Bericht zeigt großen Handlungsbedarf bei der Vorsorge gegen klimabedingte Schäden – WWF legt 4-Punkte-Plan gegen aufgehende Versicherungslücke vor
Schutz von Österreichs Gewässern statt Verwässerung der EU-Richtlinien
WWF Presseaussendung
Wien, Innsbruck am 13. August 2015 – Der WWF wendet sich heute mit anderen NGOs in einem Offenen Brief an Umweltminister Andrä Rupprechter. Darin üben die Naturschutzorganisationen scharfe Kritik an der öffentlichen Ankündigung des Ministers, nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Gewässerschutz die gesamte EU-Wasserrahmenrichtlinie verändern zu wollen, damit „der Wasserkraftausbau nicht unter die Räder gerät“. „Ein solcher Schritt ist nicht nur unnötig, voreilig und kontraproduktiv, sondern entbehrt auch jeder rechtlichen Grundlage“, sagt Christoph Walder, Wasserkraftexperte und Leiter des WWF-Flüsseprogramms. Der EuGH habe lediglich auf Anfrage des Deutschen Gerichtes in der Causa Weser klar gestellt, wie das so genannte Verschlechterungsverbot anzuwenden sei. „Wir sind froh, dass der EuGH diesem Interpretationsspielraum endlich klare Grenzen gesetzt hat, der über viele Jahre in Österreich und der EU zu beobachten war – im Übrigen meist zum Nachteil der Natur“, so Walder.
Das Verschlechterungsverbot als zentraler Passus der EU-Wasserrahmenrichtlinie stellt sicher, dass der Schutz, die Verbesserung und die Nachhaltigkeit bei jeder Gewässernutzung an oberster Stelle stehen. „Die Ankündigung des Umweltministers, gleich gegen die ganze EU-Richtlinie vorzugehen ist vollkommen überzogen, denn Minister Rupprechter hat sich in seiner viel beachteten Angelobung unter anderem dazu verpflichtet, die Gesetze zum Schutz von Natur und Gewässer umzusetzen“, erklärt Walder vom WWF weiter. Die Änderung von EU-Richtlinien liege klar geregelt im Zuständigkeitsbereich der EU-Kommission und des EU-Parlament.
In logischer Folge dieses EuGH-Urteils fordert der WWF Andrä Rupprechter auf, die in der Vergangenheit ausgesprochenen Genehmigungen und Verordnungen wie etwa jene zum skandalösen Rahmenplan der TIWAG zu evaluieren und gegebenenfalls zu revidieren. Walder appelliert an Minister Rupprechter:“ Wir brauchen Sie, um die Österreichischen Gewässer vor den langen Klauen der E-Wirtschaft und der Seilbahnindustrie zu schützen!“
Aus Sicht des WWF hat Umweltminister Andrä Rupprechter nun auch die Verpflichtung, allen befassten Behörden in Österreich klarzumachen, was dieses EuGH-Urteil bedeutet und dafür zu sorgen, dass alle Rechtsakte künftig auch dementsprechend rechtskonform sind.
Rückfragehinweis:
Christoph Walder, Leiter WWF Tirol, Tel: +43 676 92 55 430
Theresa Gral, Pressesprecherin WWF Österreich, Tel: +43 1 48817-216, E-Mail: theresa.gral@wwf.at
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