und wurde von der Naturschutzabteilung erneut genehmigt. Deshalb hat der WWF am 18. Oktober neuerlich eine Beschwerde mit Bezug auf das vorliegende Urteil eingebracht.
Der WWF appelliert an die Politik, gemeinsam an nachhaltigen und rechtskonformen Lösungen zu arbeiten: „Wir verstehen die Sorgen der Teichwirte und Fischereiverbände, sehen aber nicht ein, wieso der streng geschützte Fischotter als Sündenbock für politische Versäumnisse herhalten muss. Die Landesregierung muss endlich einen rechtskonformen Managementplan vorlegen, der dem Fischotter das Überleben sichert und die wirtschaftlichen Interessen der Teichwirte bestmöglich berücksichtigt“, sagt Biologin Christina Wolf-Petre vom WWF. Notwendig sind vorbeugende Maßnahmen sowie Entschädigungen, die das Land NÖ in ausreichendem Umfang bereitzustellen hat. Dazu kommt ein ökologisches Pflichtenheft. „Der Rückgang der Fischfauna liegt nicht primär am Fischotter, sondern ist vor allem den vielen Wasserkraftwerken und Verbauungen unserer Flüsse und Bäche geschuldet. Hier gilt es die Renaturierung von Flüssen zu forcieren und auf naturverträglichere Fischerei zu setzen“, betont Wolf-Petre.
WWF ist zu konstruktiver Zusammenarbeit bereit
Dass jüngst auch das Landesverwaltungsgericht den fundierten Einwänden der Umweltorganisationen stattgegeben hat, lässt hoffen, dass doch noch eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann. Der WWF ist jedenfalls weiterhin zur konstruktiven Zusammenarbeit bereit. Der nächste logische Schritt wäre, dass endlich Klarheit über den tatsächlichen Fischotterbestand in Niederösterreich hergestellt und die seit dem EU-Beitritt klaffende Wissenslücke geschlossen wird. „Eine solide wissenschaftlich abgesicherte Datengrundlage ist für jede Form des Managements unerlässlich. Das gilt auch und gerade im Naturschutz“, bekräftigt WWF-Vertreterin Wolf-Petre.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, Pressesprecherin WWF, Tel. 0676/83 488 203, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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