Land NÖ ignoriert für EVN die Bundesverordnung zum Kraftwerksbau

19. Oktober 2012 | Presse-Aussendung

Wien, am 19. Oktober 2012 – Heute endet die Berufungsfrist zum positiven Wasserrechtsbescheid des Landes Niederösterreich für das umstrittene Ybbs-Kraftwerk Ferschnitz. Das EVN-Projekt liegt mitten im Natura 2000 – Gebiet „Niederösterreichische Alpenvorlandflüsse“. Das Kraftwerk ist in sechs von 12 ökologischen Kriterien des Bundes als höchst sensibel einzustufen und verstößt somit gegen den „Bundeskriterienkatalog Wasserkraft“. „Es […]

Wien, am 19. Oktober 2012 – Heute endet die Berufungsfrist zum positiven Wasserrechtsbescheid des Landes Niederösterreich für das umstrittene Ybbs-Kraftwerk Ferschnitz. Das EVN-Projekt liegt mitten im Natura 2000 – Gebiet „Niederösterreichische Alpenvorlandflüsse“. Das Kraftwerk ist in sechs von 12 ökologischen Kriterien des Bundes als höchst sensibel einzustufen und verstößt somit gegen den „Bundeskriterienkatalog Wasserkraft“. „Es ist ziemlich dreist, dass das Land Niederösterreich die Verordnung von Umweltminister Berlakovich einfach ignoriert“, sagt Christoph Litschauer vom WWF und fordert die sofortige Aufhebung des Bescheides durch den Umweltminister.

Das Ziel des im Frühjahr 2012 vom Umweltminister verordneten Österreichischen Wasserkataloges ist es, anhand von ökologischen, sowie energie- und wasserwirtschaftlichen Kriterien zu beurteilen, ob ein Wasserkraftprojekt machbar ist. Der Katalog ist eine rechtlich verbindliche Vorgabe des Ministers an alle Landesbehörden und muss in jedem Kraftwerksverfahren angewendet werden.

Im Falle des EVN-Kraftwerks hat die Behörde ihr Versäumnis damit begründet, dass das Projekt würde keine Ausnahmebewilligung brauche – und es den Kriterienkatalog deshalb nicht durchlaufen müsse. Das ist laut Litschauer vom WWF falsch: Wie im Kapitel zwei des Kriterienkataloges Wasserkraft nachzulesen ist, ist jedes Kraftwerk dieser Prüfung zu unterziehen. „Umweltminister Berlakovich muss dafür sorgen, dass seine eigenen Verordnungen eingehalten werden und diesen unvollständigen, für die Natur nachteiligen Bescheid sofort aufheben!“, fordert Litschauer. „Solange das Projekt nicht nach den Bundeskriterien geprüft worden ist, darf Berlakovich nicht zustimmen.“

Der WWF stellt dem EVN-Kraftwerk Ferschnitz ein vernichtendes Zeugnis aus. Seine Errichtung gefährdet den Lebensraum des europarechtlich geschützten Huchens, zerstört die letzte lange freie Fließstrecke an der Unteren Ybbs und greift somit tief in das Schutzgebiet ein. Dabei erzeugt es so wenig Energie wie ein einziges Windrad. Bereits 20 Wasserkraftwerke durchschneiden den Voralpenfluss Ybbs; zwei weitere sind neben dem Ferschnitz-Projekt geplant.

Die Ybbs zählt zu den wichtigsten Flüssen Österreichs. 1998 wurde sie von Lebensministerium, Wirtschaftsministerium und WWF zum „Flussheiligtum“ erklärt, das in seiner Ursprünglichkeit für die Nachwelt erhalten bleiben soll.  Neben dem stark gefährdeten Huchen finden auch andere seltene Tier- und Pflanzenarten wie der Fischotter oder der Schwarzstorch, an der Ybbs letzte Rückzugsräume.

Rückfragehinweis:

Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17 250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
Christoph Litschauer, WWF-Flussexperte, Tel. 0676/83 488 213, E-Mail: christoph.litschauer@wwf.at

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