Umweltschutzorganisation weist IV- und WKO-Kritik zurück – Verbindliches Klimaziel schafft Planungssicherheit, senkt Energieabhängigkeit und stärkt Innovation – WWF fordert wirksame Maßnahmen für die Umsetzung
Kraftwerk Graz-Puntigam: WWF-Stellungnahme zu UVP
Graz/Wien, am 31. August 2011 – Heute endet die Einspruchsfrist für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zum Murkraftwerk Graz-Puntigam. Auch der WWF spricht sich in seiner Stellungnahme gegen das Kraftwerk aus. „Durch die Kraftwerke Kalsdorf und Gössendorf verliert die Mur ein Riesenstück ihrer noch vorhandenen freien Fließstrecke“, bedauert Christoph Litschauer vom WWF. „Jede weitere Beschneidung ist für die Ökologie der Mur und somit auch für ihren Charakterfisch Huchen eine Katastrophe“. Der WWF kritisiert weiters, dass Energie Steiermark und Verbund die Zerstörung einer der letzten intakten Murstrecken in Kauf nehmen, obwohl die Energieausbeute bei rund 75 Megawatt Leistung bescheiden ist. „Wir geben SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günter Kräuter völlig recht, wenn er vor einem Wildwuchs an neuen Kraftwerksbauten warnt und für die Staustufe Puntigam eine Prüfung durch den Rechnungshof fordert“, erklärt Litschauer vom WWF. „Wir sind gegen den Gefälligkeitskriterienkatalog des Umweltministers“, so der WWF. Die Umweltorganisation fordert seit Jahren die Einrichtung von No-Go-Areas an den wenigen ökologisch sensiblen Flussstrecken, die von einer energiewirtschaftlichen Nutzung bislang ausgenommen sind und für die Nachwelt erhalten bleiben müssen.
Der Kriterienkatalog Wasserkraft der Bundesregierung, der derzeit unter Einbindung von NGOs und der E-Wirtschaft erarbeitet wird und Ende September vorliegen soll, sollte eigentlich Klarheit und Rechtssicherheit in den weiteren Ausbau der österreichischen Wasserkraft bringen, von der auch die Energieversorger profitieren würden. „Derzeit sieht es aber eher danach aus, als ob der Kriterienkatalog zu einem Alibipapier verkommt“, kritisiert Litschauer den von Umweltminister Nikolaus Berlakovich geplanten „Gefälligkeitskriterienkatalog zugunsten der E-Wirtschaft“.
In der derzeitigen Form verfügt der Kriterienkatalog über keine Zonierungen von Flussstrecken und somit über keine No-Go-Areas. Er ist rechtlich nicht bindend, sondern dient nur als Leitfaden. Außerdem soll der Kriterienkatalog keine Vorgabe für alle Kraftwerke an allen Gewässerstrecken sein, sondern nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein Kraftwerksvorhaben nicht genehmigungsfähig ist und deshalb eine Ausnahmebewilligung gemäß Paragraph 104 des Wasserrechtsgesetzes benötigt wird. „Das ist keine solide Grundlage für neue Planungen, sondern ein Kniefall des Umweltministers vor der Elektrizitätslobby“, so der WWF-Wasserkraftexperte Litschauer abschließend.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17- 250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
Rückfragen
News
Aktuelle Beiträge
WWF zu Wolfsabschuss im Pitztal: Verdacht auf Straftat rasch aufklären
Mutmaßlicher Fall von Wildtierkriminalität – Naturschutzorganisation fordert konsequente Ermittlungen
WWF warnt vor Artenverlust in der Unteren Lobau
Aktueller WWF-Artencheck: Langjähriger Wassermangel bedroht Bitterling, Donau-Kammmolch, Sumpfschildkröte und Flussmuscheln – Anhaltende Dürre verschärft die Lage und bedroht lokale Vorkommen
WWF-Ausblick: Österreichs Flüsse gehen stark geschwächt in den Herbst
Im August rund 90 Prozent der Pegelmessstellen mit sehr niedriger Wasserführung – Niederösterreich, Burgenland und Steiermark besonders betroffen – WWF fordert Schutzprogramm und Renaturierung
Ende der Begutachtung – WWF fordert Rücknahme der Vorarlberger Biber-Verordnung
Naturschutzorganisation legt Stellungnahme vor – Entwurf sieht jährliche Tötungskontingente von bis zu 32 Tieren vor – WWF fordert Vorrang für Prävention
Biokunststoffe auf dem Prüfstand: Neue Studie untersucht tatsächliche Abbaubarkeit in der Natur
Neue Forschungsinitiative testet Zersetzbarkeit von Biokunststoffen in über 20 natürlichen Lebensräumen – Kooperation des WWF Österreich und der Technischen Universität Bratislava
Tiroler Lech ist Fluss des Jahres!
Sie haben mit Ihrer Stimme entschieden: Der Lech wurde zu Österreichs Fluss des Jahres 2026 gewählt. Auf Platz zwei folgt die Schwarze Sulm, auf Platz drei der Kamp.
WWF-Flusswahl: Lech ist Österreichs „Fluss des Jahres“ 2026
Tiroler Wildfluss gewinnt Online-Voting über neun Flüsse – Schwarze Sulm in der Steiermark auf Platz zwei, Kamp in Niederösterreich auf Platz drei – Naturschutzorganisation fordert dauerhaften Schutz und mehr Renaturierung
WWF: Bund-Länder-Konflikt hinter Leerstellen im Renaturierungsplan
Schlüsselkapitel zu EU-geschützter Natur und Städten ohne Flächenangaben und Maßnahmen – Gesamtausmaß der zu renaturierenden Flächen bis 2030 fehlt – WWF fordert rasche Nachschärfungen













