Luchs-Abschuss: Nationalpark Kalkalpen wendet sich an den Obersten Gerichtshof

27. Oktober 2016 | Presse-Aussendung

Presseaussendung Nationalpark Kalkalpen, WWF und Naturschutzbund Molln, Wien am 28. 10. 2016 – Während das Bezirksgericht Steyr eine strafrechtlich verurteilte Jägerin für einen von ihr gewilderten, streng geschützten Luchs zu einer Schadenersatzzahlung an den Nationalpark Kalkalpen verpflichtete, hat das Landesgericht Steyr als Berufungsgericht entschieden, dass das Schadenersatzbegehren abgewiesen wird. Dieser jüngst ergangene Spruch sorgte österreichweit […]

Presseaussendung Nationalpark Kalkalpen, WWF und Naturschutzbund

Molln, Wien am 28. 10. 2016 – Während das Bezirksgericht Steyr eine strafrechtlich verurteilte Jägerin für einen von ihr gewilderten, streng geschützten Luchs zu einer Schadenersatzzahlung an den Nationalpark Kalkalpen verpflichtete, hat das Landesgericht Steyr als Berufungsgericht entschieden, dass das Schadenersatzbegehren abgewiesen wird. Dieser jüngst ergangene Spruch sorgte österreichweit für Aufsehen und Unverständnis.

Die illegale Tötung stark gefährdeter und international geschützter Wildtiere ist kriminell und daher strafbar. Dass dafür keine Ersatzzahlung zu leisten sei, hat für den Nationalpark Kalkalpen, den WWF Österreich und den Naturschutzbund eine „fatale Signalwirkung für alle Artenschutz-Projekte in Österreich“, wie die Vertreter der drei Organisationen heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Linz betonten. Mit derartigen Rechtsauslegungen werde Wilderei zum Kavaliersdelikt erklärt und potentielle Täter geradezu ermutigt, sich in der heimischen Natur zu „bedienen“ und sich so kostspielige Jagdreisen in ferne Länder zu „ersparen“. Der Nationalpark legte daher am 14. Oktober eine Revision gegen das abweisende Schadenersatzurteil ein und hofft, dass der OGH der Rechtsansicht des Bezirksgerichtes folgt. „Wer ein stark bedrohtes und international geschütztes Tier illegal tötet, soll dafür die Konsequenzen zu tragen haben. Sollte der OGH aber der Rechtsansicht des Landesgerichtes Steyr folgen, dann ist der Gesetzgeber aufgefordert eine Rechtsreparatur vorzunehmen. Es kann nicht sein, dass Organisationen, die in Vollziehung staatlicher und europäischer Normen Wiederansiedelungsprojekte betreiben, im Falle einer illegalen Entnahme oder Tötung eines Tieres keinen Schaden geltend machen können“, fordert Nationalpark Kalkalpen-Direktor Erich Mayrhofer.

Nationalparks haben unter anderem die Aufgabe, artengeschützte Tiere zu schützen und deren Bestand zu sichern. Wiederansiedlungsprojekte wie LUKA – Luchs in den Kalkalpen – werden von ihnen im Auftrag der Republik Österreich, der Bundesländer und der Europäischen Union mit hohem Aufwand,
viel ehrenamtlichem Engagement und nicht zuletzt mit Steuer- und Spendengeldern umgesetzt. „Es widerspricht dem Rechtsempfinden vieler Menschen in Österreich, dass sie für die illegalen Handlungen  aufkommen sollen, die mühsam errungene Wiederansiedelungserfolge mit einem Schlag zunichte machen“, unterstreicht Josef Limberger, Obmann des Naturschutzbundes Oberösterreich. „Wenn der Wille des Staates, zum internationalen Artenschutz etwas beitragen zu wollen, einigermaßen glaubhaft sein soll, müssen solch schwächelnde Gesetze dringend repariert werden.“

