Abschwächung des Schutzniveaus für den Wolf bei Berner Konvention – Naturschutzorganisation warnt vor weitreichenden Konsequenzen für EU-Naturschutz
Klage von Umweltorganisationen soll Wasserkraft-Flut eindämmen
Innsbruck, Wien, 3. November 2014 – Umweltminister Andrä Rupprechter hat heute per Verordnung den umstrittenen Wasserwirtschaftlichen Rahmenplan der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) für sechs Großkraftwerke genehmigt und somit dem größten Anschlag auf die Tiroler Natur seit Jahrzehnten den Weg geebnet. In seltener Einigkeit hat es gegen diesen rechtlich äußerst fragwürdigen Plan, Kritik von Umweltorganisationen, Agrarvereinigungen, Tourismusvereinen sowie Rafting- und Kajakverbänden gehagelt. 50 fast durchgehend negative Stellungnahmen waren bis Mitte September im Umweltministerium eingegangen. „Damit die TIWAG-Projekte zum Zug kommen, hat der Umweltminister kurzerhand alle Einwände vom Tisch gewischt und betreibt massiv die Ausverkaufspolitik der Tiroler Naturschätze “, empört sich Christoph Walder vom WWF. „Und das, obwohl der Rahmenplan von vorne bis hinten gegen österreichisches und europäisches Recht verstößt.“
WWF und ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung, wollen das nicht hinnehmen und werden gegen die ministerielle Verordnung beim Verfassungsgerichtshof klagen. Außerdem bereiten sie eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission vor.
Die Chancen auf Erfolg einer Klage stehen dabei gut. Die Juristen des ÖKOBÜRO haben einige Aspekte des 800-Seiten-Plans unter die Lupe genommen und kommen zu einem vernichtenden Urteil: Der Rahmenplan verstößt schon bei einer Grobprüfung gegen zehn erhebliche Punkte der Rechtsordnung.
Rahmenplan: Ansammlung von gravierenden Rechtsverstößen
ÖKOBÜRO-Geschäftsführer Thomas Alge sagt: „Das beginnt bei Formalfehlern bei der Auflage des Plans, dazu kommen Verstöße gegen mehrere europäische Richtlinien, das EU-Wettbewerbsrecht oder nicht haltbare Eingriffe in das Wasserbenutzungsrecht der Gemeinde Sölden. Da der Rahmenplan der TIWAG inhaltlich nicht der Rechtsgrundlage des Paragraph 53 entspricht, ist er jedenfalls gesetzwidrig. Denn dieser Paragraph hat einen klaren Fokus auf den Gewässerschutz, während der TIWAG-Plan die Verwirklichung von sechs Großkraftwerksvorhaben vorsieht. In diesem rechtlich desaströsen Zustand ist der Plan einfach nicht genehmigungsfähig. Ich denke, dass sich der Verfassungsgerichtshof dieser Ansicht anschließen wird.“
Rahmenpläne sind auf fachlicher Basis ausgearbeitete Planungen für ein Flusseinzugsgebiet die – im Hinblick auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie – vor allem die Verbesserung und den Schutz von Gewässern zum Ziel haben. Der TIWAG ist es dennoch gelungen, für ihre maßlosen Kraftwerkspläne im „Wasserwirtschaftlichen Rahmenplan Großwasserkraftwerksvorhaben Tiroler Oberland“ die Zuerkennung eines „öffentlichen Interesses“ und somit die rechtliche Genehmigung des Umweltministers zu erwirken.
Mangelnde Transparenz im Umweltministerium
Enttäuscht zeigen sich die Umweltorganisationen auch von der Geheimniskrämerei im Umweltministerium. „Wir haben bislang nichts darüber gehört, ob und wie auf die vernichtenden Stellungnahmen auf den TIWAG-Plan reagiert wurde“, so Walder. „Ausgerechnet von Minister Rupprechter, zuletzt immerhin Direktor für Kommunikation und Transparenz im EU-Rat, haben wir uns da einen anderen Umgang erwartet. Das Mindeste wäre gewesen, wenn die Anerkennung des Plans ebenfalls noch einmal zur öffentlichen Stellungnahme aufgelegt worden wäre, bevor sie verordnet wird.“
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, Pressesprecherin WWF Österreich, Tel. 01 488 17 250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
Thomas Alge, Geschäftsführer ÖKOBÜRO, Tel. 0699 102-95-159, E-Mail: thomas.alge@oekobuero.at
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