Umweltschutzorganisation nennt drei Messlatten für die COP31: Fossilausstieg, Entwaldungsstopp und Abbau fossiler Subventionen – WWF fordert Umsetzung auch in Österreich
Offener Brief an Umweltminister Andrä Rupprechter
WWF und Naturschutzbund fordern ein Ende der Hetze auf heimische Beutegreifer und eine Absage des Ministers an gesetzwidrige Empfehlung
Wien, am 27. September 2016
Sehr geehrter Herr Umweltminister,
mit großem Interesse haben wir den kürzlich erschienenen Grünen Bericht zur Situation der Land- und Forstwirtschaft in Österreich gelesen, der als wichtiger offizieller Überblick auch uns Naturschutzorganisationen umfassende Informationen bietet.
Entsetzt waren wir jedoch über „Empfehlung 3 betreffend Wolf und Almweiden“ in diesem Bericht. In dieser Empfehlung werden Sie von der so genannten §7-Kommission (bestehend aus je einem Vertreter der Parlamentsparteien, der Bundesarbeitskammer, der Landwirtschaftskammer, der Wirtschaftskammer und des ÖGB) ersucht, auf die Bundesländer hinsichtlich einer Änderung der Jagdgesetze einzuwirken. Diese mögen dahingehend abgeändert werden, dass der Wolf im Alpenraum ganzjährig bejagt werden darf, um schließlich einen wolffreien Alpenraum zu ermöglichen.
Selbstverständlich sollen im Grünen Bericht auch kritische Dinge – wie die Rückkehr des Wolfes und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Almwirtschaft – beleuchtet werden. Aus unserer Sicht hat jedoch der Einbringer dieser Empfehlung, Herr Robert Zehentner, ebenso wie jene Mitglieder der Kommission, die dieser Empfehlung zugestimmt haben, jegliches Augenmaß verloren.
Zum einen ist die Freigabe der Jagd auf Wölfe und die Schaffung von wolfsfreien Zonen nicht mit geltendem EU-Recht und somit auch nicht mit der nationalen Gesetzgebung vereinbar. Wölfe dürfen in Österreich nur in gut begründeten Ausnahmefällen erlegt werden. Im Gegenteil, Österreich ist verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, damit diese streng geschützte Art einen „günstigen Erhaltungszustand“ erreicht. Durch entsprechendes Management wäre das auch machbar, wie Beispiele aus unseren Nachbarländern zeigen.
Zum zweiten würde die Eindämmung der teilweise noch immer sehr kleinen Wolfsbestände jahrzehntelange Artenschutzbemühungen zunichte machen. In zahlreichen, auch aus EU-Mitteln geförderten Projekten hat man in gesamteuropäischer Anstrengung Maßnahmen gesetzt, damit ehemals ausgestorbene Tierarten wie der Wolf wieder heimisch werden. Auch nationale Bemühungen wie etwa die Arbeit der Koordinierungsstelle für Bär, Luchs und Wolf, die maßgeblich für den Managementplan Wolf verantwortlich zeichnet, werden damit vom Tisch gewischt.
Zum dritten muss der Fokus auf der Verbesserung des Herdenschutzes liegen, wenn Schäden an Nutztieren langfristig gering gehalten werden sollen. Fakt ist, dass Übergriffe von großen Beutegreifern vor allem in ungeschützten Herden geschehen. Auch in dieser Hinsicht zeigen die Empfehlungen im Grünen Bericht eine deutliche Unkenntnis der Sachlage. Viele Länder, u.a. die Schweiz zeigen, dass Weidehaltung und Wolf sehr wohl kombinierbar sind und Schäden deutlich reduziert werden können, wenn den Nutztierhaltern kompetente Beratungsstellen zur Seite stehen und diese geeignete Maßnahmen aufzeigen – wozu Tierhalter grundsätzlich gesetzlich auch verpflichtet sind (vgl. §19 des österreichischen Tierschutzgesetzes zum Schutz von nicht in Unterkünften untergebrachten Tieren vor Raubtieren).
Studien in Europa und Nordamerika zeigen zudem, dass sich durch den Abschuss einzelner Wölfe in 70 Prozent der Fälle kein Rückgang der Übergriffe auf Nutztiere nachweisen lässt. Solche Eingriffe in die soziale Struktur von Wolfrudeln erweisen sich oftmals sogar als kontraproduktiv. Der Abschuss eines Elterntieres kann beispielsweise dazu führen, dass Wölfe ihr Jagdverhalten ändern und auf leichter zu erbeutende Tiere wie ungeschützte Schafe ausweichen. Wäre die Expertise etwa der Wolfsbeauftragten der Bundesländer oder der Betreiber der Österreichischen Beratungsstelle Herdenschutz im Grünen Bericht beigezogen worden, hätten diese ein wesentlich differenzierteres Bild zeichnen können.
Sehr geehrter Herr Umweltminister
, wir appellieren an Sie, nicht zuzulassen, dass der Wolf zum Sündenbock gestempelt wird, sondern Lösungsansätze zu fördern, die einen Ausgleich zwischen den Interessen von Landwirtschaft und Naturschutz anstreben! So hat das Herdenschutz-Pilotprojekt in Kals in Osttirol bereits wichtige Erkenntnisse hinsichtlich Behirtung, Integration der Schutzhunde in die Herden und Aufklärungsarbeit gebracht, die langfristig wesentlich erfolgversprechender sind als der Ruf nach der Flinte. Auch uns ist die schwierige wirtschaftliche Situation der Almbauern bewusst, die vielen Faktoren, jedoch sicherlich nicht der Präsenz einzelner Wölfe oder anderer Beutegreifer geschuldet ist.
Sehr geehrter Herr Umweltminister
, auch große Beutegreifer wie der Wolf gehören zur Artenvielfalt in Österreich, auf die wir zu Recht stolz sind. Sie erfüllen eine wichtige Funktion im ökologischen Gefüge und müssen als Bestandteil unserer Natur einen Platz haben.
Wir appellieren an Sie
, die Empfehlung 3 im Grünen Bericht deutlich zurückzuweisen und der Hetze gegen den Wolf einen Riegel vorzuschieben.
Gerne laden wir Herrn Robert Zehentner zur nächsten Sitzung der Koordinierungsstelle für Bär, Luchs und Wolf ein und würden uns außerdem freuen, ihn bei einem Besuch in der Schweiz von den Vorteilen eines gut funktionierenden Herdenschutzprojektes überzeugen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Johanides
Geschäftsführerin
WWF Österreich
Mag. Birgit Mair-Markart
Bundesgeschäftsführerin
NATURSCHUTZBUND Österreich
Ergeht auch an die Mitglieder der §7-Kommission:
Robert Zehentner, Franz Hochegger, Erich Schwärzler, Nikolaus Prinz, Reinhard Teufel, Harald Jannach, Richard Hubmann, Johanna Gerhalter, Karin Doppelbauer, Martin Kargl, Leo Steinbichler, Waltraud Dietrich, Johannes Fankhauser, Günther Rohrer, Maria Burgstaller, Josef Thoman, Daniela Andrasch, Claudia Janecek, Ernst Tüchler, Alois Karner
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