Im 19. Jahrhundert ausgerottet, haben sich viele bei uns früher heimische Arten dank jahrelanger Bemühungen soweit erholt, dass sie nicht mehr unmittelbar vom Aussterben bedroht sind. Umso schwerer wiege es, wenn Einzelne eine gerade erst im Aufbau befindliche, fragile Population massiv gefährden. Erhebliche negative Auswirkungen des Steyrer Abweisungsurteils auf andere Wiederansiedlungsprojekte in Schutzgebieten, wie beispielsweise die Habichtskäuze im Wildnisgebiet Dürrenstein oder die Bartgeier in den Hohen Tauern, sind zu befürchten.

Christian Pichler vom WWF Österreich meint: „Es ist absurd, dass Österreich als einer der reichsten Staaten der Welt von den Ländern des Südens bedingungslosen Einsatz gegen die Ausrottung „exotischer“ Tierarten wie Tiger oder Nashörner erwartet, aber Wilderei mitten unter uns gesellschaftlich geduldet wird. Es wäre wohl das Mindeste, hätte der Grundbesitzer und Jagdausübungsberechtigte die moralische Größe, den Abschussvertrag mit der Täterin mit sofortiger Wirkung zu kündigen.“ Dem Vernehmen nach ist der so genannte Abschussvertrag zwischen der Täterin und dem Revierinhaber, dem Baufond der Katholischen Kirche Österreichs, Forstbetrieb Weyer, nach wie vor aufrecht. Von Minister Andrä Rupprechter fordern die NGOs einen politischen Fingerzeig gegen derartige Auswüchse der Wilderei und ein deutliches politisches Bekenntnis für den Erhalt bedrohter Alpentiere, zumal das Umweltministerium viele Artenschutzprojekte selbst mitfinanziert.

Im Widerspruch zu seinem Ruf ist das „Umweltmusterland Österreich“ in Sachen Artenschutz alles andere als ein Vorzugsschüler: 35 Prozent der heimischen Tier- und Pflanzenarten sind gemäß EU-Klassifikation in einem “schlechten“, jede zweite Art sogar in einem „unzureichenden“ ökologischen Zustand – Tendenz weiter fallend. Auch Verurteilungen nach dem Artenschutz-Paragraphen 181 StGB haben in Österreich Seltenheitswert. Neben der Causa Luchs gelangte erst ein Fall, nämlich 2009 der illegale Abschuss eines Seeadlers, zur Anklage. „Ohne die Bemühungen engagierter Richter und Staatsanwälte schmälern zu wollen, fehlt es in den Bereichen Artenschutz, Umweltschutz und
Tierschutz an Know How und Personal“, erklärt Pichler vom WWF. „Wir fordern, dass Sicherheitsorgane, Staatsanwälte und Richter die Möglichkeit zur Weiterbildung in Sachen Artenschutz erhalten und speziell für Fälle von illegalen Tötungen bedrohter Tiere geschult werden."

Dem Nationalpark Kalkalpen entstand mit dem Verlust des Tieres aus dem Programm LUKA ein Schaden in Höhe von mindestens 12.101 Euro. Das sind exakt die Wiederbeschaffungskosten für einen in freier Wildbahn gefangenen und in den Nationalpark umgesiedelten Luchs aus der Schweiz. Mit dem Ersuchen um Kostenerstattung wurde die Nationalpark Kalkalpen GesmbH vom Straflandesgericht an das ordentliche Zivilgericht verwiesen. Während dem Begehren des Nationalparks im erstinstanzlichen Zivilverfahren vollinhaltich stattgegeben wurde, hat das Landesgericht Steyr das Klagsbegehren im Berufungsverfahren im September 2016 abgewiesen. Gegen dieses Abweisungsurteil beantragte der Nationalpark nun die vom LG Steyr ausdrücklich für zulässig erklärte ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof.

Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, Pressestelle WWF Österreich, Tel. 01/488 17 250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at

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